Von einem, der auszog, einen Staat aufzubauen. Martin Heipertz

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Von einem, der auszog, einen Staat aufzubauen - Martin Heipertz

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Privatisierungsgeschäft gehörte, wurde von Anbeginn an durch die EU verantwortet. Sie stattete ihn mit einer Vielzahl von Vertragskräften aus, deren Kompetenz mir nicht über alle Zweifel erhaben zu sein schien, als ich einige von ihnen bei der Abwicklung und Übergabe ihrer Verantwortlichkeiten an die von mir in diesem Fachbereich vertretene, neue Obrigkeit kennenlernen durfte. Im Zuge der Unabhängigkeit sollte nämlich dieser Wirtschaftsarm als einer der ersten in nationale Zuständigkeit übergehen. Diesen dann wiederum international zu überwachen, sollte unsere Aufgabe seitens der Wirtschafts- und Finanzabteilung des International Civilian Office sein. Das ICO hatte die zivile Hoheit über den neugeschaffenen Staat. UNMIK als Verwaltungskörper jedoch blieb auch ohne seinen vierten Arm weiterhin und parallel zum ICO bestehen. Vor allem gehörte zu der Uno-Präsenz immer noch die internationale Polizei, darunter einige starke Polizeieinheiten, die aus aller Herren Länder rekrutiert waren. Wie bei Friedenseinsätzen nicht unüblich, schien es sich für so manches Entwicklungsland finanziell zu rentieren, Miliztruppen und Polizeikontingente der Uno für eine solche Verwendung zur Verfügung zu stellen. Ordnungskräfte beispielsweise aus Schwarzafrika schienen dann aber bisweilen aus Sicht der Kosovo-Albaner nicht immer den richtigen Ton zu treffen. Anläßlich einer Grenzkontrolle bei meinem nächsten Heimflug nach Frankfurt wurde ich Zeuge einer erhitzten Auseinandersetzung zwischen einem Einheimischen und einem nigerianischen Zolloffizier, die sich in schlechtem Englisch anbrüllten und sich gegenseitig als Rassisten bezichtigten.

      Die unrühmliche Zeit der Uno-Verwaltung also neigte sich ihrem Ende, und die neuen Strukturen, deren Überwachungsorgan ICO ich angehören sollte, schickten sich an, das Regiment zu übernehmen. Doch existierte UNMIK auch ohne administrative Verantwortung wie eine Untote weiter, und ihr langer Schatten fiel auf alles, was wir unternahmen. Denn das von Amerika geführte Abenteuer, dem Kosovo den Anschein von Staatlichkeit zu verschaffen, wurde von den proserbischen Vetomächten Rußland und China im Uno-Sicherheitsrat nicht gutgeheißen. Aufgrund des Vetos aus Moskau und Peking aber war es unmöglich, die dem Status quo ante zugrundeliegende Uno-Resolution 1244 außer Kraft zu setzen. So bestand UNMIK de jure fort, nur mit Ausnahme der genannten Wirtschaftsabteilung, die man im stillschweigenden Einvernehmen auflöste. Beide Systeme, das alte und das neue, gebärdeten sich in kafkaesken Verrenkungen, wann immer ihre Sphären sich berührten oder in konkreten Sachfragen gar aufeinander angewiesen waren. Beispielsweise bei der Klärung von Eigentumsfragen, der zentralen Voraussetzung eines jeden Privatisierungsvorhabens, war das parallele UNMIK-Universum vonnöten, noch mehr sogar bei der Außenvertretung des Kosovos in internationalen oder regionalen Foren, die dem Zwergenstaat die Anerkennung als souveräne Entität versagten und sich kompromißweise maximal auf seinen vorigen Status einzulassen bereit waren.

      Die fatale Bedeutung der Rechtsverwirrung im Kosovo für die Unmöglichkeit, die Grundlagen eines Rechtsstaates nach westeuropäischer Vorstellung zu schaffen, läßt sich kaum überschätzen. Mindestens vier bisweilen grundverschiedene Rechtsvorstellungen überlagerten und neutralisierten sich gegenseitig, so daß in der Folge ein Zustand weitgehender Rechtlosigkeit Regel statt Ausnahme war:

      Zunächst war das altalbanische Gewohnheitsrecht von Bestand, mündlich in verschiedenen Versionen über Generationen überliefert und im 19. Jahrhundert von Albanologen kodifiziert in Form des sogenannten Kanun des Lekë Dukagjini, kurz Kanun (das türkische Wort für Gesetz ist etymologisch verwandt mit dem griechischen Kanon). Der Kanun regelte das Leben der landwirtschaftlich tätigen Großfamilie sowie den Umgang der Großfamilien untereinander anhand der Grundelemente Ehre, Blut und Religion. Mangels staatlichen Gewaltmonopols war wesentliches Mittel der Rechtsdurchsetzung die Selbstjustiz, von Außenstehenden meist als Blutrache bezeichnet und als solche anhand des Kanun formal reguliert – wie an vielen Orten dieser Welt.

      Später trat das Recht der osmanischen Herrscher in Konkurrenz zum Kanun, gelangte jedoch bestenfalls im städtischen Raum zur Geltung. Die Parallelität verschiedener Rechtssysteme hatte im Kosovo somit schon gewisse Tradition, bevor sie zum Staatsrang erhoben wurde. Wenn der Kanun also gleichsam das Sediment der althergebrachten Rechtsordnung ohne jeglichen Staatsbegriff war, dann lieferte das osmanische Reich den Nachhall einer über einen langen Zeitraum vergeblich und immer nur punktuell hiergegen angeführten Staatsordnung.

