Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik. Lydia Scholz
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II. Übung des Gutachtenstils
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Der Gutachtenstil wird nun anhand des fiktiven FHG (Rn. 20) geübt.
7. Übung Gutachtenstil I
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a) Lesen Sie folgenden kurzen Text.
Sachverhalt
Sie sind Rechtsanwalt in Trockenland, in dem das FHG gilt, und beraten die Tiere. Zu Ihnen kommt ein Elefant und will wissen, ob er an der Wasserstelle trinken darf.
b) Ordnen Sie jedem Satz im Gutachten die richtige Überschrift aus dem Kasten zu.
Subsumtion | Obersatz | Voraussetzung | Ergebnis |
Gutachten
. . . . . . . . . . . . . . .(1) Fraglich ist, ob ein Elefant an der Wasserstelle trinken darf.
. . . . . . . . . . . . . . .(2) Gemäß § 3 FHG haben Tiere Zugang zur Wasserstelle.
. . . . . . . . . . . . . . .(3) Ein Elefant ist ein Tier.
. . . . . . . . . . . . . . .(4) Daher darf ein Elefant an der Wasserstelle trinken.
8. Übung Gutachtenstil II
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a) Lesen Sie folgenden kurzen Text.
Sachverhalt
Eine Giraffe fragt Sie, ob sie heute an der Wasserstelle trinken darf. Sie hat heute noch nichts getrunken.
b) Bringen Sie die Sätze in dem Kasten in die richtige Reihenfolge und bezeichnen Sie sie mit der richtigen Überschrift. Welche sprachlichen Besonderheiten fallen Ihnen auf? Unterstreichen Sie Merkmale.
Deshalb kann die Giraffe heute an der Wasserstelle trinken. – Fraglich ist, ob die Giraffe heute an der Wasserstelle trinken darf. – Die Giraffe ist ein Säugetier. Sie hat heute noch nicht an der Wasserstelle getrunken. – Gemäß § 5 Abs. 2 FHG darf ein Säugetier einmal am Tag an der Wasserstelle trinken. |
Gutachten
Überschrift | Satz | Sprachliche Besonderheit(en) | |
---|---|---|---|
Bsp. | Obersatz | Fraglich ist, ob die Giraffe heute an der Wasserstelle trinken darf. | Nebensatz mit ob |
(1) | |||
(2) | |||
(3) |
9. Übung Gutachtenstil III
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a) Lesen Sie folgenden kurzen Text.
Sachverhalt
Ein Kamel will wissen, ob es am Freitag an der Wasserstelle trinken darf. Es hat am Montag bereits an der Wasserstelle getrunken.
b) Füllen Sie die Lücken in dem Gutachten aus. Manchmal sind mehrere Lösungen möglich.
Gutachten
Obersatz: . . . . .(1) ist, ob das Kamel am Freitag an der Wasserstelle trinken darf.
Voraussetzung: . . . . .(2) § 5 Abs. 1 FHG darf ein Kamel jeden zehnten Tag an der Wasserstelle trinken.
Subsumtion für Tatbestandsmerkmal „Kamel“: Es handelt sich um ein Kamel. . . . . .(3) ist die erste Voraussetzung des § 5 Abs. 1 FHG erfüllt.
Subsumtion für Tatbestandsmerkmal „jeden zehnten Tag“: Das Kamel darf dann am Freitag an der Wasserstelle trinken, wenn seit dem letzten Trinken 10 Tage vergangen sind. . . . . .(4) Sachverhalt hat das Kamel am Montag zum letzten Mal getrunken. Von Montag bis Freitag sind es nicht zehn Tage.
Ergebnis: . . . . .(5) darf das Kamel am Freitag nicht an der Wasserstelle trinken.
Hinweis
§ 5 Abs. 1 FHG hat zwei Tatbestandsmerkmale: Kamel und jeden zehnten Tag. Diese beiden Merkmale mussten geprüft werden.
Die Überschriften sind hier nur eingefügt, um deutlich zu machen, was geprüft wird. In einer Klausur an der Universität schreiben Sie nicht mehr Obersatz, Voraussetzung usw. in das Gutachten als Überschriften hinein.
10. Übung Gutachtenstil IV
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a) Lesen Sie folgenden kurzen Text.
Sachverhalt
Ein Vogel fragt Sie, ob er heute Abend noch einmal an der Wasserstelle trinken darf. Das Wasser heute Morgen sei so lecker gewesen.
b) Fügen Sie die fehlenden Sätze in dem Gutachten ein.
Gutachten
Fraglich ist, ob ein Vogel heute Abend noch einmal an der Wasserstelle trinken darf. . . . . . . . . . . . . . . .(1). Ein Vogel ist ein Tier.
Fraglich ist ferner, ob es zeitliche Beschränkungen für Vögel gibt. . . . . . . . . . . . . . . .(2).
Daraus folgt, dass ein Vogel immer an der Wasserstelle trinken darf.
Daher darf ein Vogel heute Abend noch einmal an der Wasserstelle trinken.
11. Übung Gutachtenstil V
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