5 vor Internes Kontrollsystem. Hans J. Nicolini
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ISBN: 978-3-482-78691-4 |
Vorwort
Die Prüfung zum Fortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ gehört zu den kaufmännischen Fortbildungsprüfungen mit der längsten Tradition. Gemessen an der Zahl der Prüfungsteilnehmer gehört sie zudem zu den wichtigsten, jedoch auch zu den anspruchsvollsten kaufmännischen Weiterbildungsabschlüssen überhaupt.
Seit Anfang 2016 gilt eine neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin“, die noch stärker als bisher die berufliche Handlungsfähigkeit in den Mittelpunkt stellt. In drei Klausuren mit einem Umfang von jeweils 240 Minuten werden die insgesamt sieben Handlungsbereiche der neuen Verordnung schriftlich geprüft. Erst wenn die durchschnittliche Punktzahl aus allen drei Klausuren mindestens die Note „ausreichend“ ergibt, kann anschließend eine mündliche Prüfung abgelegt werden, die aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch besteht.
Der vorliegende Titel der „5 vor“-Reihe beschäftigt sich mit dem Handlungsbereich „Ein internes Kontrollsystem sicherstellen“ und orientiert sich eng am offiziellen Rahmenplan, greift aber für die schriftliche Prüfung wichtige Themen gesondert auf. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin soll nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, Risiken in der Unternehmung zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen1).
„5 vor Internes Kontrollsystem“ kann und will typische Lehrbücher nicht ersetzen. Dieses Buch ist vielmehr als letzte Wissenskontrolle vor der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung gedacht, deshalb können die meisten Fachbegriffe bereits als bekannt vorausgesetzt werden. Zahlreiche Abbildungen und Beispiele verdeutlichen die Zusammenhänge und präsentieren die Thematik so übersichtlich, dass vorhandenes Wissen schnell reaktiviert und vertieft werden kann. Kontrollfragen und Übungsaufgaben unterstützen zusätzlich das Verständnis.
So können Sie das Gelernte zielgerichtet in konkreten beruflichen Situationen anwenden. Denn genau das wird auch in der Bilanzbuchhalterprüfung von Ihnen verlangt.
Autor und Verlag wünschen allen angehenden Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhaltern viel Erfolg für die bevorstehenden Prüfungen!
Köln, im September 2016Hans J. Nicolini
I. Besonderheiten in der Prüfung
1
neue Prüfungsverordnung
Der Handlungsbereich „Ein internes Kontrollsystem sicherstellen“ ist mit der Prüfungsverordnung vom 26. 10. 2015 neu in die Bilanzbuchhalterprüfung eingefügt worden. Demnach sollen mittlere Führungskräfte in der Lage sein, Risiken in der Unternehmung zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen. Entsprechend können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
Arten von Risiken identifizieren und dokumentieren, |
ein internes Kontrollsystem aufbauen, |
Methoden zur Beurteilung von Risiken einsetzen, |
Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken ableiten. |
umfangreiche Kenntnisse
Verlangt werden also umfangreiche Grundkenntnisse, weniger aber vertiefte theoretische Details. Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgeblichen Einflussfaktoren zu bewerten. Diesem Anspruch folgt der vorliegende „5 vor“-Titel.2
drei Klausuren
Die Qualifikationsinhalte werden in der schriftlichen Prüfung – zusammen mit dem Handlungsbereich „Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen“ sowie einem Teil des Handlungsbereichs „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen“ – in der ersten von drei Prüfungsklausuren handlungsorientiert abgefragt.
Maximal können ca. 12 Punkte erreicht werden, das entspricht einer Bearbeitungszeit von ca. 30 Minuten. Für diese vergleichsweise niedrige Punktzahl ist ein hoher Lernaufwand erforderlich, weil das Themenspektrum sehr umfangreich ist.
Hinweis
Die Verteilung der Handlungsbereiche auf die Aufgabenstellungen ist in der Prüfungsverordnung vom 26. 10. 2015 nicht festgelegt.
Weil in der mündlichen Prüfung neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ auch andere Handlungsbereiche einzubeziehen sind, müssen die Teilnehmer ihr Wissen zum Handlungsbereich „Ein internes Kontrollsystem sicherstellen“ bis zu diesem Zeitpunkt – der mehrere Monate nach der schriftlichen Prüfung liegen kann – präsent halten oder sich wieder aneignen.
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