Leasing im Steuerrecht. Norbert Tonner

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Leasing im Steuerrecht - Norbert Tonner C.F. Müller Steuerrecht

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Die Risikoverteilung beim Finanzierungs-Leasingvertrag über bewegliche Sachen, 1987

      Pellens/Füllbier/Gassen Internationale Rechnungslegung, 8. Aufl. 2011

      Pinkernell/Böhringer US-Steuerglossar, Stand 5.10.2001, www.pinkernell.de/glossary.htm

      Runge/Bremser/Zöller Leasing, 1978

      Schmidt Einkommensteuergesetz (EStG), 32. Aufl. 2013

      Schön, W. Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland und Europa, 2005

      Schütz, M. S. Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach deutschem Handelsrecht und IFRS, 2005

      Spittler Leasing für die Praxis, 6. Aufl. 2002

      Tacke Leasing, 3. Aufl. 1999

      Troll/Gebel/Jülicher Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Loseblatt

      V. Westphalen Der Leasingvertrag, 6. Aufl. 2008

      ders. Muster für Leasingverträge, 2005

      Winnefeld Bilanz-Handbuch, 4. Aufl. 2006

      Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl. 2009

      V. Wysocki/Schulze-Osterloh/Hennrichs/Kuhner Handbuch des Jahresabschlusses in Einzeldarstellungen, Loseblatt

      Inhaltsverzeichnis

       I. Begriff des Leasings

       II. Die wirtschaftliche Bedeutung des Leasings

       III. Zivilrechtliche Einordnung

       IV. Die Leasingfähigkeit von Wirtschaftsgütern

       V. Erscheinungsformen

       VI. Leasing-Motive

       VII. Die steuerliche Problematik des Leasings

      1 › I. Begriff des Leasings

      1

      Die fest vereinbarte Mietdauer (Grundmietzeit) wird ausgerichtet nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Mietobjektes. Sie liegt (aus steuerlichen Gründen) in der Regel zwischen 40 und 90 % dieses Zeitraums. Die Miete setzt sich zusammen aus den Zinsen und der Amortisation für das vom Leasinggeber eingesetzte Kapital und einem Zuschlag für Kosten, Risiko und Gewinn des Leasinggebers.

      Kosten des Mietobjektes (Abgaben, Versicherungen usw.) werden dem Leasingnehmer meistens gesondert in Rechnung gestellt. Instandhaltung und Unterhaltung werden meist von ihm unmittelbar übernommen.

      2

      

      Insbesondere beim Immobilien-Leasing

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