Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts. Marco Mansdörfer
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2.Konkretisierung des Ergiebigkeitsprinzips als Handlungsmaxime bei Unsicherheit (normative Entscheidungstheorie)
3.Konkretisierung für dynamische Situationen des Tauschs, des Wettbewerbs und des Eingreifens Dritter (Spieltheorie)
b)Spieltheoretische Grundsituationen und die situationsspezifische Bedeutung von Strafe
c)Bewusste Gestaltung von Handlungssituationen im Wege des Mechanismusdesigns
4.Konkretisierung für Situationen der Unternehmensleitung (Führungslehre)
a)Grundsätzliche managementtheoretische Methoden
b)Unternehmensindividuelle Profilierung der konkreten Unternehmensstrategie und -philosophie
c)Das Unternehmen Robert Bosch als Beispiel einer als funktionelles Sozialsystem organisierten Wirtschaftseinheit
5.Defizite formaler Organisation als Unorganisiertheit?
a)Die Bedeutung der Fragestellung
b)Unorganisiertheit versus informelle Organisation
c)Die Figur des „psychologischen Vertrags“
d)Das Problem der Integration der Subsysteme in das Gesamtsystem
e)Informelle Organisation als notwendige Ergänzung formaler Organisation
f)Beeinflussung informaler Organisationsstrukturen
II.Strafrechtliche Steuerungsmechanismen
1.Die Strafe als elementarer strafrechtlicher Steuerungsmechanismus
a)Gegenstand und Begriff der Strafe
b)Votum für ein extensives Begriffsverständnis – Bestimmung des dominierenden Strafzwecks nach der konkreten Art der Tat
c)Auseinandersetzung mit naheliegender Kritik
2.Die besondere Bedeutung des Handlungsunrechts gegenüber dem Erfolgsunrecht bei der Begründung von Strafe
3.Die Steuerungsfunktion des Tatbestandes
a)Analyse der Steuerungsmechanismen des Verletzungsdelikts
aa)Verletzungsdelikte als Verbote jeglicher zurechenbarer Rechtsgutsverletzung
bb)Beschränkung der Sanktionierung fahrlässiger Gefahrschaffungen auf überragende Rechtsgüter
cc)Beschränkung auf rechtlich missbilligte und sich aufdrängende Gefahrschaffungen im Übrigen – besondere Problematik subjektiver Beschränkungen im Wirtschaftsstrafrecht
dd)Vorverlagerungen der Steuerungswirkung durch die Strafbarkeit des Versuchs – Besonderheiten in wirtschaftsstrafrechtlichen Fallkonstellationen
ee)Die Erweiterung der Strafbarkeit über den unmittelbar Handelnden hinaus auf weitere Personen – grundlegende Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts