Thermisches Trennen und Trennschleifen im Feuerwehreinsatz. Daniel Parzies

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Thermisches Trennen und Trennschleifen im Feuerwehreinsatz - Daniel Parzies

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Daniel Parzies

      [4]Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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      Die Abbildungen stammen – sofern nicht anders angegeben – vom Autor.

      1. Auflage 2021

      Alle Rechte vorbehalten

      © W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

      Umschlagbild: FF Eppelborn

      Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

      Print:

      ISBN 978-3-17-038646-4

      E-Book-Formate:

      pdf: ISBN 978-3-17-038648-8

      epub: ISBN 978-3-17-038649-5

      mobi: ISBN 978-3-17-038650-1

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      [9]Einleitung

      Für den Einsatz bei der Technischen Hilfeleistung müssen zum Teil recht grobe Werkzeuge und Methoden angewandt werden, um den erwünschten Erfolg zu erzielen. In den Beladungen der Einsatzfahrzeuge von Feuerwehren und THW, z.T. auch bei den Sonderfahrzeugen der Polizei von Bund und Ländern werden zu diesem Zweck auch Geräte und Maschinen vorgehalten, die primär für die fertigungstechnische Nutzung in Industrie und Handwerk vorgesehen sind. Hierzu zählen auch alle Geräte zum thermischen Trennen und Trennschleifgeräte. Sie werden dann benötigt, wenn mit hydraulischem Schneidgerät und Sägen kein Erfolg erreicht werden kann. Diese Werkzeuggattungen werden selten im Feuerwehrdienst genutzt und bergen eine hohe Unfallgefahr, sowohl für die Einsatzkräfte als auch für zu rettende Personen. Doch genau diese Tatsachen verdeutlichen, dass der fachgerechte Umgang mit diesen Geräten verstärkt in den Fokus genommen werde muss, um im Bedarfsfall effektiv wirken zu können.

      Während es für den Einsatz von Motorkettensägen klar definierte Regelungen und verpflichtende Ausbildungsvorgaben gibt, ist der Umgang mit Trennschleifgeräten und Geräten zum thermischen Trennen weiterhin noch nicht zielgruppengerecht geregelt. Zurzeit werden in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 »Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz« (FwDV 1) die Geräte in einem recht überschaubaren Umfang behandelt und in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 »Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr« (FwDV 2) nur marginal im 35 h-Lehrgang Technische Hilfeleistung. Hierbei sind für die Behandlung dieser Thematik in der Praxis insgesamt auch nur wenige Unterrichtseinheiten vorgesehen, was die Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit den Geräten natürlich in Frage stellen lässt. Dieser Umstand kann im aktuellen Zeitrahmen Segen als auch Fluch zugleich sein. Zum einen können hier autonom mit entsprechender Motivation gute Ausbildungsprogramme in Eigenregie von Wehren auf feste Füße gestellt werden, zum anderen stehen Wehren, denen Mitglieder mit Fachkenntnissen fehlen, durch diese Situation mangels Beispielen und einem Mindestmaß an Vorgaben allein auf weiter Flur.

      Das vorliegende Werk soll dementsprechend dazu dienen, das Wissen um den Umgang und die Eigenschaften von Trennschleifgeräten und Geräten für das thermische Trennen grundlegend zu vermitteln und einen Ansatz für eine standortbezogene Ausbildung zu schaffen, um hier eine Basisbefähigung nebst Handlungskompetenz für ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der verschiedenen Gerätevarianten auf dem Markt wird eine allzu [10]detaillierte Beschreibung der einzelnen Geräte bewusst vermieden. Hierfür müssen die entsprechenden herstellerbezogenen Betriebsanleitungen der tatsächlich am Standort verwendeten Geräte ergänzend hinzugezogen werden. Da die vorgestellten Werkzeuge, wie schon erwähnt, in erster Linie für die Nutzung in Industrie und Handwerk entworfen wurden, wird ebenfalls der Fokus darauf gelegt, die Geräte für den feuerwehrtechnischen Bereich verwenden zu können, wodurch dementsprechend nicht auf fertigungstechnisch relevante Feinheiten eingegangen wird.

      Trotz ausführlicher Recherche wird für falsche Angaben und Verfahrensweisen keine Verantwortung übernommen. Es sind zudem auch immer die jeweiligen Hinweise und Betriebsanleitungen der individuellen Geräte zu beachten.

      Für Verbesserungsvorschläge, Ergänzungen und Hinweise ist der Autor immer dankbar.

      [11]1 Rechtsgrundlagen

      Da per jeweiligem Landesfeuerwehrgesetz Kommunen dazu verpflichtet sind, einsatzfähige Feuerwehren aufzustellen und zu unterhalten, um nichtpolizeiliche Gefahren für die Öffentlichkeit und Allgemeinheit abzuwehren, fallen in diesen Bereich auch Technische Hilfeleistungen, die bei Notlagen erfüllt werden müssen. Bei entsprechenden Lagen, wie z.B. ausgedehnten Verkehrsunfällen, Maschinenunfällen und Gebäudeeinstürzen, sind Geräte zum thermischen Trennen und Trennschleifen wichtige Ausrüstungsbestandteile. Die Ausführung der notwendigen Arbeiten unterliegt dabei der Verantwortung der ausführenden Einsatzkräfte. Das anwendende und unterstützende Personal von diesen Geräten muss sich für deren Nutzung deshalb an die folgend aufgeführten Rechtsgrundlagen halten.

      1.1 Vorschriften, Verordnungen und Regeln

      Vorschriften:

       DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention

       DGUV Vorschrift 49: Feuerwehren

       DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

       FwDV 1: Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

       FwDV 2: Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren

       FwDV 7: Atemschutz

      Verordnungen:

       GefStoffV: Gefahrstoffverordnung

       LärmVibrationsArbSchV: Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibration

      Regeln:

       DGUV Regel 113-001: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)

       DGUV Regel 109-001: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium – Vermeiden von Staubbränden und Staubexplosionen

       DGUV Regel 109-002: Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen

       DGUV Regel 109-011: Umgang mit Magnesium

       DGUV Regel 112-190: Benutzung von Atemschutzgeräten

       [12]DGUV Regel 112-192 und 112-992: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz

       DGUV Regel

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