Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen. Alexander Grieger

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Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen - Alexander Grieger Betriebs-Berater Schriftenreihe/ Wirtschaftsrecht

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reduzieren sich die Vorteile aus der Verwendung standardisierter Musterverträge177. Im Wege der jeweils zurückerhaltenen, überarbeiteten Fassung nähern sich die beiden Vertragspartner an und schließen, sofern überhaupt nötig, die Vertragsverhandlungen durch letzte mündliche Verhandlungen ab178. Üblicherweise kommt es dabei zur Vereinbarung sog. „Paketlösungen“179, bei denen jede Vertragsseite Zugeständnisse in bestimmten Bereichen macht, um andere, als wichtiger erachtete Bereiche zum eigenen Vorteil durchzusetzen. Das verhandelte Vertragswerk stellt folglich das Gesamtergebnis von „wirtschaftlichen Vor- und Nachteilen“180 dar, die in den Bewertungsprozess der beteiligten Verhandlungspartner einfließen. So kann es z.B. dazu kommen, dass sich eine vom Käufer geforderte Preissenkung in einer Verbesserung der Zahlungsbedingungen zu Gunsten des Verkäufers widerspiegelt oder angesichts ohnehin knapp kalkulierter Margen etwaige Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche bei Mängeln beschränkt werden. Wie nachfolgend gezeigt werden soll, wird die Rechtssicherheit von auf diesem Wege zustande gekommenen Verträgen von den Kritikern der AGB-Kontrolle zunehmend lauter kritisiert. Ziel dieser Arbeit ist an dieser Stelle deshalb, nach dem Stand des Schrifttums auch insbesondere die Rechtsprechung herauszuarbeiten, wo sich (vom Grundgedanken weitgehender Vertragsfreiheit geprägte) Individualvereinbarungen und (nur in engen Grenzen zulässige) AGB überschneiden. Denn wäre es insbes. aus Sicht der Rechtsprechung für die Unternehmenspraxis möglich, sich unter der Schwelle der scharfen AGB-Kontrolle zu bewegen, würde weiten Teilen der bislang sehr scharf und überraschenderweise vielfach ohne tiefergehende Rechtsprechungsanalyse geführten Diskussion um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Rechts die Grundlage entzogen.

      167 Miethaner, AGB-Kontrolle versus Individualvereinbarung, S. 1; zur Üblichkeit von Regelungen zu Haftungsfragen in AGBs in den meisten AGBs siehe statt vieler: Niebling, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Allgemeiner Teil/Grundlagen, S. 127. 168 Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1810); Lischek/Mahnken, ZIP 2007, S. 158ff. (158/159); für Bestellformulare im Allgemeinen, insbes. bei tlw. Befüllung: BGH, Urt. v. 18.05.1983 – VIII ZR 20/82, Ziffer II.2.a. 169 Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1810). 170 ULMER/BRANDNER/HENSEN-Ulmer/Habersack, Einl. Rn. 50. 171 Stellvertretend der als Justiziar tätige Rechtsanwalt Kollmann in Kollmann, NJOZ 2011, S. 625ff. (625). 172 ULMER/BRANDNER/HENSEN-Ulmer/Habersack, Einl. Rn. 5 u. 47–54; Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1811). 173 Schuhmann, BB 1996, S. 2473ff. (2475); Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1810); Del Popolo, Grenzen des AGB-Rechs im unternehmerischen Alltag und das damit zusammenhängende Risikomanagement an Hand von praxisrelevanten Beispielen, S. 122; vgl. auch MÜNCHNER VERTRAGSHANDBUCH Bd. 2/I-Kratzsch, S. 329ff.. 174 Leuschner, AcP Bd. 207 (2007), S. 491ff. (517); Huth, Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung geltender Gewohnheiten und Gebräuche, S. 96. Das Erfordernis der Nutzung von Musterverträgen nicht nur aus Sicht des Qualitätsmanagements zur Fehlerreduzierung sehend (STAUB/HEHLI HIDBER-Staub Kapitel 3 D Rn. 11) sondern auch als strategischen Wettbewerbsvorteil und Teil des Wissensmanagements zur erfolgreichen Kanzleiführung (STAUB/HEHLI HIDBER-Schulz Kapitel 3 D Rn. 11). Aus Sicht des Unternehmensjuristen bestätigend: Del Popolo, Grenzen des AGB-Rechs im unternehmerischen Alltag und das damit zusammenhängende Risikomanagement an Hand von praxisrelevanten Beispielen, S. 2, 36. Dabei auch eine Verpflichtung aus Sicht der Compliance sehend, um andere Risiken adäquat zu vermeiden: ders., S. 102. 175 Keller, AnwBl 4/2012, S. 293ff. (297f.); Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1810); Huth, Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung geltender Gewohnheiten und Gebräuche, S. 95. Die äußere Erscheinungsform hinsichtlich Aussehens und Schriftbild im Rahmen der Ermittlung gestellter Vertragsbedingungen als tatsächliche Vermutung ansehend: OLG Nürnberg, BKR 2017, S. 251ff. (253). 176 ULMER/BRANDNER/HENSEN-Ulmer/Habersack, Einl. Rn. 4; Koch, BB 2012, S. 1810ff. (1810); Kessel/Jüttner, BB 2008, S. 1350ff. (1350); Lischek/Mahnken, ZIP 2007, S. 158ff. (158/159). 177 Richter, Allgemeine Geschäftsbedingungen im B2B-Verkehr in Deutschland, der Schweiz und England – unter besonderer Berücksichtigung von Haftungsklauseln in Kaufverträgen und der ökonomischen Analyse des Rechts, S. 95. 178 Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1810/1811). 179 Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1811). 180 Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1811). 181 Bruns, Haftungsbeschränkung und Mindesthaftung, S. 339/340; so i.E. auch Graf v. Westphalen, ZIP 2002, S. 545ff. (545). 182 So i.E. auch Graf v. Westphalen, ZIP 2002, S. 545ff. (545).

       B. Grundbegriffe und -konzepte der vertraglichen Beschränkbarkeit von Haftung

      183 ULMER/BRANDNER/HENSEN-Fuchs, § 307 Rn. 299; Bruns, Haftungsbeschränkung und Mindesthaftung, S. 3, 6/7, 301; PALANDT-BGB-Grüneberg, § 307 Rn. 41/42. 184 ULMER/BRANDNER/HENSEN-Fuchs, § 307 Rn. 299.

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