Medienrecht in der Praxis. Alexandra Rogner

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Medienrecht in der Praxis - Alexandra Rogner

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align="left">6.1Erster Schritt: Wahl des Account- oder Profilnamens6.2Wichtige Pflichtangabe: das Impressum6.3Werbung mittels Direct Messaging6.4Social-Media-Marketing6.5Rechtssicher Twittern6.6Facebook und Datenschutz6.7Grundlagen und Grenzen der Meinungsfreiheit6.8Umgang mit Kritik – Bewertungsportale und Kommentare6.9Haftung für fremde Inhalte?6.10Verwaltung des Social-Media-Auftritts durch Dritte6.11Sicherheit durch Social-Media-Guidelines

       ✱ Fallstricke in der Praxis

       Bildrechte

       Facebook im Unternehmen

       Empfehlungsfunktion bei Amazon & Co

       Mitarbeiterder Konkurrenz überXing rekrutieren

       Aktuelle Informationen über WhatsApp

       ✱ Services

       Checkliste

       Die 10 FAQ des Medienrechts

       Glossar

       ✱ Verzeichnisse

       Literaturverzeichnis

       Stichwortverzeichnis

      Der stetig wachsende Informationsfluss sowie die vielfältigen Möglichkeiten, Informationen zu verbreiten und zu nutzen, stellen nicht nur den Einzelnen vor die Herausforderung, dem Übermaß an Informationen Herr zu werden. Es fordert auch das Recht, mit neuen technischen Entwicklungen Schritt zu halten und für die am Medienprozess Beteiligten einen rechtlichen Rahmen zu gewähren, der allen Interessen gerecht wird.

      Dieses Buch bietet einen Einstieg und einen Überblick über das dynamische Rechtsgebiet des Medienrechts. Es kann aufgrund des Umfangs keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Dennoch soll es beim Leser ein Problembewusstsein entwickeln, im Bereich der neuen Medien rechtliche Aspekte stets im Blick zu behalten.

      Im Kapitel Begriff und Definition wird zunächst der Begriff Medienrecht definiert. Dabei erfahren Sie, dass es sich beim Medienrecht um kein klar abgrenzbares Rechtsgebiet handelt, sondern vielmehr um ein Querschnittsrecht, das eine Vielzahl von Rechtsgebieten umfasst. Das anschließende Kapitel stellt genau diese Rechtsgebiete kurz vor. Einen Schwerpunkt nehmen im folgenden Kapitel rechtliche Aspekte der Medienproduktion ein. Dort erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Mediengüter rechtlich geschützt sein können. Das Entstehen von Urheberrechten und deren wirtschaftliche Nutzung steht dabei im Vordergrund. Damit einhergehend wird die Frage beantwortet, wann fremde Urheberrechte verletzt werden und mit welchen Ansprüchen sich der Urheber dagegen zur Wehr setzen kann. Auch auf die Voraussetzungen, unter denen Personenfotos für die Mediennutzung veröffentlicht werden dürfen, wird eingegangen. Das anschließende Kapitel beleuchtet rechtliche Aspekte im Rahmen der Vermarktung. Im Zentrum steht dabei irreführende Werbung sowie unzumutbare Belästigung des Nutzers. Besonderheiten im Social-Media-Bereich betrachtet das Kapitel Social Media genauer. Ausgangspunkt sind Hinweise zur Wahl des Account-Namens, gefolgt von der Impressumspflicht in sozialen Netzwerken. Im Anschluss daran geht es um rechtliche Fragestellungen zur Werbung mittels Direct Messaging und zum Social-Media-Marketing. Das Kapitel Rechtssicher Twittern widmet sich den Fragen, die häufig bei der Nutzung von Twitter im Unternehmen aufkommen. Im darauffolgenden Kapitel wird der Einsatz von Social Plugins unter Berücksichtigung des Datenschutzrechtes erörtert. Sodann wird auch der Umfang der Meinungsfreiheit sowie deren Grenzen diskutiert. Im Fokus des nächsten Kapitels steht der Umgang mit Kritik. Hier wird aufgezeigt, inwieweit man sich gegen unliebsame Beurteilungen in Bewertungsportalen zur Wehr setzen kann. Anschließend wird der Frage nachgegangen, ob der Betreiber eines Social-Media-Kanals für fremde Inhalte einzustehen hat. Dafür wird abgegrenzt, wann überhaupt eigene oder fremde Inhalte vorliegen. Da in der Praxis oftmals Dritte mit der Verwaltung von Social-Media-Auftritten beauftragt werden, werden im folgenden Kapitel rechtliche Besonderheiten in diesem Zusammenhang aufgezeigt. Dabei steht im Mittelpunkt, inwieweit das Unternehmen für Rechtsverletzungen haftet, wenn es zum einen Mitarbeiter mit Social-Media-Aufgaben betraut oder zum anderen dafür eine PR-Agentur beauftragt. Abschließend wird dargestellt, dass im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses viele Haftungsprobleme durch den Einsatz von Social-Media-Guidelines im Unternehmen vermieden werden können. Eine zusammenfassende Checkliste rundet dieses Kapitel ab.

      Bislang hat sich noch keine allgemeine Definition für den Begriff Medienrecht durchsetzen können.1 Das Medienrecht wird inzwischen vielmehr als Sammelbegriff für diejenigen Rechtsgebiete genutzt, die für Medien typischerweise relevant sein können.2 Es erfasst damit alle medialen Erscheinungsformen wie Printmedien – also Zeitungen, Zeitschriften und Bücher – Film, Rundfunk, Telekommunikation sowie alle Bereiche von Multimedia. Ausgangspunkt des Medienrechts ist die Meinungs- und Informationsfreiheit, die als Grundrecht3 in Deutschland jedem Menschen gewährt wird. Dies umfasst auch das Recht der Massenmedien und -kommunikation, insbesondere also das Recht der Presse, des Rundfunks und Films.4 Für das Medienrecht sind besonders folgende Gesetze relevant:

das Grundgesetz,
die Presse- und Rundfunkgesetze,
das Bürgerliche Gesetzbuch,
das Urheberrechtsgesetz,
das Markengesetz,
die Datenschutzgesetze und
das Strafgesetzbuch.

      Im Social-Media-Marketing ist darüber hinaus zusätzlich vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu beachten. Da das Medienrecht somit eine Vielzahl von Rechtsbereichen betrifft, wird es auch als Querschnittsrecht bezeichnet.5 Zusammenfassend lässt sich Medienrecht daher wie folgt definieren:

      ✱ Gut zu wissen!

      Medienrecht ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Gesetzen aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht und dem öffentlichen Recht. Ausgangspunkt ist das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit.

      Das Medienrecht gilt für alle am Medienprozess Beteiligten:6 Erfasst sind also einerseits Medienschaffende, die aktiv an der Medienproduktion mitwirken, egal ob als Individuen oder als Medienunternehmen. Andererseits gehört jeder einzelne Nutzer, der Informationen aus Medien bezieht, zu den Beteiligten.

      Sinn

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