Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg. Uwe Umbach

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Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg - Uwe Umbach

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      Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg

       Systematische Darstellung

      Herausgegeben

      von

       Prof. Dr. Volker M. Haug

      Bearbeitet

      von

      Lutz Bölke • Prof. Dr. Claus Eiselstein

      Dr. Sabine Faisst • Prof. Dr. Volker M.Haug • Dr. Klaus Herberger

      Dr. Angela Kalous • Dr. Helmut Messer

      Prof. Dr. Arne Pautsch • Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Sandberger

      Dr. Karin Schiller • Dr. Uwe Umbach

      3., neu bearbeitete Auflage

       www.cfmueller.de

      Impressum

      Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

      Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

      ISBN 978-3-8114-4349-5

      E-Mail: [email protected]

      Telefon: +49 89 2183 7923

      Telefax: +49 89 2183 7620

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      Leistungsfähige Hochschulen mit starker Forschung und Lehre sind die beste Zukunftsvorsorge. Das gilt besonders für ein Land wie Baden-Württemberg, das seinen Reichtum auf kluge Köpfe und Innovationen gründet. Damit unsere Hochschulen diesen Ansprüchen genügen können, bedarf es des stetigen Engagements vieler Beteiligter innerhalb und außerhalb des Hochschulsystems. Der Staat – in diesem Fall in der Verantwortung der Länder für Bildungsfragen – kann dieses Engagement vor allem durch wissenschaftsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen unterstützen.

      Vor zehn Jahren ist die zweite Auflage des Bandes „Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg“ erschienen. Die Verfasser hatten diese sehr spezielle Rechtsmaterie umfassend aufbereitet und damit in der juristischen Praxis und in Fachkreisen im Land große Resonanz erfahren. Nach dem politischen Wechsel der Regierung im Jahr 2011 hat Baden-Württemberg seiner Hochschullandschaft mit mehreren Reformgesetzen ein neues Profil gegeben.

      Das Land hat das frühere Leitbild der unternehmerischen Hochschule abgelöst und den Hochschulen mehr Eigenständigkeit sowie strategische Handlungsfähigkeit gegeben. Die Leitungsstrukturen wurden hochschuladäquat weiterentwickelt, allgemeine Studiengebühren abgeschafft, eine eigene Statusgruppe für Doktoranden eingeführt, die Stellung der Universitätskliniken und der Medizinischen Fakultäten austariert – um nur einige Beispiele zu nennen. Mit dem Landeshochschulgesetz von 2014 hat die Landesregierung das Ziel verfolgt, die Freiheit der Wissenschaft institutionell und individuell zu stärken, die Beteiligung der Hochschulmitglieder zu verbessern und für mehr Transparenz zu sorgen. Denn Hochschulen brauchen Freiräume, um innovativ und kreativ sein zu können. Dabei wissen wir sehr genau: Gute Wissenschaft kann man durch Politik nicht verordnen. Es ist vielmehr Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass sich die Wissenschaft gut entwickeln kann.

      Mit der 2018 in Kraft getretenen Novellierung des Landeshochschulgesetzes wurden die Leitbegriffe Freiheit und Verantwortung weiter geschärft; sie bilden ein wichtiges Fundament für die vielfältige und leistungsstarke Hochschullandschaft im Südwesten. Dabei hat das Land mehr Verlässlichkeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs erreicht, den Wissens- und Technologietransfer erleichtert und eine neue gesetzliche Grundlage für die hochschulartenübergreifende Zusammenarbeit und mehr Spielräume für unternehmerische Gründungen geschaffen.

      Angesichts dieser tiefgreifenden Umgestaltung freut es mich sehr, dass der Band „Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg“ neu aufgelegt wird. Wieder haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung – aus dem Wissenschaftsministerium, dem Staatsministerium und den Hochschulen – zusammengefunden, dieses anspruchsvolle Projekt anzugehen. Ich gratuliere zu einer Darstellung der Rechtslage, die durch Sachverstand, Praxisnähe und Erfahrung geprägt ist. Wichtig ist mir der Hinweis, dass „Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg“ auch in seiner dritten Auflage nicht den Charakter einer amtlichen Verlautbarung des Wissenschaftsministeriums hat. Die darin wiedergegebenen Rechtsansichten sind allein die der jeweiligen Autorin oder des jeweiligen Autors. Ich bin sicher, ihre systematische Darstellung des Hochschulrechts in Baden-Württemberg wird wieder auf breites Interesse in wissenschaftlichen Fachkreisen und auch in der Praxis treffen.

      Theresia Bauer MdL Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg

      Wie in den beiden Vorauflagen möchten wir auch mit der hier vorliegenden dritten Auflage dieses Buches eine doppelte Zielsetzung erfüllen, nämlich einerseits einen rechtswissenschaftlichen Beitrag zu diesem wichtigen Teilgebiet des Besonderen Verwaltungsrechts leisten, und andererseits Hilfestellung bei der Klärung von Fragen in der Hochschulrechtspraxis anbieten. Das Buch wendet sich deshalb ebenso an hochschulrechtlich und wissenschaftlich Interessierte inner- und außerhalb Baden-Württembergs wie an die Anwender des baden-württembergischen Hochschulrechts in Hochschulen, Gerichten oder Anwaltskanzleien.

      Vor über 20 Jahren, mit der 4. HRG-Änderungsnovelle von 1998, begann eine nennenswerte Ausdifferenzierung des Länderhochschulrechts. Mit der Föderalismusreform von 2006 hat das HRG seine normativ-bindende Wirkung schließlich ganz verloren, soweit die Länder seine Regelungen durch eigenes Recht ersetzt haben (Art. 125a GG). Es verwundert daher nicht, dass es seit über zehn Jahren ein bundeseinheitliches Hochschulrecht (soweit es sich nicht direkt aus der Wissenschaftsfreiheit in Art. 5 Abs. 3 GG ableiten lässt) nicht mehr gibt. Vielmehr ist das Hochschulrecht mittlerweile ein gefestigter Bestandteil der Länderhoheit geworden. Baden-Württemberg darf sich hierbei zu den Ländern zählen, die von Anfang an und mit großem Engagement und erheblicher Kreativität

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