STEINE MACHEN GRENZE. Jacob Winter

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STEINE MACHEN GRENZE - Jacob Winter

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Der Genfer Diplomat Charles Pictet de Rochemont sorgte zwar dafür, dass der Kanton Genf ein zusammenhängendes Territorium und eine Landverbindung zum Kanton Waadt erhielt. Doch bei den Anliegen von Schaffhausen versagte die Schweizer Delegation unter der Führung des Zürchers Hans von Reinhard vollständig.

      Auch die Schaffhauser Regierung liess den nötigen Nachdruck vermissen. Der für diese Aufgabe bestens geeignete Staatsmann und Diplomat David Stokar von Neuforn verstarb am 7. Juli 1814. So kam es, dass Büsingen weiter eine Enklave blieb. Auch wurde das Dorf Gailingen, welches die Landbrücke nach Stein am Rhein bilden sollte, nicht dem Kanton Schaffhausen zuerkannt. Die Anbindung des unteren Kantonsteils misslang ebenfalls, da die Gemeinden Jestetten und Lottstetten nicht dem Kanton Schaffhausen angeschlossen wurden. aus Wikpedia

STEINE MACHEN GRENZE

      Kanton Schaffhausen in der Helvetischen Republik 1798–1803

      Grenzkorrekturen nach dem Zweiten Weltkrieg

       Grenzkorrekturen von 1967

       Das erwähnte Ereignis war Auslöser für den Wunsch im Kanton Schaffhausen, an heiklen Stellen die Grenze zu korrigieren. Bereits im Mai 1945 wurde im Grossen Rat ein entsprechender Vorstoss eingereicht. Die Prioritäten lagen in Deutschland jedoch vorerst beim Wiederaufbau. Es brauchte von Schweizer Seite viel Beharrlichkeit und Ausdauer, um die Deutschen an den Verhandlungstisch zu bringen. Nach zähen Verhandlungen konnte schliesslich am 23. November 1964 das Vertragswerk in Freiburg i. Br. von den Unterhändlern unterzeichnet werden. Für die Ratifikation des Vertrages brauchten die Parlamente weitere drei Jahre. Am 4. Oktober 1967 konnte der Vertrag endlich in Kraft gesetzt werden.

       Exklave Büsingen

       Von deutscher Seite kam während der Verhandlungen der Wunsch auf, die deutsche Exklave Büsingen durch einen Landkorridor mit Deutschland zu verbinden. Dieses Vorhaben scheiterte am vehementen Widerstand auf Schweizer Seite. Ein Abtausch stand bei Büsingen nie zur Diskussion, weil Menschen ihre Staatsbürgerschaft hätten verändern müssen und es unmöglich war, eine gleich grosse Ersatzfläche zu finden. Der ebenfalls am 23. November 1964 unterzeichnete und am 4. Oktober 1967 in Kraft gesetzte Staatsvertrag für Büsingen konnte nicht alle Nachteile der Enklave beheben, aber doch wesentlich mildern. Das Gebiet wurde in das Schweizer Zollgebiet einbezogen.

       Abtausch Verenahof

       Ein Hauptanliegen der Verhandlungen war es, die 43 Hektar grosse deutsche Exklave Verenahof in die Schweiz einzuverleiben. Die Ersatzfläche konnte nur im komplizierten Dreiecksaustausch über die Gemeinden Merishausen, Opfertshofen und Büttenhardt gefunden werden. Merishausen trat im Beisental 30 Hektaren an die deutsche Gemeinde Wiechs am Randen ab, Opfertshofen brachte 9 Hektaren ein und den Rest von 4 Hektaren Büttenhardt.

       Abtausch beim Schlauch

       Ziel war es, die bestehende Strasse zwischen Merishausen und Bargen ganz auf Schweizer Gebiet zu verlegen. Gleichzeitig sollte sie zur damaligen Autostrasse N4 ausgebaut werden. Ein Austausch von 11,8 Hektaren war dafür nötig. Die Gemeinde Merishausen trat als Kompensationsareal südlich der Wirtschaft „Zum Schlauch“ 1,9 Hektaren ab, 3,1 Hektaren gab Bargen vom nordöstlichen Gemeindegebiet an Wiechs ab und einen kleinen Landstreifen im Bereich der N4.

       Zollamt Ramsen

       Beim Zollamt Ramsen war die Abfertigung des wachsenden Verkehrs durch den Verlauf der Landesgrenze stark eingeengt. Durch das Abtreten einer Fläche von 50 Aren seitens der deutschen Gemeinde Rielasingen entstand eine Grenzziehung, die der schweizerischen Zollverwaltung die erforderliche bauliche Entwicklung ermöglichte.

       Zollamt Neuhausen am Rheinfall

      Beim Zollamt in Neuhausen am Rheinfall Richtung Jestetten wurden aus überwachungstechnischen Gründen 400 m2 Fläche ausgetauscht.

       Wirtschaft „Zur Bleiche“ in Stein am Rhein

       Bei der Wirtschaft „Zur Bleiche“ in Stein am Rhein bestand ein vielbelächeltes Kuriosum. Die Landesgrenze verlief durch das Oekonomiegebäude und zerschnitt die Gartenwirtschaft. Die Grenze wurde um 35 Meter in östlicher Richtung verschoben.

       Höfe Oberwald und Unterwald

       Eine weitere Grenzverbesserung im oberen Kantonsteil betraf die schweizerischen Höfe Oberwald und Unterwald. Der Grenzverlauf wurde auf einer Länge von 600 Metern einem Strassenstück angepasst. Die Gemeinde Hemishofen trat dafür ungefähr ein Hektar Gebietshoheit ab.

       Brückenkopf an der Wutach

       Nach der Grenzkorrektur von 1839 wurde am Grenzfluss Wutach nochmals eine Korrektur vorgenommen. Der Grenzverlauf war besonders kompliziert, weil die Grenze an mehreren Stellen den Fluss übersprang. Der Brückenkopf Oberwiesen lag ganz auf deutschem Hoheitsgebiet. Die Flussmitte wurde hier durchgehend als neue Landesgrenze angenommen und neu vermessen.

      Sehr interessant ist hierzu die genauestens dokumentierte Drucksache

       Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/1031 … dipbt.bundestag.de › doc › btd

      Vertrag

      zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz—Neuhausen am Rheinfall:

       DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND und DER SCHWEIZERISCHE BUNDESRAT, von dem Wunsche geleitet, den Verlauf der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall durch Austausch flächengleicher Gebietsteile zu vereinfachen und den natürlichen Verhältnissen sowie den beiderseitigen Interessen besser anzupassen, sind übereingekommen, einen Vertrag zu schließen.

      Sie haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt: Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland: Herrn Ministerialdirektor a. D. Gerrit von Haeften

      Der Schweizerische Bundesrat: Herrn Minister Prof. Dr. Rudolf L. Bindschedler,

       die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

       Artikel 1

       (1) Die Schweizerische Eidgenossenschaft tritt an die

       Bundesrepublik Deutschland ab:

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