Über den "tatsächlichen Zusammenhang" im Bankrottstrafrecht. Alexandra Windsberger
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b)Der Bankrott als eine Art „Gläubigeruntreue“?
aa)Besondere Verhaltenspflichten des Schuldners in der Krise
bb)Das Schuldverhältnis in der Krise als besonderes Treueverhältnis
cc)Die Gefährdungsverbote des § 283 Abs. 1 StGB als Verfügungsverbote
c)Die einzelnen bestandsbezogenen Tatalternativen als untreueähnliche Pflichtverletzung
d)Unrechtsausschluss durch Einwilligung aller Gläubiger?
3.Zusammenfassung: Hinreichender Unrechtsgehalt der bestandsbezogenen Tatalternativen
III.Strafgrund der informationsbezogenen Tatalternativen
1.Die herrschenden Auffassungen zum Strafgrund der informationsbezogenen Tatalternativen
a)Schutz vor unzureichender Selbstinformation des Schuldners
b)Schutz vor unzureichender Fremdinformation der Verfahrensbeteiligten im Insolvenzverfahren
2.Stellungnahme
a)Einwände gegen die herrschende Meinung
b)Einwände gegen die behauptete Strukturähnlichkeit zu den Urkundsdelikten
c)Die Buchdelikte als Blankettstraftatbestände
d)Die Buchdelikte als Vermögensgefährdungsdelikte?
aa)Buchführungsverstöße gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB i.V.m. § 239 HGB
bb)Vernichtung von Unterlagen gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 6 StGB i.V.m. § 257 Abs. 1 und Abs. 4 HGB
cc)Bilanzpflichtverstöße gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB i.V.m. §§ 242, 243 HGB
3.Zusammenfassung: Hinreichender Unrechtsgehalt der informationsbezogenen Tatalternativen in der Krise
IV.Zwischenergebnis nach der Abzugsthese
V.Zur Bedeutung der objektiven Strafbarkeitsbedingung in § 283 Abs. 6 StGB
1.Die objektive Strafbarkeitsbedingung als Zweckmäßigkeitserwägung
2.§ 283 Abs. 6 StGB als eine Art „Vorbehaltsklausel“
3.Konsequenz: Verzicht auf einen „tatsächlichen Zusammenhang“
a)Ungerechtigkeit einer vom „tatsächlichen Zusammenhang“ gelösten, zufälligen Strafverschonung?