Handbuch Filesharing Abmahnung. Christian Solmecke

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Handbuch Filesharing Abmahnung - Christian Solmecke

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      LIZENZ:

      Dieses Buch wird unter der Creative Commons Namensnennungslizenz verbreitet.

      „Handbuch Filesharing, CC-Lizenz (BY 3.0)

      http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/

      Verfasser: Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M., Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, Köln, www.wbs-law.de

      Die nachfolgenden Bedingungen stellen die wesentlichen Elemente der CC-BY-3.0 Lizenz heraus.

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      Vorschlag:

      „Handbuch Filesharing, CC-Lizenz (BY 3.0)

      http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/

      Quelle(n): „Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M., Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE, Köln, www.wbs-law.de“

      Weitere Informationen zur Creative Commons-Lizenz finden Sie hier: http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/

      Layout und Illustrationen: Marisa J. Schulze - www.marisa-schulze.com

      Published by: epubli GmbH, Berlin, www.epubli.de

      ISBN: 978-3-8442-4534-9

      VORWORT von

       Prof.Dr.Klemens Skibicki

      „Wahrscheinlich war dem amerikanischen Studenten Shawn Fanning nicht klar, welchen Stein er ins Rollen brachte, als er 1998 die Musiktauschbörse Napster programmierte. Er setzte damit die - im gerade angebrochenen Internetzeitalter - technisch mögliche Übertragbarkeit von Musik in digital-komprimierter Form konsequent in Konsumentennutzen um.

      Auf einmal bestand die Möglichkeit, Musiktitel ohne Vorgaben der Künstler oder der Plattenfirmen

      individuell vom heimischen Computer aus und vor allem ohne Bezahlung der Musikanbieter zusammenzustellen. Für die Musikindustrie begann allerdings die größte Herausforderung für ihr bisheriges Geschäftsmodell: Die Verteidigung des Verkaufs des an sich virtuellen Gutes Musik auf teuren Tonträgern. Die Aufregung der Industrie auf der einen und die unschlagbaren Vorteile für die Konsumenten auf der anderen Seite führten dazu, dass Napster rasend schnell bekannt und zur größten Online-Community der Welt wurde, die heute rund 80 Millionen Mitglieder verzeichnen kann. Anstatt auf den Wunsch nach Individualisierung und Kostensenkung mit neuen Geschäftsmodellen zu reagieren, begann die Musikindustrie Napster rechtlich zu bekämpfen. Im Jahre 2001 gelang dies mit der Schließung der Plattform bzw. mit der Umwandlung in einen kostenpflichtigen Service. Seitdem herrscht ein ständiges Katz und Maus Spiel zwischen den Anwälten der Musikindustrie und den Anbietern der zahlreichen Downloadmöglichkeiten im Internet. Etappengewinner ist dabei, wer eine rechtliche Lücke findet oder es schafft technisch unentdeckt zu bleiben – wenn auch nur vorübergehend.

      Andere jedoch hören auf die Zeichen der Zeit und die Wünsche der Konsumenten: In dem Jahr, in dem Napster erdrosselt wurde, begann der kometenhafte Aufstieg des zuvor schon vor der Unbedeutsamkeit stehenden Comupterherstellers Apple. Mit dem tragbaren Musikplayer iPod, der Software zur individuellen Musikverwaltung iTunes und später dem kostengünstigen Kauf von Einzeltiteln über den iTunes Online-Shop, wurde die Nutzenstiftung für Musikliebhaber konsequent fortgesetzt.

      Der Musikindustrie hingegen blieb nichts anderes übrig, als den Pionieren hoffnungslos hinterher zu rennen und den Kampf auf rechtlichem Gebiet fortzusetzen. Seit 2006 sind nicht nur die Betreiber von Filesharing-Diensten im Fokus der Anwälte, sondern aktuell auch deren Nutzer. Angst und Schrecken, die durch die Abmahnwellen verursacht werden, einerseits sowie andererseits legale kostenpflichtige Downloadangebote führen zu einem stetigen Rückgang der illegalen Downloads. Dennoch werden immer noch rund zehnmal mehr illegale als legale Downloads getätigt.

      Es bleibt abzuwarten, wie lange die heutige rechtliche Lage Bestand haben wird. Denn es stellt sich die Frage, ob das bisherige System geistiger Eigentumsrechte in einer Welt, in der die Mehrheit der gehörten Musik illegalen Downloads entstammt, noch zeitgemäß ist. Verständlicherweise werden die Großverdiener des alten Geschäftsmodells dies befürworten und um ihre Gewinne kämpfen. Aus wettbewerbstheoretischer Perspektive sind jedoch zumindest einige Zweifel angebracht. Schließlich wird der Schutz geistiger Eigentumsrechte damit gerechtfertigt, dass ohne einen solchen Schutz vor kostenloser Imitation eine Produktion dieser Güter nicht möglich wäre. Kurz gesagt: ohne die Gewinne könnte auch niemand die teure Produktion und Verbreitung finanzieren. Die Entwicklung von Musikproduktions-Software, Mp3-Formaten, Filesharing oder Entertainment-Communitys wie MySpace.com beweisen aber, dass die Musiklabels alten Stils umgangen werden können und somit prinzipiell nicht mehr nötig sind. Der Markt funktioniert nun in neuen Rahmenbedingungen: Ein Künstler kann heute im Internet ohne Plattenlabel Millionen von Fans sammeln- er wird nur Schwierigkeiten haben, Geld über teure Musikkopien zu verdienen. Vielleicht wird er nur über Konzerte oder Fanartikel Einnahmen erzielen, aber wird er deswegen aufhören, Musik zu machen?

      Unabhängig davon, wie lange der Kampf der Musikindustrie um ihr Geschäftsmodell gegen die Bedürfnisse von Millionen von Konsumenten andauern wird, muss natürlich heutiges Recht und Gesetz respektiert und befolgt werden, solange es Bestand hat.

      Sollten Sie dies bewusst oder versehentlich missachtet haben, hilft Ihnen dieses Handbuch von Rechtsanwalt Christian Solmecke bei der Bewältigung der Konsequenzen!“

      Prof. Dr. Klemens Skibicki

      Wissenschaftlicher Direktor des Deutsches Institut für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (DIKRI)

      VORWORT von Rechtsanwalt

       Christian Solmecke

      „Bereits seit 2006 rollt über Deutschland eine Abmahnwelle der Rechteinhaber hinweg, die massenweise Filesharer wegen der Verletzung von Urheberrechten im Internet abmahnen. Initiator dieser Welle war die Musikindustrie, doch inzwischen mahnt die gesamte Medienindustrie (Filme, Hörbücher, Computerspiele und -programme etc.) fleißig Filesharer ab.

      Die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke vertritt seit den Anfängen der Abmahnwelle bis heute die rechtlichen Belange von mehr als 17.000 Filesharern deutschlandweit.

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