Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik. Lydia Scholz
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Die systematische Abstraktion zeigt sich in der Verwendung des Klammerprinzips. Wie in der Mathematik wird alles Allgemeine vor die Klammer gezogen. In der Mathematik heißt es: x (a + b). Im BGB heißt es: Allgemeiner Teil (Schuldrecht, Sachenrecht, . . .). Die Regeln des Allgemeinen Teils des BGB gelten für das Schuldrecht ebenso wie für das Sachenrecht. Die Normen des Allgemeinen Teils des Schuldrechts gelten für das gesamte Schuldrecht.
b) Ersetzen Sie die konkret formulierten Regelungen durch eine abstrakte Norm, die alle konkreten Regelungen umfasst. Hierzu müssen Sie die kursiv markierten Wörter durch einen Oberbegriff ersetzen. Jede Linie entspricht einem Wort.
Beispiel
Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer eines Laptops verpflichtet, dem Käufer den Laptop zu übergeben und das Eigentum an dem Laptop zu verschaffen. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer DVD verpflichtet, dem Käufer die DVD zu übergeben und das Eigentum an der DVD zu verschaffen. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer eines Handys verpflichtet, dem Käufer das Handy zu übergeben und das Eigentum an dem Handy zu verschaffen.
Abstrakte Formulierung: Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.
Der Verbraucher Verbraucher ist jeder Mann, der ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Verbraucher ist jede Frau, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Abstrakte Formulierung:
Verbraucher ist . . . . . . . . . . . . . . . (1), . . . . .(2) ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder . . . . .(3) gewerblichen noch . . . . .(4) selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Mädchens beginnt mit der Vollendung der Geburt. Die Rechtsfähigkeit des Professors beginnt mit der Vollendung der Geburt. Die Rechtsfähigkeit der Apothekerin beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Abstrakte Formulierung:
Die Rechtsfähigkeit . . . . . . . . . . (5) beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Der Vertragsschluss Wer einem anderen die Schließung eines Kaufvertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat. Wer einem anderen die Schließung eines Dienstvertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat. Wer einem anderen die Schließung eines Werkvertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
Abstrakte Formulierung:
Wer einem anderen die Schließung . . . . . . . . . . (6) anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
c) Üben Sie das Klammerprinzip. Folgende Regelungen sind in Normen des BGB enthalten. Welches ist eine allgemeine Regelung und muss deshalb vor der Klammer, also im Allgemeinen Teil stehen?
Beispiel
(a) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
(b) Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
(c) Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
Antwort: In Satz (b) wird der Begriff der Sache legaldefiniert. Das ist eine allgemeine Regel, die im Allgemeinen Teil stehen muss.
(1) (a) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
(b) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.
(c) Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
(2) (a) Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.
(b) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache.
(c) Hat der Besitzer mit der Sache eine andere Sache als wesentlichen Bestandteil verbunden, so kann er sie abtrennen und sich aneignen.
(3) (a) Erlangt der Erwerber aufgrund der Veräußerung den Besitz von Zubehörstücken, die dem Veräußerer nicht gehören oder mit Rechten Dritter belastet sind, so finden die Vorschriften der §§ 932–936 BGB Anwendung. (b) Das Vorkaufsrecht kann auf das Zubehör erstreckt werden, das mit dem Grundstück verkauft wird. (c) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen.
5. Übung Formulierung von Besitzverhältnissen mit dem Genitiv
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a) Einige Sätze in Übung 4b) drücken Besitzverhältnisse aus. Sehen Sie sich die Sätze noch einmal an und kombinieren Sie.
Hinweis
Um Besitzverhältnisse anzuzeigen, benutzt man in der deutschen Schriftsprache und in der Rechtssprache meist den Genitiv. Umgangssprachlich verwendet man eher die Präposition von (+ Dat.).
b) Formulieren Sie Ihre Genitivbeispiele aus Übung 5a) um.
Beispiel
die Rechtsfähigkeit des Mädchens – die Rechtsfähigkeit von einem Mädchen
c) Ergänzen Sie die Tabelle mit den entsprechenden Endungen.
Hinweis
Achten Sie darauf, dass im Singular maskulin und neutrum in den meisten Fällen ein -s an das Nomen gehängt wird. Ausnahmen bilden die schwachen Maskulina (z. B. der Mensch) und nominalisierte Adjektive bzw. Partizipien (z. B. der Deutsche).
Im Dativ Plural hängt man immer ein -n an das Nomen. Nomen mit einem Zischlaut