Zeuge und Aussagepsychologie. Gabriele Jansen

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Zeuge und Aussagepsychologie - Gabriele Jansen Praxis der Strafverteidigung

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zur Verfügung stehen, die das Gericht nicht haben kann.“

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      Im Jahr 1999 hat der 1. Strafsenat des BGH eine Grundsatzentscheidung zu den wissenschaftlichen Mindestanforderungen, die aussagepsychologische Gutachten zu erfüllen haben, gefällt.

      Prof. Fiedler und Prof. Steller wurden als Sachverständige gehört. Ihre wissenschaftlichen Gutachten sind vollständig veröffentlicht, so

Fiedler/Schmid Gutachten über Methodik für Psychologische Glaubwürdigkeitsgutachten, PdR 1999, 5 ff. und
Steller/Volbert Wissenschaftliches Gutachten, Forensisch-psychologische Begutachtung (Glaubwürdigkeitsbegutachtung), PdR 1999, 46 ff.
Boetticher Anforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten, in: Barton, Verfahrensgerechtigkeit und Zeugenbeweis, 2002, S. 55 ff.
Jansen/Kluck Unter Kontrolle: Aussagepsychologische Gutachten, PdR, Sonderheft 1 – Glaubhaftigkeitsbegutachtung –, 2000, 89 ff.
Jansen Überprüfung aussagepsychologischer Gutachten, StV 2000, 224 ff.
Meyer-Mews Die ,in dubio contra reo‘-Rechtsprechungspraxis bei Aussage-gegen-Aussage-Delikten, NJW 2000, 916 ff.
Offe Anforderungen an die Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, NJW 2000, 929.
Schade/Harschneck Die BGH-Entscheidung im Rückblick auf die Wormser Mißbrauchsprozesse, PdR Sonderheft 1 – Glaubhaftigkeitsbegutachtung –, 2000, 28 ff.
Schaefer Mehr Professionalität in Jugendschutzverfahren, NJW 2000, 928 f.
Steller/Volbert Anforderungen an die Qualität forensisch-psychologischer Glaubhaftigkeitsbegutachtungen – Das BGH-Urteil v. 30. Juli 1999, PdR, Sonderheft 1 – Glaubhaftigkeitsbegutachtung, 2000, 102 ff.

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      Nach der Grundsatzentscheidung sind weitere Entscheidungen des BGH zu den Anforderungen, die an aussagepsychologische Gutachten zu stellen sind, ergangen, deren Inhalt stichwortartig hier dargestellt wird:

BGH [3 StR 301/07] nur die realistischen Erklärungsmöglichkeiten sind zu diskutieren, methodische Grundprinzipien beschreiben den derzeitigen wissenschaftlichen Standard, Gutachter müssen nicht einheitlich dieser Prüfstrategie folgen, es ist dem Sachverständigen überlassen, in welcher Art und Weise er dem Gericht sein Gutachten unterbreitet.
BGH [1 StR 274/02] Anforderungen an die Prüfung der Unwahrhypothese

      Teil 1 ZeugenaussageI › 6. Qualität aussagepsychologischer Gutachten

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      Teil 1 ZeugenaussageI › 7. Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aussagepsychologie

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