      Erst in der jugoslawischen Moderne unter der Faust von Marschall Tito gelang es vorübergehend, eine gewisse Einheitlichkeit des Rechtssystems im Kosovo herzustellen und durchzusetzen, doch auch dieses nicht ohne negative Folgen für die Erfolgsaussichten der sogenannten Internationalen Gemeinschaft, nunmehr für den jüngsten Nachfolgestaat des untergegangenen Jugoslawiens eine tragfähige, freiheitliche und der Marktwirtschaft dienliche Ordnung zu errichten. Die sozialistische Knebelung der im Westen Europas einigermaßen fundiert etablierten Grundsätze von Eigentum und bürgerlichen Pflichten und Freiheiten trat als weiterer Nachhall zu dem juristischen Echo des osmanischen Reiches im äußersten Südosten des Kontinents hinzu.

      Als vierte und oberste Schicht lagerte schließlich die Systematik der von der sogenannten Internationalen Gemeinschaft vertretenen Rechtsauffassung über dem bereits verursachten Chaos. Es lag auf der Hand, daß ihr Anspruch auf Geltung und Durchsetzung erheblichen Schaden nahm, als sie sich mit Eintritt in die Unabhängigkeit des Kosovos in die beschriebenen, konkurrierenden Paralleluniversen von UNMIK einerseits und dem neuen Staat andererseits aufteilte. Ein Polizist der Republik Kosova, der mit der Festnahme eines Übeltäters aus Sicht des Uno-Rechtes zumindest theoretisch eine Freiheitsberaubung vornahm, bewegte sich bewußt oder unbewußt auf unsicherer Rechtsgrundlage. Kein Wunder also, daß unter dem Schutt aller staatlichen Rechtsversuche auf dem Gebiet des Kosovos nichts anderes hervortrat als die Fratze einer degenerierten Form des gegenüber jeder Art von Staatlichkeit antagonistisch gelagerten Kanuns.

      Noch war ich unbehelligt von den juristischen Winkelzügen, die unser Wirken in der Praxis noch zur Genüge überschatten würden. Erst einmal war ich gerade angekommen und damit befaßt, mein neues Umfeld und seine Verhältnisse zu erkunden. Nach einem klapprigen Gepäckband und einer nachlässigen Zollkontrolle trat ich in den Vorraum der Abfertigungshalle, wo ein Fahrer mit handgeschriebenem Schild International Civilian Office auf mich wartete. Der Mann hieß Aidan, war großgewachsen und von düsterer Komplexion, dafür in einem holprigen Englisch sehr gesprächig und zeigte oft sein schadhaftes Lächeln. Die Straße vom Flugplatz in die Stadt war zur Hälfte Baustelle, und der dichte Verkehr rollte so langsam, daß reichlich Zeit blieb, um Blick und Unterhaltung schweifen zu lassen.

      Die unterschiedlichsten Gefährte waren Stoßstange an Stoßstange in beide Fahrtrichtungen über Schlaglöcher und Buckel hinweg unterwegs. Ein klappriger Personenbus von undefinierbarer Farbe mit blinden Fenstern und gewaltiger Rußwolke hinter dem löchrigen Auspuff. Ein giftgelber Hummer mit chromblitzendem Kühlergrill und getönten Scheiben. Fest zum Straßenbild schienen altweiße Toyota-Geländewagen mit den großen UN-Lettern und langen Funkantennen zu gehören. Wir fuhren direkt hinter einer kurzen Kolonne deutscher Radpanzer, und der Anblick des Eisernen Kreuzes in dieser fremden Umgebung steigerte meine Erregung. Der letzte Panzer der Kolonne, direkt vor meinen Augen, hatte statt des schwarz-rot-goldenen Wimpels an der Antenne ein bayerisches Fähnchen mit weiß-blauen Rauten gehißt. Schmutzige Kleinwagen aus Fernost wie glamouröse Limousinen aus Stuttgarter Produktion kamen uns entgegen, die in der Sonne funkelten.

      Im Sommer sollte der Anteil dieser protzigen Hummer und der auf Hochglanz polierten Luxusfahrzeuge deutscher Machart am Straßenbild noch erheblich zunehmen. Hinter den Steuern saßen die Schatzis, wie Kosovo-Albaner ihre Landsleute bezeichneten, die in Mitteleuropa lebten und bloß für die Sommerwochen nach Hause kamen. Ihr deutscher Spitzname in der Bevölkerung rührte von der Bezeichnung her, die sie jeder Frau im heiratsfähigen Alter verliehen. Die Schatzis wurden von den männlichen Einheimischen gleichermaßen gehaßt und bewundert. Sie besetzten die Straßencafés, fuhren ihre Schlitten über die schlechten Straßen und durch enge Gassen zum Promenieren und waren permanent auf Brautschau. Um daheim ihren in Europa errungenen Wohlstand zu demonstrieren, hatten sie große Automobile gemietet, sich mit Goldschmuck behängt und markanten Duft aufgetragen. Im Kosovo hauten sie auf die Pauke, gaben in wenigen Wochen das vom Jahreslohn Ersparte aus, wedelten

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