Die Geheimnisse der Millionäre oder Die Tricks der Millionäre. Heinrich von Canstatt

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Die Geheimnisse der Millionäre oder Die Tricks der Millionäre - Heinrich von Canstatt

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Ihren Namen zu ändern, vielleicht, um "neu

      anzufangen", anonym eine Firma/Bankkonto zu führen, eitel einen Meyer in einen Lord

      Meyerson zu tauschen, oder sich Profisius Dromanius Peter Meyer zu nennen, um dann - wegen

      Überlänge - bescheiden auf Prof. Dr. Peter Meyer abzukürzen, kann Ihnen geholfen werden.

      Der Hintergrund: Viele angelsächiche Länder erlauben einen Namenswechsel ganz einfach durch

      Nutzung. Wenn Sie sich z.B. heute in den USA oder Australien nicht mehr Meyer, sondern

      Müller nennen, und niemanden betrügen wollen, sind Sie ab diesem Zeitpunkt legal und

      gesetzeskonform Mueller, selbst, wenn es sich um Behördenangelegenheiten und

      Bürokratenkram (z.B. Rentenversicherung) handelt.

      Das ist möglich, weil z.B. in den USA nicht der Name, sondern eine Versicherungsnummer (SSN

      oder Social Security Number) der Schlüssel zur Identität ist, ohne den nichts läuft. So hat z.B. der

      Israelische Ex-Premierminister Benyamin Netanyahu, der komischerweise auch US-Staatsbürger

      (!) ist, nach Recherchen der israelischen Presse die US-Social Security Number 020-36-4537.

      Diese Nummer wird auch von den Namen Benjamin Netyanyahu, Benjamin Nitai, John Jay

      Sullivan und John Jay Sullivan Jr. genutzt. Der Zugang zum SSN-Konto war den israelischen

      Journalisten allerdings mit Confidential (vertraulich) gesperrt. Ein Vermerk den in den USA nur

      Konten von Terroristen, Kriminellen, FBI-, IRS- und CIA-Mitgliedern führen. Sie sehen: Als

      Namensänderer befinden Sie sich in bester Gesellschaft.

      Das Problem: Fast niemand nimmt Ihnen den Namenswechsel ab, wenn Sie nicht wenigstens

      einen Identitätsnachweis im neuen Namen (z.B. Führerschein) oder eine "schriftliche, offizielle

      Bestätigung" vorlegen können. Hier greift zum Glück der englische "Statutory Declaration Act

      1835". Jedermann, der möchte, kann eine derartige (Namensänderungs-) Erklärung

      unterschreiben. Sie müssen hierzu weder in England einen Wohnsitz nachweisen, noch

      persönlich erscheinen.

      Eine Kopie dieser Erklärung, beglaubigt von einem englichen Anwalt, dürfte als Beweis Ihrer

      Namensänderung akzeptiert werden. Ganz sicher ist dies der Fall in England, z.B. bei englischen

      Führerscheinanträgen, Bankkonten, Firmengründungen. Es lassen sich so nach der

      Namensänderung z.B. anonym Firmen gründen und folglich Geschäfte frisch und diskret ohne

      Altschulden abwickeln.

      Die Anerkennung der Erklärung der Namensänderng in Deutschland ist unwahrscheinlich, da das

      deutsche Gesetz Namensänderung nicht vorsieht (Ausnahme: Ehename). Wenn Sie die Erklärung

      allerdings mit einer Apostille nach internationalem Den Haagener Rechtsabkommen versehen,

      stehen die Chancen bereits besser.

      Trotzdem kann Sie aber keine deutsche Behörde davon abhalten, in Deutschland Ihren neuen

      Namen als Künstlernamen, Pseudonym zunutzen, und bei Bedarf mit englischer Erklärung oder

      Führerschein etc. nachzuweisen. Zur frischen Kontoeröffnung reicht es u.U. nur auf dem Land.

      Ausserhalb der deutschen Grenzen dürfen Sie Ihren neuen Namen aber offiziell wie Ihren alten

      nutzen.

      Auch steht es Ihnen frei, echte, mit Genehmigung der US Behörden ausgestellte Tarnpaesse (mit

      Führerschein ab USD 289, als Diplomatenpass USD 399) zu beantragen. Auch können Sie einen

      eindrucksvollen Weltpass (wird fuer USD 60 von einer UNO-ähnlichen Organsiation ausgestellt)

      im neuen Namen abrufen. Der Pass kommt mit Geburtsurkunde, Personalausweis und

      ausführlicher Dokumentation. Die Anschriften der Aussteller des Weltpasses sowie der

      Tarnpässe finden Sie in der vertraulichen Pass-Insiderkontaktliste von Reyharths & Lynn, Inc.

      Die Liste enthält auch seriöse Anwaltskontakte, die Ihnen offizielle Staatsbürgerschaften

      vermitteln können (folgt).

      Vorteil: Die Namensänderung wird nirgendwo öffentlich festgehalten, d.h. sie bleibt anonym,

      und kann von niemanden recherchiert oder nachvollzogen werden, den Sie nicht informiert

      haben. Sie sichern sich so die Freiheit, Ihre Namensänderung bei Bedarf auch geheim zu halten.

      Nichts von Ihrer englischen Erklärung müssen z.B. die Schufa, Ex-Frauen, Gläubiger, lokale

      Behörden etc. wissen. Auch steht es Ihnen frei, Ihren Namen beliebig oft zu wechseln. Bei einer

      wiederholten Namenänderung werden 25% Preisnachlass gewährt.

      Bei Interesse teilt Ihnen Reyharths & Lynn, Inc., BCM 1602, London WC1N 3XX,

      Grossbritannien. gegen Stichwort "Englische Namensänderung" und EUR 50 Schein

      Schutzgebühr gerne einen englischen Rechtsanwalt mit, der die Namensänderung für Sie bequem

      auf dem Postweg für ca. GBP 250 (EUR 350) erledigt. Es steht Ihnen selbstverständlich auch

      frei, sich einen eigenen Anwalt zu suchen. Fraglich ist dann allerdings, ob dieser a.) den

      Namenswechsel auch für Sie auf dem Postweg erledigen kann, oder zunächst kompliziert Ihren

      Besuch voraussetzt, um Ihre Motivation zu erfragen, und b.) nicht mehr als GBP 250 berechnet.

      Der Kontakt von Reyharths & Lynn, Inc. ist dagegen nur an einer korrekten Abwicklung

      interessiert. Das "warum" ist und bleibt Ihre Sache.

      Der o.a. Rechtsanwalt ist Ihnen dann gerne auch bei der Beschaffung eines EG-Führerscheins

      behilflich. Für die Beschaffung eines Führerscheins (ohne Fahrprüfung etc. mögich) berechnet er

      GBP 2.000, der Tausch eines z.B. deutschen Führerscheins in einen EG-Führerschein lässt sich

      gegen

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