Cannabis legal?. Marc Blizz
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Marc Blizz
Cannabis legal?
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Inhaltsverzeichnis
Cannabis/ Hanf
“ Nicht selten sei Cannabiskonsum auch der Einstieg zu sogenannten harten Drogen wie Kokain und Ecstasy. „
Die Forderung, Cannabis zu legalisieren gleiche dem Ansatz, bei zu vielen Ladendiebstählen eben auch diese zu legalisieren.
(Aussage eines Politikers /CDU)
Wir..sind die, die im verborgenen leben müssen. Wir sind die,
die sich am Rande der Gesellschaft befinden. Wir sind die
wenigen. Wir sind die Diskriminierten. Wir..sind die Verfolgten
und Geächteten.
(Bemerkung eines Cannabiskonsumenten)
Einführung
Ich bin befremdet. Das Maß ist seit langem voll. Wir schreiben inzwischen das Jahr 2019, doch bezüglich des Besitzes von Cannabis hat sich absolut nichts getan. Nach wie vor ist der Besitz und der Anbau von Cannabis illegal und wird strafrechtlich geahndet. Somit gilt derjenige, der sich diesbezüglich „strafbar" gemacht hat, letztendlich als Straftäter, denn er wird polizeilich aktenkundig vermerkt und ist somit vorbestraft. Darüber hinaus wird behauptet, Cannabis verursache Psychosen. Und obwohl gegenteiliges festgestellt wurde, hält sich dieMeinung hartnäckig, Cannabis sei eine Einstiegsdroge.
Das sind harte Vorwürfe. Liest man all dies, gewinnt man schnell den Eindruck, dass Cannabis etwas ganz schlimmes sein muss. Aber ist das wirklich so? Was ist dran an den Behauptungen? Sind sie wahr und ist die Einstufung dieser Substanz wirklich so gefährlich? Ist die Rechtsprechung korrekt und wird der Besitz von Cannabis zu Recht als illegal erachtet?
In dieser Arbeit soll nun das Problem kritisch betrachtet werden.
Klassifizierung: weiche Droge
Historie
Cannabis gehört zu den Hanfgewächsen und ist u.a. unter den Namen Marihuana, Weed, Pot, Ganja, Gras bekannt. Zum einen stammt Hanf aus dem asiatischen Raum und wurde zu medizinischen Zwecken sowie von Schamanen genutzt. In China wurde die Benutzung von Cannabis zu medizinischen Zecken 2800 v.u.Z. erwähnt. Aus Europa ist der älteste Fund ca. 5500 Jahre alt und stammt aus dem Raum Eisenberg in Thüringen. In der Antike wurde Cannabis als Schmerzmittel verwendet. Von der
Antike bis in die Neuzeit war Hanf u.a. zur Herstellung von Kleidung, Hanfseilen, Verbandsstoffe sowie Papier ein unentbehrlicher Rohstoff. Cannabis diente nicht nur zur Schmerzlinderung, sondern wurde u.a. bei Epilepsie, Migräne, Neuralgie, Schlafstörungen und rheumatischen und bronchialen Erkrankungen verabreicht. Erst im 19.Jahrhundert wurde Cannabis allmählich durch die Baumwollgewinnung und synthetisch hergestellter Arzneimittel verdrängt.
Bis Anfang des 20. Jahrhunderts war der Besitz und der Anbau von Cannabis legal. Dies änderte sich jedoch am 19.02.1925 zur zweiten Opiumkonferenz in Genf. Ursächlich dafür war die internationale Opiumkommision von Shanghai im Jahre 1909, die über die globale Einführung der Opium-Prohibition debattierte. Der Opiumkommission gehörten 13 Staaten, darunter auch das Deutsche Reich, an. Das Deutsche Reich unterstützte zwar die führenden Mächte, zu denen die USA und China angehörten, erkannte jedoch die Opiumkonvention nicht an, musste sich der Forderung jedoch beugen, da es durch die Versailler Verträge 1919 dazu gezwungen wurde. Am 25.09.1928 trat das Abkommen in Kraft. Das Abkommen beinhaltete nicht nur das Verbot von Opium, sondern auch das Verbot von Heroin und Kokain. Lediglich auf Drängen von Ägypten wurde auch Cannabis gänzlich verboten.
Die Forderung Ägyptens basierte auf der weiten Verbreitung von Cannabis in Ägypten und darauf folgend dem Wunsch des ägyptischen Königs, der sich über die lähmende Wirkung von Cannabis beklagte, da er der Meinung war, dass seine Untertanen aufgrund des Konsums nicht arbeitsam und strebsam genug seien. Deutschland musste dieser Forderung zustimmen, da Ägypten gedroht hatte, Importverbote bezüglich der Pharmaprodukte "Heroin", welche von der deutschen Firma Bayer, sowie "Kokain“, hergestellt von der deutschen Firma Merck, zu erlassen. Hier waren rein wirtschaftliche Interessen vordergründig. Dank Ägypten war fortan weiter Heroin und Kokain käuflich zu erwerben, doch Cannabis wurde aus der Gesellschaft verbannt.
Am 30.03.1961 wurde das Einheitsabkommen über Betäubungsmittel verabschiedet.
Das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel bildet bis heute die Basis der weltweiten Drogenkontrolle.
Am 20.03.2015 wurde von der Bundesfraktion Bündnis90/Die Grünen der Entwurf eines CannabisKontrollgesetzes (CannKG) in den deutschen Bundestag eingebracht. Dieser hatte das Ziel, Volljährigen einen rechtmäßigen Zugang zu Cannabis als Genußmittel zu ermöglichen. Dieser Gesetzesentwurf wurde nach einer Abstimmung am 02.07.2017 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis90, Die Grünen und der Fraktion Die Linke abgelehnt.
Am 19. Januar 2017 verabschiedete der Bundestag einen Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, sodass seit 10. März 2017 bedürftige Schwerkranke kontrolliert angebautes Cannabis auf Rezept bekommen können, wobei die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden können.
Am 14.11.2018 stellte Prof. Dr. Justus Haucap eine Studie zu den Kosten des Cannabisverbotes vor. Hiernach würden im Falle der Legalisierung dem Staat
2,66 Mrd. Euro an Steuereinnahmen zufliessen. Darüber hinaus würden ca. 20.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Für die Starfverfolgung nebst Unterbringung in Gefängnissen ist mit einem jährlichen Aufwand von ca. 2,5 Milliarden Euro auszugehen.
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