Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts. Marco Mansdörfer

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Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts - Marco Mansdörfer Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_c81830ba-8509-5e5f-8df5-fcad6eca9983">Das offene Ergiebigkeitsprinzip in seiner praktischen Umsetzung – Ergänzung des Ergiebigkeitsprinzips um Entscheidungsregeln für dynamische Situationen und für ein Handeln unter unvollkommener Information

       2.Konkretisierung des Ergiebigkeitsprinzips als Handlungsmaxime bei Unsicherheit (normative Entscheidungstheorie)

       3.Konkretisierung für dynamische Situationen des Tauschs, des Wettbewerbs und des Eingreifens Dritter (Spieltheorie)

       a)Gegenstand der Spieltheorie

       b)Spieltheoretische Grundsituationen und die situationsspezifische Bedeutung von Strafe

       c)Bewusste Gestaltung von Handlungssituationen im Wege des Mechanismusdesigns

       4.Konkretisierung für Situationen der Unternehmensleitung (Führungslehre)

       a)Grundsätzliche managementtheoretische Methoden

       b)Unternehmensindividuelle Profilierung der konkreten Unternehmensstrategie und -philosophie

       c)Das Unternehmen Robert Bosch als Beispiel einer als funktionelles Sozialsystem organisierten Wirtschaftseinheit

       5.Defizite formaler Organisation als Unorganisiertheit?

       a)Die Bedeutung der Fragestellung

       b)Unorganisiertheit versus informelle Organisation

       c)Die Figur des „psychologischen Vertrags“

       d)Das Problem der Integration der Subsysteme in das Gesamtsystem

       e)Informelle Organisation als notwendige Ergänzung formaler Organisation

       f)Beeinflussung informaler Organisationsstrukturen

       II.Strafrechtliche Steuerungsmechanismen

       1.Die Strafe als elementarer strafrechtlicher Steuerungsmechanismus

       a)Gegenstand und Begriff der Strafe

       b)Votum für ein extensives Begriffsverständnis – Bestimmung des dominierenden Strafzwecks nach der konkreten Art der Tat

       c)Auseinandersetzung mit naheliegender Kritik

       2.Die besondere Bedeutung des Handlungsunrechts gegenüber dem Erfolgsunrecht bei der Begründung von Strafe

       3.Die Steuerungsfunktion des Tatbestandes

       a)Analyse der Steuerungsmechanismen des Verletzungsdelikts

       aa)Verletzungsdelikte als Verbote jeglicher zurechenbarer Rechtsgutsverletzung

       bb)Beschränkung der Sanktionierung fahrlässiger Gefahrschaffungen auf überragende Rechtsgüter

       cc)Beschränkung auf rechtlich missbilligte und sich aufdrängende Gefahrschaffungen im Übrigen – besondere Problematik subjektiver Beschränkungen im Wirtschaftsstrafrecht

       dd)Vorverlagerungen der Steuerungswirkung durch die Strafbarkeit des Versuchs – Besonderheiten in wirtschaftsstrafrechtlichen Fallkonstellationen

       ee)Die Erweiterung der Strafbarkeit über den unmittelbar Handelnden hinaus auf weitere Personen – grundlegende Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts

       b)Analyse der Steuerungsmechanismen des Gefährdungsdelikts

      

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