Freiheit und Sein als Lebenskunst. Hannes Kerfack

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Freiheit und Sein als Lebenskunst - Hannes Kerfack Theologisch-philosophische Studienschriften

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Darstellungen mit der volkstümlichen und spätmittelalterlichen Vorstellungen korrespondieren, die dazu tendiert, Kosmos durchziehende, unsichtbare Kräfte, auch im Sinne eines unsichtbaren Seins, die sich in Bildern als Objekte verfestigen und Mittlergestalten sein können, um etwas wie den Wind darzustellen, um die göttliche Ordnung zu sichern und darzustellen.95

      Die Vereinbarung zu den Bildern hat eine apologetische Funktion96, indem sie die Bilderverehrung innerhalb des katholischen Frankreichs vor den Calvinisten verteidigt und sie als sinnvoll einstuft, um auch die Freiheit Aller, die die die Bilder schätzen, zu schützen und Revolten zu vermeiden und damit das Gesamt-Systems der Katholischen Kirche, das auch ein sichtbar gewordenes Seins ist nach dem Heiligen Geist, der unsichtbar ist. Andererseits werden den Calvinisten Zugeständnisse gemacht, dass den Bildern keine realpräsentische Wirkung der Gnade zugrunde liegt und die Verehrung sich einzig auf den Prototyp im Medium des Bildes beziehen soll.97 Das bestätigt die beschlossene Sentenz, die Erlaubtes und Nicht-Erlaubtes gegenüberstellt. Bilder dürfen in der Kirche aufgestellt werden, da in der biblischen Tradition kein Verbot für das Aufstellen der Bilder vorhanden ist. Abzulehnen ist dagegen der Bildkult, das heißt, eine Verehrung des Bildes, des Gegenstandes, der Materie, ohne dass die Verehrung Bezug auf das dargestellte Urbild, den Heiligen, nimmt. Erlaubt ist dagegen die Verehrung des Urbildes („Prototyp“98) im Medium des Bildes.

      Die Frage nach dem Missbrauch, der aus dem Bildkult und den Einschränkungen resultiert, muss in der Praxis geklärt werden und unterliegt der genauen Beobachtung der Bischöfe und dem Urteil des Papstes und des Konzils. Durch die Beauftragung der Bischöfe und des Konzils mit der Bilderfrage, ist es auch ein auf die Zukunft ausgerichtetes Dekret und verweist auf das Konzil von Trient.

      Die Schlusssentenz vom 11. Februar 1562 fasst die wichtigsten Ergebnisse der Konferenz von St. Germain zusammen und betont den katholischen Standpunkt gegenüber den Calvinisten. Die Frage nach den Missbräuchen wird also an das Konzil von Trient weitergeleitet. Sie sind aber gegebenenfalls zu unterbinden.99 So kann nach Hubert Jedin kein Zweifel daran bestehen, dass die Sentenz vom Religionsinterim in St. Germain als eine Vorlage für das Bilderdekret in Trient dient und unterschiedliche Seins-Systeme und kirchliche und staatliche Ordnungen miteinander kooperieren und Seins-Systeme im Wachsen begriffen sind, durch die unterschiedlichen, historischen Kontexte und Sozialisationen.

      50 Karlstadt 1-2.

      51 Schnitzler, Ikonoklasmus, 35.

      52 Karlstadt 1-4.

      53 Karlstadt 7.

      54 Karlstadt 16-17.

      55 Schnitzler, Ikonoklasmus, 35.

      56 Stock, Kunst, 59.

      57 Schnitzler, Ikonoklasmus, 36.

      58 Dingel, Bilderfrage, 98.

      59 Karlstadt 12-13.

      60 Schnitzler, Ikonoklasmus, 36.

      61 Stock, Kunst, 59.

      62 Mit Dingel, Bilderstreit, 110.

      63 Ex 20, 5. „Du sollst dich nicht niederwerfen vor ihnen und ihnen dienen.“

      64 Invk 41f.

      65 Invk 1.

      66 Invk 10-14.

      67 Lentes, Adiaphora, 222.

      68 Stock, Kunst, 60.

      69 Invk 55-60; 63.

      70 Lentes, Adiaphora, 221.

      71 Invk 75-80.

      72 Dingel, Bilderfrage, 100.

      73 Campenhausen, Bilderfrage, 100.

      74 Stock, Kunst, 60.

      75 Dingel, Bilderfrage, 97.

      76 Inst 65.

      77 Belting, Bild, 611 u. Inst 3-7.

      78 Inst 8.

      79 Inst 28.

      80 Inst 35.

      81 Schnitzler, Ikonoklasmus, 154.

      82 Ebd.

      83 Poissy ist ein Stadtteil von Paris. Vgl. Jedin, Bilderdekret, 475.

      84 Neben der Bilderfrage spielt die Frage nach der Realpräsenz Jesu Christi in der Eucharistie zur Debatte, die aber keine Einigung bringt. Vgl. Ebd.

      85 Ne ullis in imaginibus quicquam vel divinitas vel propriae virtutis inesse putent, sed eas intelligant ea potissismum ratione in templis locisque publicis esse collacatas, ut vel Jesu Christi pro nobis crucifixi memoriam saepe renovent, vel sanctorum homnium fidem atque pietatem ad imitandum proponant. Vollständiger Text der Beschlüsse und Kanones bei Jedin, Bilderdekret, 475.

      86 Jedin, Bilderdekret, 477.

      87 Ebd.

      88 Sanctus autem tamquam Dei amicos honorandos orandosque. Caeterum

      89 Rectores ecclesiararum parrochialium saepe et diligenter populum admoneant. Vgl, Ebd.

      90 Vgl. Jedin, Bilderdekret, 476.

      91 Bed.: Genehmigung einer höher gestellten Instanz, hier die Papst. Jedin, Bilderdekret, 477.

      92 Vgl. zur Teilnehmerstruktur, die sowohl calvinistisch geprägte Bischöfe im Osten Frankreichs und katholische Bischöfe sowie Theologen einschließt. Jedin, Bilderdekret, 477.

      93 Jedin, Bilderdekret, 478.

      94 Jedin, Bilderdekret, 479.

      95 Blume, Körper, 231.

      96 Jedin, Bilderdekret, 480.

      97 Jedin, Bilderdekret, 480.

      98 Jedin, Bilderdekret, 479.

      99 Jedin, Bilderdekret, 479.

       1.3. Das Trienter Bilderdekret von 1563 als Summe der Quellenkontexte und gegenreformatorische Antwort

       1.3.1. Die Entstehung des Bilderdekretes

      Im Vorfeld fasst der Artikel 29 des Reformlibells die Bitten Frankreichs hinsichtlich der Bilderverehrung an das Konzil zusammen:100 Sie erinnert an die Bilderstürme und Unruhen, sodass das Volk über die rechte Bilderverehrung belehrt werden soll und Missbräuche hinsichtlich der Wallfahrten und Heiligenreliquien abzustellen sind, um diese Unruhen und Meinungsverschiedenheiten zu beenden. Der Ablauf der Debatte um das Bilderdekret ist folgender: Je zwei Theologen aus der französischen, spanischen und portugiesischen Nation kommen mit zwei Ordensgenerälen und den beiden päpstlichen Theologen Laynez und Salmeron zusammen.101 Fünf der Konzilstheologen stammen von der Universität Sorbonne. Die ausgearbeitete Sentenz der Universität zur Bilderfrage dient als eine Quellengrundlage.102 Die Geschäftsordnung und Quellengrundlage des Trienter Konzils ist daher eher eine Improvisationslösung angesichts des Bilderstreites in Frankreich, der schnell

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