Über den "tatsächlichen Zusammenhang" im Bankrottstrafrecht. Alexandra Windsberger

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Über den "tatsächlichen Zusammenhang" im Bankrottstrafrecht - Alexandra Windsberger страница 8

Über den

Скачать книгу

Berücksichtigung der Nachholung der Buchführungs-/Bilanzierungspflicht vor Eintritt der Bedingung?

       c)Erforderlichkeit einer zeitlichen Beziehung zwischen Handlung und Bedingung?

       d)Berücksichtigung der Krisenüberwindung vor Bedingungseintritt?

       aa)Berücksichtigung einer Sanierung im Schutzschirmverfahren

       bb)Berücksichtigung einer freien Sanierung vor Bedingungseintritt

       VI.Gesamtergebnis für § 283 Abs. 1 StGB

       D.Anwendung der Trennungsthese auf § 283b StGB

       I.Anwendung der Abzugsthese: Kein hinreichender Unrechtsgehalt in § 283b Abs. 1 StGB

       II.Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung?

       III.Der „tatsächliche Zusammenhang“ als Hilfsmittel?

       IV.Gesamtergebnis für § 283b StGB: Unangemessene Sanktionswahl des Gesetzgebers

       Teil 4 Zusammenfassung und Schlussbetrachtung

       A.Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Kontext des § 283 StGB

       B.Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Kontext des § 283b StGB

       Literatur

       Stichwortverzeichnis

      1

      2

      3

      4

      Da der „tatsächliche Zusammenhang“ offensichtlich ein den Normanwendungsbereich korrigierendes, ungeschriebenes Merkmal darstellt, dass keinen Anknüpfungspunkt im Wortlaut der Norm findet, stellt sich noch vor der Frage seiner inhaltlichen Konkretisierung die Frage nach seiner materiell-rechtlichen (Nicht-)Erforderlichkeit. An der Frage nach der Existenzberechtigung des „tatsächlichen Zusammenhangs“ brechen sich sodann weitere unterschiedlichste Fragen. Zunächst wird daher die dogmengeschichtliche Herkunft des Merkmals näher in den Blick zu nehmen sein, wobei insbesondere die reichsgerichtliche Rechtsprechung zu den Strafbestimmungen der Konkursordnung thematisiert werden muss, da das Erfordernis eines „tatsächlichen Zusammenhangs“ ursprünglich auf eine Entscheidung des Reichsgerichts zum einfachen Bankrott (§ 210 KO) aus dem Jahre 1881 zurückgeht. Diese Rechtsprechung des RG zum „tatsächlichen Zusammenhang“ übertrug der BGH sodann, obwohl die Bankrotttatbestände ihrerseits im Zuge des 1. Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im Jahre 1976 einer umfassenden Reform unterzogen wurden. Daher wird ein besonderes Augenmerk auf die Frage gelegt, inwieweit der Transfer reichsgerichtlicher Anschauungen bei zwischenzeitlich verändertem Bezugsobjekt überhaupt noch überzeugen kann, oder ob sich der „tatsächliche Zusammenhang“ zwischenzeitlich nicht sogar entkontextualisiert hat.

      5

      

Скачать книгу