Ruanda. Gerd Hankel

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hervor, die sich in der Breite und Tiefe noch ganz erheblich verstärkten, als auch die vielen kleinen Täter, Unterstützer und Mitläufer in den Fokus der Justiz gerieten. Nach eigener Überzeugung und getragen von einer allgemeinen Stimmung waren nicht sie schuld an den NS-Verbrechen, allenfalls waren sie seit 1933 respektive 1939 auf unglückliche Weise in die deutsche Geschichte verstrickt, eher noch irregeleitet worden, und, wenn sie sich ihre eigenen Verluste vergegenwärtigten, eigentlich auch Opfer.30 Mehr als zehn Jahre sollte es dauern,31 bis die Wahrheit über die Dimension der NS-Verbrechen sich durchzusetzen begann, bis deutsche Gerichte, sich stützend auf historiografische Forschung, sie aber teilweise auch weiter befördernd, das richtige Täter-Opfer-Verhältnis unmissverständlich machten. In den folgenden Jahrzehnten wurde das von Deutschen und im deutschen Namen begangene Unrecht schließlich zu einer fest etablierten Wahrheit. Die Vorstellung von den begangenen Verbrechen wurde so konkret und das moralische Unwerturteil so eindeutig, dass die Thematisierung der durchaus auch vorhandenen eigenen Leiderfahrungen als ungehörig und Versuch einer Relativierung oder Aufrechnung empfunden wurde.32 Es sollte noch einige Zeit dauern, bis die Tatsache, dass auch Deutsche Opfer von Bombenkrieg, Vertreibungen und Vergewaltigungen geworden waren, erwähnt werden konnte, ohne den Verdacht eines unanständigen Geschichtsrevisionismus aufkommen zu lassen.33 Neben der dominanten Wahrheit deutscher Verbrechen hat seitdem auch die sekundäre Wahrheit alliierter deutscher Opfer ihren Platz.

      Einen völlig anderen Weg beschritt das post-franquistische Spanien. Als General Francisco Franco im November 1975 starb, wurde die schon Monate zuvor in einem Klima großer Anspannung diskutierte Frage akut, wie das Land mit 40 Jahren Diktatur und, den Bürgerkrieg 1936 bis 1939 eingeschlossen, Hunderttausenden von Toten umgehen sollte. Die Anhänger des Diktators und Nutznießer seines Regimes setzten auf den Fortbestand der politischen Ordnung und ihrer rechtlichen Unantastbarkeit, während die schnell erstarkende demokratische Opposition den Bruch (la ruptura) mit der Vergangenheit forderte. Beide Positionen waren in ihrer apodiktischen Formulierung unvereinbar und hätten, wie gemäßigte Kräfte in den jeweiligen Lagern erkannten, Spanien in einen Strudel der Gewalt gezogen, der aller Wahrscheinlichkeit nach in einen neuen Bürgerkrieg geführt hätte. Die gemäßigten Kräfte des franquistischen Establishments und einflussreiche Teile der Opposition verständigten sich daher darauf, Konsensfindung und nicht ideologische Maximalforderungen zur Richtschnur der neuen Politik zu machen.34 Basierend auf dem Topos des Bürgerkriegs als eines tragischen »Bruderkriegs« (guerra fratricida) entwickelten sie das Narrativ einer beiderseitigen Verstrickung in Gewalt und Schuld, die, um nicht zu einer gefährlichen Hypothek für die Zukunft des Landes zu werden, in die Vergangenheit verbannt werden müsse. Ein virtueller »Pakt des Vergessens« (pacto del olvido) markierte Schlussstrich und Neubeginn.35 Amnestiegesetze sicherten den Übergang zur Demokratie, der, abgesehen von kleineren Erschütterungen, erfolgreich verlief. Dass nicht ein einziger Täter franquistischer oder republikanischer Verbrechen vor Gericht gestellt wurde und die folgenden fast vier Jahrzehnte Franco-Diktatur ein Kapitel in der spanischen Geschichte waren, das tunlichst geschlossen bleiben sollte, gefährdete zu keinem Zeitpunkt ernsthaft die Herausbildung und Konsolidierung demokratischer Strukturen in Spanien.36 Sieger und Besiegte verzichteten auf die juristische Feststellung ihrer Wahrheit, und auch alle außerjuridischen Initiativen, die Tabuisierungsstrategien aufzubrechen, blieben, jedenfalls bis Ende der 1990er Jahre, erfolglos. Seither hat es mehrere Versuche gegeben, die Straflosigkeit für Diktaturverbrechen aufzuheben und eine Erinnerungskultur zu schaffen. Erfolg ist ihnen nicht bzw. nur in geringem Maße beschieden gewesen. Die systematische Aufklärung der Diktaturverbrechen wurde 2005 mit dem Hinweis, dass eine Lösung gefunden werden müsse, die »beide Lager zufrieden stelle und dazu diene, Wunden vernarben zu lassen und nicht neue aufzureißen« ad acta gelegt.37 Dabei ist es bis heute geblieben.38 Ein Erinnerungsgesetz (ley de memoria histórica), das im Oktober 2007 vom Parlament verabschiedet wurde, ordnet die verschiedenen Sphären der Erinnerung ebenfalls deutlich dem Erhalt des inneren Friedens unter.39 Trotz gelegentlicher Kritik an diesem Zustand bleibt als Fazit festzuhalten, dass sich im gesamtgesellschaftlichen Rahmen gesehen beide Seiten mit dem Beschweigen der Vergangenheit arrangiert haben. Wahrheiten gab es nur auf jeweils einer Seite und dort blieben sie auch. Die Frage einer auch nur partiellen Vereinbarkeit dieser Wahrheiten stellte sich nicht.

