Der Gender - Betrug. Andreas Nass
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Eine rechtliche Gleichbehandlung von Frauen reichte jedoch offensichtlich nicht, um das Ziel einer sozialen Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.
3 Von der Gleichbehandlung zur Gleichstellung
Die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausgedrückte Formulierung der ‚gleichen Behandlung’ der Geschlechter fand auch beim Bundesministerium der Verteidigung Anwendung.
Die Verwendung der Formulierung „Frauen und Männer werden gleichbehandelt“ statt „gleichgestellt“ ist [...] bewusste Wortwahl. Unter Gleichbehandlung [...] scheinen die Beteiligten zu verstehen, dass sich an Organisationsstruktur und -kultur nichts wesentlich ändern soll. Letztlich bedeutet es eine Unterordnung der Frauen unter die Regeln der Männer. 18
Auf der einen Seite sind die Unterschiede in den Geschlechtern zu berücksichtigen, wenn es um die gleichen Möglichkeiten der Umsetzung persönlicher Lebensvorstellungen geht: Frauen und Männer haben unterschiedliche Vorstellungen über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Rechte und Freiheiten können von den beiden Geschlechtern nicht in gleicher Weise wahrgenommen werden.“19 Die rechtlich abgesicherten Freiheiten, seine Lebensentwürfe umzusetzen, können nur durch Gesetze umgesetzt werden, die Unterschiede zwischen den Geschlechtern berücksichtigen und sie nicht „an einen männlich definierten Begriff von Gleichheit“20 anpassen.
Zum anderen ist auch das Bewusstsein für Ungleichheit zu schärfen, das bereits in Formulierungen seinen Ausdruck findet und ohne nähere Betrachtung den Anschein der Gleichheit weckt. Die soziale Ungleichheit der Geschlechter zeigt sich im Zusammenhang mit der Gestaltung des Erwerbslebens.21 Auf Bundesebene wurde zur Angleichung der Geschlechter das Bundesgleichstellungsgesetz erlassen und im Bundesministerium der Verteidigung mit dem ‚Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten’ umgesetzt.22
Damit wird dem 2002 getroffenen Beschluss des Europäischen Rates entsprochen:
Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft [...] die Gleichstellung von Männern und Frauen [...] zu fördern. 23
Der Gesetzgeber hat somit die Grundlagen geschaffen, Männer und Frauen im Erwerbsleben gleichzustellen. Um den Erfolg der Gleichstellungsbemühungen bewerten zu können, ist eine Darstellung der Erwerbsstruktur notwendig, bevor Rückschlüsse auf mögliche Lücken in der rechtlichen Gleichstellung gezogen werden können.
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