Auf Wölfe schießt man nicht. Heinz-Dietmar Lütje
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»Och, ich bin Anwalt. Es gibt nichts, was ich nicht glauben könnte. Was meinst du wohl, Albert, was mir in den vierzig Jahren alles so von Mandanten aufgetischt wurde?«
Nach einigen Anekdoten beiderseits kamen sie dann wieder auf das Thema Wolf zurück.
»Dann geht jetzt wohl der Ärger richtig los«, knurrte Gerd und trat wütend einen größeren Stein beiseite.
»Da kannst du sicher sein!«, bekräftigte sein neuer Freund Albert.
Diese Prognose war alles andere als übertrieben. Die Bergung des mutmaßlichen Wolfskadavers, wie auch alles das, was folgte, wäre einer Morduntersuchung mehr als würdig gewesen.
Die Obduktion, für die die Tiermedizinische Hochschule Hannover bemüht wurde, ergab eindeutig als Todesursache die Schussverletzung aus einer Jagdwaffe. Da bei der teuren Untersuchung keine Kosten gescheut wurden, wurde auch festgestellt, dass es sich wohl trotz der Tatsache, dass keine Geschosssplitter gefunden wurden, wohl nicht um eine Vollmantelvariante, sondern ein Zerlegungsgeschoss gehandelt haben dürfte, da Bleiabrieb gesichert werden konnte. Den Zusammenprall mit dem Pkw hingegen hätte der Wolf überlebt und den nur angebrochenen, aber zudem stark geprellten Hinterlauf wohl ziemlich folgenlos ausgeheilt. Auch das Kaliber konnte unschwer als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit sieben Millimetern dokumentiert werden. Als diese Daten in Funk, Fernsehen und auch den Printmedien marktschreierisch mit Fingerzeig auf die bösen Jäger verbreitet wurden, war das für die meisten Menschen ohnehin schon klar. Schließlich hatten bis auf ganz wenige, als absolut seriös zu bezeichnende Medien und noch weniger Politiker, bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Wolfsmordes nicht nur alle interessierten Kreise, sondern auch die meisten Bürger verallgemeinernd die Jäger als die Schuldigen ausgemacht. In vorderster Front der Ankläger standen, wen wundert’s, Die Grünen, Bund für Natur und Umwelt, TINA und natürlich die sogenannten Tierrechtler. Die Einen forderten lückenlose Aufklärung, die Anderen sogar Verbot der Jagd insgesamt und dazu die anonyme Aufforderung im Internet Gleiches mit Gleichem zu vergelten.
In den regionalen Sendern traten sich bei Interviews und Talkrunden die üblichen Verdächtigen, also die selbsternannten Experten, die von Bund für Natur und Umwelt und TINA und den allgegenwärtigen Parteien, gegenseitig auf die Füße. Auch die Öko-Jäger wurden eingeladen. Aber nur sehr wenige der Medien dachten auch an den Landesjagdverband. Dort, wo Präsident und Geschäftsführer auftreten durften, hatten sie es naturgemäß mehr als schwer und wurden gnadenlos von der hetzenden Mehrheit niedergemacht.
Aber auch die strafrechtlichen Ermittlungen liefen natürlich an. Auch hier wurden keine Mühen gescheut. Die eingerichtete Sonderkommission – die eigentlich zuständige Dienststelle reichte auf politischen Druck wohl nicht aus – wurde entsprechend verstärkt durch einige Spezialisten und natürlich die Beamten vor Ort. Auch der wundersam schnell genesene Polizeioberkommissar Helmers und sein Kollege auf der Station, Polizeihauptmeister Peter Schnack, wurden als örtlich zuständig eingebunden. Auf die dienstliche Aufforderung, zu den Vorwürfen, er habe bereits gewusst, dass es sich um einen Wolf handele, Stellung zu nehmen, hatte er sich dahingehend geäußert, dass hier nur ein Missverständnis vorliegen könne. Er habe natürlich nicht gewusst, dass es sich um einen Wolf handelte, wohl aber wegen der grauen Haare, die er ja verantwortungsbewusst und erfahren, wie er nach fünfunddreißig Dienstjahren war, am Unfallort gesichert hatte, ganz kurz an einen Wolf gedacht. Deshalb hatte er ja auch so umfassende Untersuchungen, einschließlich begonnener Nachsuche, durchgeführt. Schließlich wisse man jetzt, dass es tatsächlich sich um einen Wolf handelte, der von dem Mercedes angefahren worden war, was ja auch zum erheblichen Teil ihm zu verdanken sei.
Der grüne Umweltminister und mit ihm seine Gesinnungsfreunde bedauerten lautstark den Tod des Wolfes und versprachen umfassende Aufklärung. Zudem sahen sie sich bestätigt, dass es Lebensraum für Wölfe auch in Schleswig-Holstein gäbe.
Der weitaus überwiegende Teil der Jägerschaft bedauerte das Ereignis ebenso. Kaum ein Jäger würde absichtlich einen Wolf schießen. Einerseits war klar, dass dieser sich kaum lange in den kleinen Revieren aufhalten würde, sondern wohl nur durchzieht. Der Schaden dürfte sich also absolut in Grenzen halten. Das scharenweise Auftreten der ganzen Wolfologen, wie viele Jäger die Wolfsmanager und sonstigen Wolfsfreunde spöttisch nannten, würde aber ungleich negativere Auswirkungen auf die kleinen Reviere haben und eher das Wild vertreiben, als es denn einem durchziehenden Wolf gelingen könnte.
So dachte auch Michaelis. Hätte er gewusst, dass es sich um einen Wolf handelt, der das Reh verfolgt, hätte er wohl kaum oder allenfalls in die Luft – oder besser den Boden, um Abpraller zu vermeiden, geschossen – wenn überhaupt.
Jetzt allerdings nahmen die Dinge ihren Lauf. Natürlich wurden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht alle Einzelheiten des Obduktionsergebnisses veröffentlicht, so insbesondere nicht, dass ein Geschoss, oder auch ein Rest davon, nicht sichergestellt werden konnte. Vielmehr wurde öffentlich gemacht, dass es sich um ein Geschoss im Kaliber von sieben Millimetern handele, dass einer gängigen Jagdwaffe zugeordnet werden könne, verbunden mit dem Aufruf, der Täter möge sich stellen, um insoweit zumindest sogenannte tätige Reue zu beweisen, was bekanntlich bei der Strafzumessung stets positiv berücksichtigt wird.
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