STEINE MACHEN GRENZE. Jacob Winter
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In Deutschland wird nach § 274 Strafgesetzbuch das Entfernen, Unkenntlichmachen oder Versetzen eines Grenzsteins in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, mit einer Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. Das unbefugte Verändern oder Entfernen von Grenzzeichen stellt zudem nach den Vermessungs- und Katastergesetzen der Bundesländer eine Ordnungswidrigkeit dar. Historische Grenzsteine stehen heute als Kulturdenkmale (Kleindenkmale) unter Denkmalschutz.
Die alten CH/D-Grenzsteine werden auch heutzutage immer noch ausgewechselt und erneuert. Jene ausgemusterte CH/D-Grenzsteine (ca. 30 x ca. 30 cm mit einer Länge von bis zu 2.00 m), die jahrzehntelang treu gedient haben, werden aber nicht einfach entsorgt, sondern weiterhin aufbewahrt und manchmal an repräsentativer Stelle wieder aufgestellt: Wie beispielsweise im Ramsen am Rathaus und in Rielasingen bei Hotel Krone. Angesichts des Gewichts von rund jeweils rund 300 Kilo jedoch keine sehr leichte Aufgabe. Neu eingesetzten Betongrenzsteine bekommen allerdings nicht mehr die Inschriften GB und CS mit der Jahreszahl 1839 und dem Zusatzbuchstaben bezüglich der Anliegergemeinde (in Form des ersten Buchstabens derselben, also z.B. A = Arlen), sondern neben der Nummer nur noch D und S sowie das Jahr der Neuaufstellung. Bei den historischen Grenzsteinen bedeutet übrigens GB = Grossherzogtum Baden und CS = Canton Schaffhausen, während die Zahl 1839 sich auf den "Grenzberichtigungsvertrag" von 1830 zwischen der Schweiz und Baden bezieht. Sie stehen als kulturelle Kleindenkmale heute unter Denkmalschutz.
N.B.: Das Grossherzogtum Baden (GB) war von 1806 bis 1871 ein souveräner Staat, der bis 1813 Mitglied des Rheinbunds und von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes war. Seit 1871 war das Grossherzogtum Baden nur noch teilautonomer Bundesstaat innerhalb des Deutschen Kaiserreichs. Für "Canton" (mit "C") als französische Reminiszenz. (Siehe auch https://de.wikipedia.org./wiki/Canton)
Bei den alten Grenzsteinen bedeutet übrigens GB = Grossherzogtum Baden und CS = Canton Schaffhausen, während die Zahl 1839 sich auf den zugrundeliegenden "Grenzberichtigungsvertrag" von 1830 zwischen der Schweiz und Baden bezieht. Dieser CH/D-Grenzvertrag von 1830 wurde dann anschliessend gemäss dem Grenz-Abkommen "Einigung der Grossherzoglich badischen Staatsregierung und der Eidgenossenschaft von 1839" mittels einer weitläufigen Grenzstein-Vermarkung in die Tat umgesetzt. Insgesamt wurden die rechtsrheinischen Schweizer Gebiete – und da speziell der Kanton Schaffhausen – durch etwa 1740 je 300 Kilo schwere Grenzsteine (inklusive Fundament) von Deutschland getrennt – die wie gesagt 1839 aufgestellt wurden. Dieser Grenzvertrag wird auch heute noch kontrolliert. Siehe hierzu den nachfolgende Artikel "Die Grenze bleibt im Lot" in der gemeinsamen Wochernblatt-Ausgabe "Der Grenzgänger" vom 25./26.10.2016.
Die Grenze bleibt in Lot
Eine kuriose Wandergruppe kann man alle sechs Jahre entlang der Grünen Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz beobachten. Eine Kommission mit Mitarbeitern des Vermessungsamtes aus Radolfzell wie des Vermessungsamtes des Kantons Schaffhausen nimmt sich in diesem Rhythmus die gemeinsame Grenzlinie zwischen beiden Ländern vor.
Da geht es tatsächlich darum, ob der Grenzverlauf noch den alten Staatsverträgen aus dem Jahr 1839 entspricht, in dem der Grenzverlauf zwischen dem Kanton Schaffhausen und dem damaligen Großherzogtum Baden genau festgelegt worden war. Nur in einigen kleinen Details wurde diese Grenze in den letzten Jahren in ihrem komplizierten Verlauf korrigiert oder begradigt, etwa wenn die Grenze mitten durch einen Acker verlief. Dafür waren jeweils, obwohl es sich nur um wenige Quadratmeter handelte, neue Staatsverträge zwischen den Regierungen in Bern und Berlin nötig.
