ad Hans Kelsen. Rechtspositivist und Demokrat. Horst Dreier

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       Horst Dreier

       ad Hans Kelsen Rechtspositivist und Demokrat

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      E-Book (ePub)

      © CEP Europäische Verlagsanstalt GmbH, Hamburg 2021

      Alle Rechte vorbehalten.

      Covergestaltung: Christian Wöhrl, Hoisdorf

      Signet: Dorothee Wallner nach Caspar Neher »Europa« (1945)

      ePub:

      ISBN 978-3-86393-570-2

      Auch als gedrucktes Buch erhältlich:

      © CEP Europäische Verlagsanstalt GmbH, Hamburg 2021

      Print: ISBN 978-3-86393-114-8

      Informationen zu unserem Verlagsprogramm finden Sie im Internet unter

       www.europaeische-verlagsanstalt.de

       Inhalt

       Zur Einführung

       Hans Kelsen (1881–1973)

       I. Lebensstationen: Von Prag über Wien und Köln nach Berkeley

       II. Das Lebenswerk: Die Reine Rechtslehre

       III. Interpretationslehre und Verfassungsgerichtsbarkeit

       IV. Bundesstaat, Staatslehre, Völkerrecht

       V. Demokratietheorie

       VI. Politikwissenschaft, Soziologie, politische Philosophie

       VII. Rezeption

       VIII. Wissenschaft als Heimat

       Kelsens Demokratietheorie: Grundlegung, Strukturelemente, Probleme

       I. Einführung

       II. Sozialphilosophische Grundlegung: Individuelle Freiheit und staatliche Ordnung

       III. Strukturelemente demokratischer Ordnung

       IV. Ein Gegenmodell: Carl Schmitts Lehren über die Demokratie

       V. Drei Nachfragen zu Kelsens Demokratietheorie

       Joh 18, Wertrelativismus und Demokratietheorie

       I. Zur Deutung von Joh 18: Was ist Wahrheit?

       II. Zur Bedeutung von »Wertrelativismus«

       III. Zur Ausdeutung von Demokratie: Freiheit in der pluralen Gesellschaft

       Anmerkungen

       Auswahlbibliographie der Schriften Kelsens

       Literaturhinweise

       Zur Einführung

      I.

      Hans Kelsen gilt nicht wenigen als der bedeutendste Jurist des 20. Jahrhunderts. Dieser Ruhm verdankt sich in erster Linie seiner epochalen „Reinen Rechtslehre“ (1. Aufl. 1934, 2. Aufl. 1960)1, der gewiß scharfsinnigsten und elaboriertesten Theorie des Rechtspositivismus. Darin besteht zweifelsohne das zentrale Vermächtnis Kelsens. Dennoch ist er sehr viel mehr als ein außerordentlicher Jurist und überragender Rechtstheoretiker. So war er maßgeblich an der Ausarbeitung der österreichischen Bundesverfassung von 1920 beteiligt, die zum ersten Mal in der modernen Verfassungsgeschichte die Einrichtung einer organisatorisch und funktionell selbständigen Verfassungsgerichtsbarkeit vorsah. Zwei Jahrzehnte später verfaßte Kelsen eine große soziologische Studie über „Vergeltung und Kausalität“ (1941), die dem Wandel der Denkstrukturen von den frühen archaischen Stammesgesellschaften über die klassische Antike bis hin zur Neuzeit und der Moderne nachspürt. Zeit seines Lebens setzte er sich kritisch mit allen denkbaren Erscheinungsformen des Naturrechts auseinander, angefangen von den griechischen Klassikern Platon und Aristoteles über die christlichen Denker des Mittelalters bis hin zu Vertretern der Sozialphilosophie der Aufklärung und der Neoscholastik. Davon legt neben vielen weiteren Schriften nicht nur seine Abschiedsvorlesung über die Frage: „Was ist Gerechtigkeit?“ (1953) Zeugnis ab, sondern auch die postum erschienene Monographie „Die Illusion der Gerechtigkeit“ (1985). Breiten Raum nimmt in seinem Gesamtwerk zudem das Völkerrecht ein, wobei er nicht nur dessen theoretische Grundlagen traktierte, sondern auch den ersten, knapp tausend Seiten starken Kommentar zur UN-Charta von 1945 verfaßte („The Law of the United Nations“, 1950). Besonders in seinen frühen Schaffensperioden hat er sich immer wieder verfassungspolitischen Fragen gewidmet, namentlich Problemen des Wahlrechts, der bundesstaatlichen Organisation und der Verfassungsreform, und diese in engagierten Beiträgen kommentiert. Vor allem aber ist Kelsen ein eminenter Demokratietheoretiker, dessen Schrift „Vom Wesen und Wert der Demokratie“ (2. Aufl. 1929) auf den Prämissen individueller Freiheit und gesellschaftlicher Pluralität aufbaut und schon darin ihre Modernität und Aktualität offenbart. Sie gilt zu Recht als eine der wichtigsten Demokratiebegründungsschriften überhaupt.

      II.

      Die vorliegende Zusammenstellung von drei Aufsätzen

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