      Wieder anders verhielt es sich in Frankreich. Nach der Befreiung des Landes im August 1944 kam es zu einer Welle der Säuberung (épuration) in den vormals besetzten Gebieten. In einem ersten Schritt wurden zwischen 8000 und 9000 tatsächlicher oder vermeintlicher Kollaborateure hingerichtet, ohne Gerichtsverfahren und unter Umständen, die Wut und Rache als bestimmendes Motiv erkennen ließen. Danach fanden Prozesse gegen zirka 125 000 Angeklagte statt, von denen gut drei Viertel wegen diverser Kollaborationshandlungen verurteilt wurden, etwa 1600 zum Tode.40 Mit Beginn der Vierten Republik erlahmte 1946 jedoch der Verfolgungseifer deutlich. Zwei Amnestiegesetze von 1951 und 1953 sorgten nicht nur dafür, dass die allermeisten Verurteilten wieder das Gefängnis verlassen konnten. Auch zwei Drittel der Beamten, Richter und Diplomaten des Vichy-Regimes gelangten in der neuen Republik wieder in Amt und Würden.41 Die »Republik des Schweigens« (la République du silence) sollte die Vierte Republik deshalb von Jean-Paul Sartre genannt werden.42 Aber auch nach ihrem Ende 1958 (als sie von der Fünften Republik unter Charles de Gaulle abgelöst wurde) dauerte das Schweigen an. Vorherrschend war das Selbstbild von einem Frankreich als Opfer der NS-Aggression, in dem die Résistance ebendiese Aggression und die nachfolgende Besatzung letztlich erfolgreich bekämpft hat und das sich nunmehr dem erfolgreichen politischen und sozialen Wiederaufbau des Landes widmete.43 Dass auch Franzosen an NS-Verbrechen beteiligt waren, die Kollaboration mithin eine ausgeprägte antisemitische Komponente hatte, trat erst allmählich in das Bewusstsein der Bevölkerung. Mit Erstaunen und Erschrecken wurde noch Mitte der 1990er Jahre zur Kenntnis genommen, dass ein hoher Vichy-Beamter, der bereitwillig die NS-Vernichtungsziele durchzusetzen geholfen hatte, nach der Befreiung seine Karriere fortsetzen und 1978 sogar Finanzminister werden konnte.44 Mittlerweile ist jedoch auch dieser Teil der französischen Geschichte in der Gesellschaft angekommen, ja hat sogar deutlich deren Verständnis, selbst Opfer geworden zu sein, überlagert.45 Rückblickend haben sich damit zwei Wahrheiten herausgebildet. Die eine als Katalysator eines Selbstheilungsprozesses, eine einfache, nahe liegende und wohl auch bequeme Wahrheit, die andere als Anerkenntnis der eigenen Täterrolle, eine schwierigere Wahrheit, die den Wechsel vom Opfer- zum Täterverständnis implizierte. Vereinbarkeitsprobleme mit jeweils anderen Wahrheiten stellten sich nicht. Im ersten Fall lag dies an der Schnelligkeit, Härte und Nachhaltigkeit ihrer Durchsetzung, im zweiten am Zeitablauf und dem fortwirkenden, von Besatzung und Résistance angebotenen Neutralisierungspotenzial.

      Ein letztes Beispiel für den Versuch der Vergangenheitsaufarbeitung kann dem südafrikanischen Modell entnommen werden. Dieses Modell, das 1995 nach einer beinahe 50-jährigen Zeit der Apartheid (1948–1994) in Form einer Wahrheits- und Versöhnungskommission (Truth and Reconciliation Commission, TRC) eingeführt wurde,46 kann heute als Inbild einer nicht-strafjustiziellen Variante der »Übergangsjustiz« (Transitional Justice, ein Begriff, der sich auch seit jener Zeit durchzusetzen begann) gelten. Ihr Vorteil ist, dass sie ein Kompromiss zwischen divergierenden Forderungen ist. Wenn, wie in Südafrika, von den vormaligen Machthabern und Apartheid-Befürwortern eine Generalamnestie gefordert wird, die Anhänger der Befreiungsbewegungen aber eine umfassende Strafverfolgung nach dem Vorbild der Nürnberger Prozesse verlangen, ist die Wahrheits- und Versöhnungskommission eine Zwischenlösung zur Überwindung einer konfrontativen und möglicherweise explosiven Situation. Die Opfer können öffentlich zur Sprache bringen, was ihnen angetan wurde, die Täter dürfen eine Amnestie beantragen, über die ein Gremium von 19 Juristinnen und Juristen entscheidet. Wird die Amnestie abgelehnt, geht die Zuständigkeit des weiteren Verfahrens auf die ordentlichen Gerichte über. Bis 1998, dem letzten Jahr ihrer Tätigkeit, sammelte die Kommission Informationen über Zehntausende von Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen. Etliche Morde und Anschläge konnten aufgeklärt werden, viele Opfer erhielten eine Entschädigung. Eine Amnestie wurde nicht ganz einem Drittel der über 7000 Antragsteller gewährt, die sich im Übrigen, wie auch die Täter in allen anderen Verfahren, auf beide Seiten des Konflikts verteilten. Nicht nur die Stützen des Apartheid-Regimes wie z. B. Angehörige der Sicherheitskräfte mussten sich verantworten, sondern auch Mitglieder der Befreiungsbewegungen,

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