Tagungsband über das Historische Symposium "220 Jahre Humboldt in Franken". Группа авторов
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Das Markgraftum unter Gebürg mit der Hauptstadt Ansbach umfaßte circa 68 Quadratmeilen und war in 15 Oberämter gegliedert. Hier gab es fruchtbares Ackerland. Ritterschaftliche Herrschaften unterstanden der Landeshoheit des Markgrafen, doch war das Fürstentum von zahlreichen anderen Territorien durchbrochen. Am Ende des 18. Jahrhunderts verfügte es über circa 130000 unmittelbare und 60000 mittelbare Untertanen.
Die beiden Markgraftümer waren selbständige Territorien, wie dies die Hausgesetze der Hohenzollern, die Dispositio Achillea von 1473 und der Geraer Vertrag von 1599, festgelegt hatten. Erst im Pactum Fridericianum von 1752 mit Preußen wurde vereinbart, daß die Markgraftümer das Königreich von allen wichtigen Veränderungen in Kenntnis setzen sollten.18 Dieser Vertrag regelte die wechselseitige Erbfolge der beiden fränkischen Linien beim Aussterben einer der beiden, erst wenn beide Linien erlöschen würden, sollte Preußen die Nachfolge antreten. König Friedrich II. (reg. 1740-1786) konnte die Ansprüche auf die preußische Erbfolge im Hubertusburger Frieden 1763 behaupten, im Frieden von Teschen 1779 völkerrechtlich und reichsrechtlich absichern.
Markgraf Karl Alexander von Ansbach19 (reg. 1757-1791, † 1806) erbte 1768 das Fürstentum Bayreuth und vereinigte beide Markgraftümer in Personalunion. Sein Wahlspruch salus publica salus mea war symptomatisch für seine aufgeklärte Regierungsweise. Er wurde stark durch das Vorbild seines Berliner Onkels, König Friedrichs II., geprägt, seine Herrschaftsweise kann als aufgeklärter Absolutismus charakterisiert werden. 1772 schaffte der Markgraf die Folter ab. Zur Tilgung der gewaltigen Landesschulden beider Fürstentümer trugen eine sparsame Hofhaltung, die Auflösung des Bayreuther Hofes 1769, Personalabbau und Straffung der Verwaltung bei. Der viel kritisierte Subsidienvertrag mit Großbritannien von 1777 hatte daran wesentlichen Anteil. Der Markgraf überließ Großbritannien 2300 Soldaten zum Einsatz in Amerika. 1780 ließ er eine Hofbank, „Brandenburg Anspach-Bayreuthischer Hof-Banco“ einrichten, deren Gewinne er zur Stammeinlage schlagen ließ. Aus ihr erwuchs die Bayerische Staatsbank, die spätere Bayerische Vereinsbank. Unter seiner Regierung erfuhren Industrie und Manufakturen reiche Unterstützung. 1758 wurde in Ansbach eine 1762 nach Bruckberg verlegte Porzellanmanufaktur gegründet, auch förderte er die Landwirtschaft. Zur Hebung des Handelsverkehrs ließ er breite, von Pappelbäumen gesäumte Chauseen anlegen, heute noch erkennbar an der Straße zwischen Uffenheim und Ochsenfurt. Durch Polizeiverordnungen griff der „aufgeklärte“ Staat in das tägliche Leben seiner Untertanen ein und wollte so für öffentliche Sicherheit, für Arbeit und Gesundheit seiner Untertanen sorgen. Zur individuellen Sicherstellung wurden Witwen- und Waisenkassen gegründet und 1770 die in Ansbach schon bestehende Brandversicherung auf Bayreuth übertragen.
Die Stiftung einer Landesuniversität war bereits im Zeichen der Aufklärung erfolgt.20 1742 gründete Markgraf Friedrich von Brandenburg-Kulmbach21 (reg. 1735-1763) unter dem Einfluß seiner Gemahlin Wilhelmine von Preußen22 (1709-1758) die „Friedrichs-Akademie“ in der Residenzstadt Bayreuth,23 welche bald nach Erlangen verlegt und am 4. November 1743 zur Universität erhoben wurde. Die nach dem Muster von Halle und Göttingen eingerichtet Anstalt umfaßte die vier klassischen Fakultäten für Theologie, Jurisprudenz, Medizin und Philosophie. Treibende Kraft war der Leibarzt der Markgräfin und Bayreuther Bergwerksdirektor Daniel de Superville (1696-1773). Mit der Vereinigung der Markgraftümer Ansbach und Bayreuth 1769 verbesserte sich die finanzielle Ausstattung, seitdem führt die Universität den Namen Friderico-Alexandrina.
Trotzdem verlor Markgraf Karl Alexander die Freude an der Regierung. Gedrängt von seiner Geliebten und späteren zweiten Frau Lady Eliza Craven und aus Furcht vor einem Ausgreifen der Französischen Revolution dankte Markgraf Karl Alexander am 2. Dezember 1791 in Bordeaux gegen Zusicherung einer Leibrente von jährlich 300000 fl. ab, um sich nach England ins Privatleben zurückzuziehen. König Friedrich Wilhelm II. von Preußen ergriff am 28. Januar 1792 Besitz von den Markgraftümern, die Regierung übertrug er Hardenberg. Dessen Ziel bildete die Schaffung eines geschlossenen Staatsgebiets durch Mediatisierung der Reichsritterschaft und der Ämter benachbarter Hochstifte sowie die Neuorganisation der Behörden.
Nachdem Preußen am 5. April 1795 durch den Sonderfrieden von Basel Neutralität gegenüber Frankreich gewonnen hatte und somit de facto aus dem Reichsverband ausgeschieden war, konnte Hardenberg an die energische Umsetzung seiner Vorstellungen gehen. Er erklärte die Fraisch-Grenzen (Hochgerichte) in ihrer weitesten Ausdehnung zu Landesgrenzen, was scharfe Proteste der Nachbarn hervorrief. Dieser Anspruch konnte in den reichsrechtlich geschützten fränkischen territoria non clausa nur durch Rechtsbruch und Gewaltanwendung durchgesetzt werden. Der Kaiser aber konnte den betroffenen Hochstiften, dem Deutschen Orden und der Reichsritterschaft keine wirksame Hilfe mehr leisten. Hardenberg ignorierte entsprechende Mandate des Reichshofrates. Die Regierung in Berlin deckte sein Vorgehen und beauftragte ihn in einer Instruktion vom 12. April 1796, Widerstand mit Waffengewalt zu brechen und Proteste und Gerichtsurteile zu mißachten. Hardenberg beanspruchte innerhalb der Fürstentümer die volle Landeshoheit, alle Gerichtsbarkeit, alle lehensherrlichen Rechte, die Kirchengewalt und die Wehr- und Steuerhoheit. Zu Landesgrenzen erklärte er die Hochgerichtsgrenzen in ihrer freilich umstrittenen weitest denkbaren Ausdehnung. Jahrhundertalte Streitigkeiten wurden nun durch Gewalt entschieden.
Seit dem Sommer 1796 führte Hardenberg die Okkupationspolitik mit militärischer Gewalt durch. Er ließ dies durch publizistische Maßnahmen flankieren, in erster Linie Arbeiten der Staatsrechtler Karl Hänlein und Theodor Kretschmann.24 Betroffen waren neben der Reichsritterschaft das Landgebiet der Reichsstadt Nürnberg, eichstättische Exklaven und der Deutsche Orden mit dem Landkomturssitz Ellingen. Mit den Nachbarn wurden Ausgleichsverträge geschlossen, um klare Grenzziehungen herzustellen. Durch den Bruch des Reichsrechts konnte Hardenberg das preußische Territorium in Franken um nahezu ein Drittel mit 113000 neuen Untertanen erweitern. Unter dem Druck der französischen Truppen bot die Reichsstadt Nürnberg sogar ihre Unterwerfung an, um den Schutz der preußischen Neutralität zu gewinnen, doch lehnte Berlin aus Rücksicht vor dem Kaiser und aus Angst vor der immensen städtischen Schuldenlast ab.
1797 wurden nach der Trennung von Justiz und Verwaltung die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth in einheitliche Gerichts- und Verwaltungsbezirke eingeteilt, als Mittelinstanz wurden je sechs Kreise unter Kreisdirektoren geschaffen. Die geordnete Justizpflege und Verwaltung wirkten sich positiv auf das Land aus. Seit 1796 galten das Preußische Allgemeine Landrecht und die allgemeine Gerichtsordnung. Der Ritterschaft wurde eine den königlichen Justiz- und Kammerämtern gleichrangige Patrimonialgerichtsbarkeit zugestanden, doch leistete sie hinhaltenden Widerstand.25 Im Agrarbereich konnte Hardenberg durch Musterwirtschaften, Import von hochwertigem Samenvieh und Züchtungen wesentliche Fortschritte erzielen. Auch auf dem Gesundheits- und Medizinalwesen konnte er Erfolge wie die Einführung der Pockenschutzimpfung erwirken. Die kirchlichen Organisationsstrukturen wurden der staatlichen angepaßt.
Hardenberg wollte die beiden Fürstentümer zum Brückenkopf für das Ausgreifen Preußens nach Süddeutschland ausbauen. Als nächsten Schritt plante er die Übernahme der Hochstifte Bamberg und Würzburg, wobei ihm in Bayern ein Gegner erwuchs, der mit ähnlichen Methoden arbeitete. Bayern konnte sich dabei auf Frankreich und Rußland stützen,