Einsatzrecht kompakt - Sachverhaltsbeurteilung für die Grundausbildung. Patrick Lerm
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Zwischenprüfung erfolgreich bestehen
Patrick Lerm
Polizeihauptkommissar
Dozent am Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Bamberg
Dominik Lambiase, M. A.
Polizeihauptkommissar
3. Auflage, 2022
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
3. Auflage, 2022
ISBN 978-3-415-07183-4
E-ISBN 978-3-415-07185-8
© 2018 Richard Boorberg Verlag
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Einführung
Diese „kleine“ Hilfestellung bei der Sachverhaltsbeurteilung hat das primäre Ziel, den Polizeimeisteranwärter[1] des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPOL) in die Lage zu versetzen, die Zwischenprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 1. Dienstjahres mit Erfolg zu bestehen. Die Fallbearbeitung ist eine Herausforderung, insbesondere zu Beginn der Ausbildung. Von daher wurde der Versuch unternommen, anhand von kurzen Sachverhalten aus der bundespolizeilichen Aufgabenwahrnehmung, ausgewählte Befugnisse[2] und Straftaten darzustellen.
Bei der eigentlichen Subsumtion bestehen (erfahrungsgemäß) die größten Probleme. Deshalb werden – an geeigneter Stelle – Hilfsfragen formuliert, durch die der Auszubildende in die Lage versetzt werden soll, jeden Sachverhalt (selbstständig) durch die Beantwortung jener Fragen möglichst umfangreich beantworten zu können. Das Konstrukt der (gedanklichen) Hilfsfragen ist – soweit ersichtlich – eine Lücke in der bestehenden Literatur zum bundespolizeilichen Einsatzrecht, insbesondere im Bereich der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes.
Die Darstellung erfolgt durch kurze Sachverhalte, denen sich ein Gesetzesauszug anschließt. Danach werden die einzelnen Voraussetzungen bzw. Tatbestandsmerkmale definiert. Unmittelbar bei den Definitionen sind die o. g. Hilfsfragen angesiedelt. Im jeweils letzten Schritt befindet sich ein Formulierungsvorschlag.
[1] Soweit Personen- und Funktionsbezeichnungen aus Gründen der Lesbarkeit nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten sie gleichermaßen auch für Frauen.[2] Andere Bezeichnungen sind Rechtsgrundlagen oder Ermächtigungsgrundlagen.
Vorwort zur 2. Auflage:
Die positiven Rückmeldungen zur 1. Auflage haben uns dazu bewegt, die einzelnen (schon bestehenden) Sachverhalte um die Entscheidung, die Zuständigkeit, die Adressatenregelung sowie die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu erweitern.
Weiterhin sind folgende Sachverhalte noch hinzugekommen:
– Sachverhalt zu § 23 I Nr. 1 BPolG (IDF zur Abwehr einer 3-stufigen Polizeigefahr)– Sachverhalte zu §§ 113, 114 StGB (Widerstandsdelikte)
Ganz neu hinzugefügt wurde das Kapitel 1, in dem es um die Prüfungsschemata sowie die (wichtige) Entscheidung zu präventivem bzw. repressivem Handeln geht.
Bamberg, Februar 2020
Die Verfasser
Vorwort zur 3. Auflage
Als Neuerung finden Sie bei einigen Themen (Befugnissen und Straftaten) einen QR-Code. Dieser verweist auf ein zur Frage passendes Lernvideo, welches auf dem YouTube-Kanal So geht Einsatzrecht! veröffentlich ist. Dieser Kanal wird von PHK Lerm betrieben.
QR-Code YouTube-Kanal:
https://www.youtube.com/results?search_query=so+geht+einsatzrecht
Durch Verwenden der QR-Codes werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, für deren Inhalte ausschließlich PHK Lerm verantwortlich ist.
Der YouTube-Kanal So geht Einsatzrecht! ist entstanden, um jede Anwärterin und jeden Anwärter in die Lage zu versetzen, zeit- und ortsunabhängig zu lernen. Dies ist gerade in Zeiten der Pandemielage von großer Bedeutung.
Die dort befindlichen Lernvideos dienen der Unterstützung des Lernprozesses und sollen die Lücke zwischen analogem und digitalem Lernen schließen. Die Videos haben ausdrücklich nicht das Ziel, den Unterricht zu ersetzen, sondern unterstützen und ergänzen diesen.
Weiterhin wurde ein Sachverhalt zum Platzverweis (§ 38 BPolG) aufgenommen.
Wir hoffen, dass dieses Werk vielen Auszubildenden den Zugang zur Materie des Einsatzrechts erleichtert, und freuen uns auf Hinweise, Anregungen und Kritik, die zu einer Verbesserung beitragen. Leider lassen sich kleinere Fehler (auch nach mehrmaligen Durchschauen) nicht ganz vermeiden. Richten Sie deshalb Ihre Verbesserungsvorschläge an [email protected].
Bamberg, Dezember 2021
Patrick Lerm | Dominik Lambiase |
Kapitel 1 Grundsätze der Fallbearbeitung
1. Die Schemata
Im Verlauf der Unterrichtungen des 1. Dienstjahres werden im Einsatzrecht zwei Prüfschemata relevant: Zum einen das Schema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen (Arbeitsbegriff: Maßnahmenschema) und zum anderen das Schema zur Prüfung von Straftaten.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil:
–Ist nach der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme gefragt, ist folgerichtig das Maßnahmenschema zu wählen.–Ist danach gefragt, ob sich die Person strafbar gemacht hat, ist folgerichtig das Strafbarkeitsschema zu wählen.Lernvideo zum Maßnahmenschema:https://www.youtube.com/watch?v=2_im0IAzJyc&t=143s