Fälle zum Recht der Leistungsstörungen. Hilmar Dr. Odemer
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Fälle zum Recht
der Leistungsstörungen
Eine systematische Darstellung des allgemeinen Rechts der Leistungsstörungen
anhand von Fällen mit Bezügen zum Kauf- und Werkvertragsrecht
von
Hilmar Odemer
Fälle zum Recht der Leistungsstörungen › Autor
Dr. Hilmar Odemer geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen; Juristischer Vorbereitungsdienst in Frankfurt a.M., Atlanta und New York; Promotion in Bielefeld; langjährige Erfahrung in der universitären Examenvorbereitung an der Freien Universität Berlin sowie der EBS Law School in Wiesbaden.
Impressum
Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-8354-5
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6221 1859 599
Telefax: +49 896221 1859 598
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Vorwort
Das Leistungsstörungsrecht umfasst allgemein gültige Regeln, die zur Anwendung gelangen, wenn eine geschuldete Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird, und ist damit das „tägliche Brot“ von Justiz und Anwaltschaft. In den vergangenen Jahren habe ich mich sowohl forschend als auch didaktisch intensiv mit diesem enorm praxis- wie prüfungsrelevanten Themenfeld auseinandergesetzt. Vor allem in meiner Funktion als Universitätsrepetitor stand ich dabei vor der besonderen Herausforderung, einerseits das Recht der Leistungsstörungen wissenschaftlich fundiert, andererseits möglichst effektiv und klausurorientiert zu vermitteln, da es in der Prüfungssituation vor allem auch darauf ankommt, die vorhandenen Rechtskenntnisse strukturiert, stilsicher und mit der richtigen Schwerpunktsetzung zu Papier bringen zu können. Die bloße Anhäufung abstrakten Wissens ist hierfür weder ausreichend noch entscheidend. Das gilt für die spätere praktische Tätigkeit als Anwalt oder Richter, auf die das Studium vorbereiten soll(te), sogar noch mehr, weil dafür in erster Linie ein routinierter Umgang mit dem Gesetz sowie die rechtsdogmatisch abgesicherte Begründung von Gutachten, Klageschrift und Urteil ausschlaggebend ist. Ein Auswendiglernen von juristischen Streitständen, Gerichtsentscheidungen und Prüfungsschemata befähigt hierzu sicher nicht und versagt zudem gänzlich bei neuen oder unbekannten Problemen. Und auch das Lesen eines klassischen Lehrbuchs allein reicht keinesfalls aus, um die eigentliche Kunst juristischer Arbeit – die Subsumtion abstrakter Gesetzestexte auf konkrete Lebenssachverhalte – zu beherrschen.
Doch wie ist der Spagat zwischen der Vermittlung solider theoretischer Rechtskenntnisse und deren praktischer Umsetzung in der juristischen Ausbildung am besten zu bewerkstelligen? Kleinere Beispielsfälle können zur Veranschaulichung des abstrakten Stoffs gewiss hilfreich sein, rechtliche Zusammenhänge lassen sich durch derart auf Einzelfragen zugeschnittene Konstruktionen hingegen nur sehr bedingt darbieten. Geeigneter sind daher größere Fälle, die allerdings – um nicht lediglich eine Sammlung von Übungsklausuren zu sein – systematisch wie thematisch aufeinander abzustimmen und so zu konzipieren sind, dass sie einen ganzen Themenkomplex möglichst abschließend beleuchten. Die darin enthaltenen rechtlichen Probleme dürfen daher nicht nur zufällig, sondern müssen derart methodisch ausgewählt, in die Fälle integriert und miteinander verzahnt werden, dass sie insbesondere auch der systematischen und gezielten Vermittlung grundsätzlicher rechtsdogmatischer Fertigkeiten dienen. Alldem entspricht dieses Buch, das als eine planmäßige Darstellung des Rechts der Leistungsstörungen anhand von Fällen konzipiert und daher nicht als reines Fallbuch, sondern als Falllehrbuch zu begreifen ist.
Gerichtet ist es in erster Linie an Studentinnen und Studenten mit (schuldrechtlichen) Vorkenntnissen, die das Leistungsstörungsrecht wirklich durchdringen wollen und darüber hinaus – allgemein und gebietsübergreifend – rechtsmethodische Fähigkeiten nachhaltig erwerben oder vertiefen möchten. Aber auch für ambitionierte Anfangssemester, die sich erst noch in das Recht der Leistungsstörungen einarbeiten müssen, ist das Buch gerade wegen seines didaktischen Ansatzes durchaus geeignet.
Aufgrund der rechtsmethodischen Zielrichtung wird ganz bewusst auf klassische „Streitdarstellungen“, also das bloße Gegenüberstellen fremder Rechtsansichten, verzichtet. Vielmehr werden – und hierin unterscheidet sich dieses Buch von anderen fallbezogenen Darstellungen – sämtliche Probleme und Argumentationen unmittelbar aus dem Gesetz abgeleitet, wodurch nicht nur der Umgang mit den geschriebenen und ungeschriebenen Normen in besonderer Weise eingeübt und dem Leser der Kern des jeweiligen Problems deutlich(er) vor Augen geführt wird, sondern auch ganz grundsätzlich die juristischen Argumentationstechniken vermittelt werden. Exkurse, das Aufzeigen systematischer Zusammenhänge und alternativer Lösungsmöglichkeiten, klausurtaktische Überlegungen sowie die stringente Verwendung des Gutachtenstils und der für eine gute Schwerpunktsetzung entscheidende zielgenaue Einsatz des Urteilstils vervollständigen das Konzept.
Das Buch ist während meiner Tätigkeit an der Freien Universität Berlin entstanden, wo ich neben Lehr- und Forschungsaufgaben insbesondere auch die Gesamtorganisation des Examensprogramms verantworte. Von 2014-2016 wirkte ich zudem maßgeblich an der Konzeption des Examinatoriums der seinerzeit noch im Aufbau befindlichen juristischen Fakultät der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden mit. Diese langjährigen und verschiedenartigen Erfahrungen in der Examensvorbereitung sind ebenso in das Buch eingeflossen wie die Auswertungen einer Vielzahl mir zugänglicher Original-Examensklausuren und anderer Prüfungsaufgaben sowie unzählige Gespräche mit Examensprüfern. Die Fälle habe ich nach den Bedürfnissen der Studentinnen und Studenten erstellt und im fortwährenden Dialog mit diesen stetig weiterentwickelt. Dementsprechend geben die gutachterlichen Lösungen insbesondere auch einen Anhalt, wie die Bearbeitung einer Klausur auf höchstem (Examens-)Niveau aussehen könnte.
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