Insgesamt 936 Grenzsteine entlang der Grenze gibt es zwischen Tengen-Uttenhofen bis herüber nach Öhningen, insgesamt sind zwischen dem Kanton und Deutschland 1740 Grenzsteine gesetzt, insgesamt 84,2 Kilometer lang ist die Landgrenze des Kantons Schaffhausen zum Kreis Konstanz, insgesamt wird die Grenzlänge zu Deutschland mit 151,8 Kilometern angegeben im Landbereich.
Übrigens ist die Grenze zu den angrenzenden Schweizer Kantonen Thurgau und Zürich mit 33 Kilometern wesentlich kürzer! Auf den drei Meter langen und rund 300 Kilo schweren Grenzsteinen aus Granit oder Beton, von denen noch ein gehöriger Teil tatsächlich die Jahreszahl 1839 trägt, ist jeweils auf der Oberseite durch eine Rille der Grenzverlauf markiert. Zudem wird auf den Seiten das Land und die Gemeindegemarkung dargestellt.
Obwohl die Steine tief in die Erde eingegraben sind, können sich Verschiebungen ergeben, die nachgemessen werden. Das können mal einige Zentimeter sein, zuweilen gerät aber auch der Untergrund in Bewegung. Hat sich der Stein stärker geneigt, muss er aufgerichtet werden. Ebenso müsse Steine ersetzt werden, an denen der Zahn der Zeit inzwischen zu stark genagt hat. In vielen Fällen muss auch die Grenzlinie auf dem Stein mit Farbe nachgezogen werden.
Bei jedem Besichtigungsgang würden rund 10 bis 20 Mängel registriert, informiert das Vermessungsamt Radolfzell. Bevor sich die Revisoren auf den Weg machen, wird zudem die Grenzschneise zwischen Deutschland und der Schweiz jeweils wieder freigeschlagen, wenn sie denn zugewachsen ist. Der Grenzgang mit den Mitarbeitern beider Vermesungsämter ist auch eine willkommene Gelegenheit, sich gegenseitig auszutauschen.
Massgeblich hierfür war wie gesagt das diesbezügliche Grenz-Abkommen von 1839 "Einigung der Grossherzoglich-badischen Staatsregierung und der Eidgenossenschaft von 1839" mit dem Text: "Da, wo die Landesgrenze bisher unbestritten gewesen ist, sollen die bereits bestehenden Marksteine als maasgebend betrachtet werden; sie sind jedoch sämtlich, einerseits mit den Buchstaben GB-Grossherzogtum Baden, so wie mit der Jahreszahl 1839, andererseits aber mit den Buchstaben CS-Canton Schaffhausen, so wie mit einer fortlaufenden Nummer zu bezeichnen; auch ist auf den Kopf derselben das betreffende Winkelmaas einzuhauen".
1847, nur 8 Jahre später, tobte übrigens der letzte (Bürger-)Krieg in der Schweiz – anschliessend wurde gemäss der Bundesverfassung von 1848 aus dem Staatenbund einen Bundesstaat. Es gibt zu dieser Thematik sehr interessante Infos auf Wikipedia – der Kanton Schaffhausen war übrigens nicht einbezogen.
Hierzu ist zu sagen, dass die durchgehende oder winklige Linie auf dem Kopf eines Grenzsteines, sowohl bei den alten wie auch bei den neuen Grenzsteinen, der so genannte "Weiser" ist (auch "Weisung" genannt), der im Gesetzestext mit "Winkelmaas" bezeichnet wird. Er zeigt die jeweilige Richtung der nächsten Grenzsteine an, das angesetzte kurze Stück dagegen weist zum genauen Grenzpunkt, beispielsweise zur Flussmitte. Grenzstein Nr. 1 befindet sich übrigens am rechten Rheinufer direkt gegenüber der Gastwirtschaft Rhygarte in Ellikon.
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Ein sehr interessanter Beitrag bezüglich einstiger Grenzsteine hat der flämische Autor Peter Dirven in seiner Website www.grensmarkeringen.be (08.2011) abgeliefert – und natürlich auf Niederländisch … Darin werden besonders die Verwicklungen rund um die ehemalige deutsche Exklave Verenahof an der Grenze zum „Wiechser Zipfel“ und die Exklave Büsingen am Hochrhein behandelt.
Der flämische Autor hatte sich angefreundet mit der ehemaligen Verenahof-Bäuerin und diese hat ihm sämtliche Steine gezeigt, die noch dort zu finden sind, sei es als Erinnerung, sei es als Dekoration. Und natürlich auch den einzigen, noch immer am alten Platz stehenden Grenzstein aus 1839 mit den abweichenden Inschriften CSch (statt CS) und GHB (statt GB). Die gleiche Begeisterung hat dieser flämische Autor