Vor und nach der Jägerprüfung. Herbert Krebs

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Vor und nach der Jägerprüfung - Herbert Krebs

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Behörde in den Jagdschein einzutragen.

      105 | Wem müssen Jagdpachtverträge ­angezeigt werden?

      Der Jagdpachtvertrag ist der zuständigen ­Behörde anzuzeigen.

      106 | Welche Behörde ist zuständig?

      Die Untere Jagdbehörde.

      107 | Wann wird ein Jagdpachtvertrag von der Behörde beanstandet?

      Ein Jagdpachtvertrag ist zu beanstanden bei Nichtbeachtung der Pachtfähigkeit des Pächters, der Pächterhöchstzahl, der Höchstpachtfläche, der Schriftform sowie des uneingeschränkten Jagdausübungsrechts. Das Gleiche gilt für eine entgeltliche Jagderlaubnis.

      108 | Was beabsichtigt der Beanstandungsbescheid?

      In dem Beanstandungsbescheid sind die Vertragsteile aufzufordern, den Vertrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, der mindestens 3 Wochen nach Zustellung des Bescheides liegen soll, aufzuheben oder in bestimmter Weise zu ändern.

      109 | Wann darf der Pächter die Jagd tat­sächlich ausüben?

      Frühestens nach dem Ablauf von 3 Wochen nach Anzeige des Pachtvertrages bei der Behörde, sofern diese nicht die Jagdausübung zu einem früheren Zeitpunkt gestattet. Bei Beanstandungen darf die Jagd erst ausgeübt werden, wenn die Beanstandungen behoben sind oder wenn durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung festgestellt ist, dass der Vertrag nicht zu beanstanden ist.

      110 | Wann erlischt ein Jagdpachtvertrag?

      Der Jagdpachtvertrag erlischt, wenn dem Pächter der Jagdschein unanfechtbar entzogen worden ist sowie auch dann, wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins abgelaufen ist und entweder die ­zuständige Behörde die Erteilung eines neuen Jagdscheins unanfechtbar abgelehnt hat oder der Pächter die Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Jagdscheins nicht fristgemäß erfüllt.

      111 | Kann ein laufender Jagdpachtvertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst werden?

      Ja.

      112 | Erlischt der Jagdpachtvertrag beim Tod des Pächters?

      Sofern im Jagdpachtvertrag nichts anderes vereinbart wurde, erlischt der Jagdpachtvertrag nicht. Er geht an die Erben über, doch können diese nur in den Vertrag eintreten, wenn sie jagdpachtfähig sind.

      113 | Läuft der Jagdpachtvertrag weiter, wenn die JG einem von mehreren Pächtern kündigt?

      Ja, der Vertrag, wenn er im Verhältnis zu einem Mitpächter gekündigt wird oder erlischt, bleibt mit den übrigen bestehen; dies gilt nicht, wenn der Jagdpachtvertrag infolge des Ausscheidens eines Pächters den Vorschriften des § 11 Abs. 3 nicht mehr entspricht und dieser Mangel bis zum Beginn des nächsten Jagdjahres nicht behoben wird.

      114 | Welche Auswirkungen hat der komplette Verkauf einer verpachteten Eigenjagd auf den Pachtvertrag?

      Der Pachtvertrag bleibt bis zum Ablauf gültig (§§ 571–579 BGB finden entsprechende ­Anwendung).

      115 | Haben Grundstücksverkäufe in einem GJB Einfluss auf den Pachtvertrag?

      Wird ein zu einem gemeinschaftlichen Jagd­bezirk gehöriges Grundstück veräußert, so hat dies auf den Pachtvertrag keinen Einfluss. Der Erwerber wird vom Zeitpunkt des Erwerbes an auch dann für die Dauer des Pachtvertrages Mitglied der Jagdgenossenschaft, wenn das ver­äußerte Grundstück an sich mit anderen Grundstücken des Erwerbers zusammen einen Eigenjagdbezirk bilden könnte.

      116 | Wer braucht einen Jagdschein?

      Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen ­Namen lautenden Jagdschein mit sich führen.

      117 | Bedarf es zum Sammeln von Abwurfstangen eines Jagdscheins?

      Nein, zum Sammeln von Abwurfstangen bedarf es nur der schriftlichen Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten.

      118 | Berechtigt der Jahresjagdschein zur Ausübung der Beizjagd?

      Nein, wer die Jagd mit Greifvögeln oder Falken (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein mit sich führen.

      119 | Welche Behörde ist für die Erteilung / Verlängerung der Jagdscheine zuständig?

      Die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Untere Jagdbehörde.

      120 | Wo ist der Jagdschein gültig?

      Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.

      121 | Für welchen Zeitraum ist ein Jahresjagdschein gültig?

      Für die Dauer eines Jahres, und zwar vom 1. April bzw. vom Tag seiner Ausstellung bis zum 31. März.

      122 | Welche verschiedenen Jagdscheine gibt es?

      Jahresjagdschein (als Ein- bis Dreijahresjagdschein), Tagesjagdschein, Jugendjagdschein, ­Jahres- und Tagesjagdschein für Ausländer und Falknerjagdschein.

      123 | Von was wird die Ersterteilung eines Jagdscheins abhängig gemacht?

      Der Bewerber muss im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden haben.

      124 | Wovon können die Länder die Zulassung zur Jägerprüfung abhängig machen?

      Insbesondere vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung.

      125 | Müssen Ausländer, die einen deutschen Jagdschein lösen wollen, auch zwingend die deutsche Jägerprüfung ablegen?

      Nein, bei der Erteilung von Ausländerjagd­scheinen können Ausnahmen gemacht werden.

      126 | Welches Alter ist zur Erteilung eines Jahresjagdscheins notwendig?

      Das vollendete 18. Lebensjahr.

      127 | Welches Dokument muss nur bei der erstmaligen Ausstellung eines Jagdscheins vorgelegt werden?

      Das Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung.

      128 | Welche Dokumente müssen immer vorliegen?

      Der Versicherungsnachweis. Ein polizeiliches Führungszeugnis wird von der jeweiligen ­Behörde eingeholt.

      129 | Wie hoch ist die Mindestdeckungs­summe der Jagdhaftpflichtversicherung?

      500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden.

      130 | Berechtigt der Jagdschein alleine zur Jagdausübung?

      Nein, der Jagdschein allein stellt keine Jagd­erlaubnis dar.

      131 | Benötigen Sie zur Fallenkontrolle einen gültigen Jagdschein?

      Zur reinen Fallenkontrolle nicht, wohl aber zum Fängischstellen einer Falle.

      132 | Von was wird die Erteilung eines Falknerjagdscheins abhängig gemacht?

      Zusätzlich zur Jägerprüfung

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