Allgemeines Verwaltungsrecht. Mike Wienbracke

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Allgemeines Verwaltungsrecht - Mike Wienbracke JURIQ Erfolgstraining

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im Dezember 2019

       Mike Wienbracke

      mit Online-Wissens-Check

kein Alternativtext verfügbar

      Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.

      Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?

Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts.
Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse.

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      Online-Wissens-Check

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      Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.

      Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: [email protected].

      zurück zu Rn. 118, 248, 294, 332, 365

      Inhaltsverzeichnis

       Vorwort

       Codeseite

       Literaturverzeichnis

       1. Teil Definition von „Verwaltung“

       2. Teil Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

       A.Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes

       B.Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes

       3. Teil Handlungsformen der Verwaltung

       A.Abgrenzung „öffentliches Recht“ und „Privatrecht“

       B.Handlungsformen der Verwaltung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

       I.Verwaltungsakt

       1.Begriffsmerkmale des Verwaltungsakts

       a)Maßnahme

       b)Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

       c)Hoheitlich

       d)Behörde

       e)Zur Regelung

       f)Einzelfall

       g)Auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet

       2.Übungsfall Nr. 1

       3.Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt

       II.Öffentlich-rechtlicher Vertrag

       1.Vertrag

       2.Auf

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