Datenschutz im Krankenhaus. Andrea Hauser

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Datenschutz im Krankenhaus - Andrea Hauser

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      Die Autorinnen

      Andrea Hauser

      Rechtsanwältin Andrea Hauser, LL.M., erlangte neben ihrem Studium der Rechtswissenschaften sowie dem juristischen Vorbereitungsdienst den postgraduierten akademischen Grad »LL.M.« (Master of Laws) in den USA.

      Bereits seit dem Jahr 2004 ist sie als Referentin in der Rechtsabteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. in Berlin tätig und dort unter anderem für die Themen Allgemeinen Vertragsbedingungen, Behandlungsverträge, Wahlleistungen, Haftung sowie Datenschutz zuständig. Diese Tätigkeit bildet die Grundlage für ihre umfangreiche Seminartätigkeit, die sie seit dem Jahre 2006 ausübt. Daneben ist sie Autorin zahlreicher Bücher bzw. Publikationen zum Krankenhausrecht.

Images

      © DKG/Otto

      Kontaktdaten:

      Rechtsanwältin Andrea Hauser, LL.M.

      Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

      Dezernat IV (Justitiariat)

      Wegelystraße 3

      10623 Berlin

      Ina Haag

      Rechtsanwältin Ina Haag war nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem juristischen Vorbereitungsdienst zunächst Referentin bei der Berliner Landeskrankenhausgesellschaft e. V.

      Seit 2005 ist sie Referentin in der Rechtsabteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. in Berlin. Sie hat zum Thema Krankenhausrecht diverse Aufsätze und Bücher veröffentlicht und ist seit Ende 2006 in Seminaren als Referentin für das Deutsche Krankenhausinstitut tätig.

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      © DKG/Otto

      Kontaktdaten:

      Rechtsanwältin Ina Haag

      Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

      Dezernat IV (Justitiariat)

      Wegelystraße 3

      10623 Berlin

Andrea Hauser, Ina Haag

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      Haftungsausschluss:

      Sämtliche dargestellten Muster/Musterformulierungen sind als Formulierungshilfen für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Krankenhausbereich gedacht. Sie bilden die wesentlichen Regelungsgegenstände ab, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Ferner können sie als allgemein formulierte Muster nicht jegliche Sachverhaltskonstellation abbilden, sondern sind an die spezifischen Anforderungen des einzelnen Krankenhausträgers anzupassen, wobei die landesrechtlichen bzw. kirchlichen Besonderheiten zu berücksichtigen sein können. Ihre Nutzung erfolgt in vollem Umfang eigenverantwortlich. Die Verfasserinnen und die W. Kohlhammer GmbH übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Muster.

      6. Auflage 2021

      Alle Rechte vorbehalten

      © W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

      Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

      Print:

      ISBN 978-3-17-039354-7

      E-Book-Formate:

      pdf: ISBN 978-3-17-039355-4

      epub: ISBN 978-3-17-039356-1

      mobi: ISBN 978-3-17-039357-8

      Vorwort

      Patientendaten gehören zu den sensibelsten Informationen im Krankenhaus, weshalb jede unbefugte Offenbarung dieser Daten strafbar ist. Dennoch fordern die verschiedensten Institutionen und auch die Patienten eine Einsichtnahme in diese Daten. In jedem Krankenhaus müssen daher neben den Ärzten auch die Mitarbeiter in der Verwaltung detaillierte Kenntnisse zum Thema Datenschutz besitzen. Darüber hinaus ist jedes Krankenhaus verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der ebenfalls über die erforderlichen Kenntnisse im Datenschutzrecht verfügen muss.

      Das vorliegende Werk soll einen umfassenden Überblick über sämtliche relevanten Fragstellungen zum Thema Datenschutz im Krankenhaus geben. Nach der letzten Überarbeitung im Jahre 2019 ist angesichts der rechtlichen und informationstechnischen Entwicklungen im Krankenhausbereich und der damit verbundenen Fülle an datenschutzrechtlichen Fragestellungen eine weitere Neuauflage des Werkes angezeigt gewesen. So haben aktuell insbesondere das Inkrafttreten folgender Gesetze eine erneute Überarbeitung notwendig gemacht: das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) vom 11.12.2018, das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 06.05.2019, das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) vom 20.11.2019 sowie das Gesetz für besondere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019. Als Schwerpunkt verbleiben ferner die durch die EU Datenschutz-Grundverordnung bedingten Änderungen mit ihren ausführlichen Hinweisen. Diese konzentrieren sich auf das neue Kapitel VI »Durch die DS-GVO bedingte Änderungen«, in welchem die für den Krankenhausbereich relevanten Themen – nebst zahlreichen Musterformularen – dargestellt werden.

      Zu nennen sind hier beispielhaft die Informationspflichten gegenüber Patienten im Krankenhausbereich auf der Grundlage der Art. 12 ff. DS-GVO, das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Löschung / Recht auf »Vergessenwerden« gemäß Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO,

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