Leben im Sterben. Romana Wasinger
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Ich lebe mein Leben in wachsenden Ringen,
die sich über die Dinge ziehn.
Ich werde den letzten vielleicht nicht vollbringen,
aber versuchen will ich ihn.
Rainer Maria Rilke
Max verstarb an einem 29. Juli, nur wenige Monate, nachdem seine Krankheit diagnostiziert worden war. Sein früher Tod machte uns alle sehr betroffen, und wir vermissten eine Zeit lang sein fröhliches Lachen und die schrillen Pfiffe, die noch vor kurzem so oft über den Gang gehallt waren. Max war bis zum heutigen Tag der „fröhlichste“ Sterbende in unserem Hospiz. Es war ein Geschenk, ihn in seinen schwersten Stunden begleiten zu dürfen.
Patientenrechte/Rechte Sterbender
Zum Thema Patientenrechte finden Interessierte im Internet sehr viele Informationen. Da fast alle Menschen irgendwann in ihrem Leben Patienten sind, sollten sie auch über ihre Rechte Bescheid wissen. In Österreich wurden diese Rechte 1999 in einer Patientencharta zusammengefasst, die der Sicherstellung der Patientenrechte dient. Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, die Rechte der Patienten zu beachten und ihnen die Wahrung ihrer Rechte zu ermöglichen. Landeskrankenanstaltengesetze bilden dafür die gesetzliche Grundlage. Patientenrechte schützen und unterstützen den Patienten im Verlauf einer Behandlung in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Die wichtigsten Patientenrechte sind: das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf Information, das Recht auf Behandlung und Pflege, das Recht auf Achtung der Würde und Integrität und das Recht auf Unterstützung durch die Patientenanwaltschaft. Für den Bereich des Sozialwesens, z. B. für Pflegeheime, sind ähnliche Rechte geregelt und werden Heimbewohnerrechte genannt. Patientenanwaltschaften gibt es in allen Bundesländern. Diese Einrichtungen wurden zur Sicherung der Rechte und Interessen von Patienten geschaffen. Patientenanwaltschaften informieren über Patientenrechte, vermitteln bei Streitfällen, klären Mängel und Missstände auf und unterstützen bei der außergerichtlichen Schadensbereinigung nach Behandlungsfehlern.22
Die Patientenrechte in Wiener Krankenanstalten sind in § 17a des Wiener Krankenanstaltengesetzes festgelegt. Die wichtigsten Patientenrechte sind:
Recht auf rücksichtsvolle Behandlung
Recht auf ausreichende Wahrung der Privatsphäre, auch in Mehrbetträumen
Recht auf Vertraulichkeit
Recht auf fachgerechte und möglichst schmerzarme Behandlung und Pflege
Recht auf Aufklärung und umfassende Information über Behandlungsmöglichkeiten und Risken
Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung
Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte beziehungsweise auf Ausfertigung einer Kopie
Recht des Patienten oder einer Vertrauensperson auf medizinische Informationen durch eine oder einen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärztin oder Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art
Recht auf ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt
Recht auf Kontakt mit Vertrauenspersonen auch außerhalb der Besuchszeiten im Fall nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten
Recht der zur stationären Versorgung aufgenommenen Kinder auf eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume
Recht auf religiöse Betreuung und psychische Unterstützung
Recht auf vorzeitige Entlassung
Recht auf Ausstellung eines Patientenbriefes
Recht auf Einbringung von Anregungen und Beschwerden
Recht auf Sterbebegleitung
Recht auf würdevolles Sterben und Kontakt mit Vertrauenspersonen.23
Sterbende haben das Recht auf Aufklärung über ihre Erkrankung, auf umfassende medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Betreuung, das Recht auf Mitbestimmung bei medizinischen Behandlungen bzw. deren Abbruch und das Recht auf Bestimmung über den eigenen Körper nach Eintritt des Todes.24
Die zwölf Rechte Sterbender
Das Recht, als lebender Mensch behandelt zu werden und sich ein Gefühl der Hoffnung zu bewahren, egal, wie subjektiv diese Hoffnung auch sein mag.
Das Recht, Gedanken und Gefühle zum Thema Tod auf seine Weise zum Ausdruck zu bringen.
Das Recht, an allen die eigene Pflege betreffenden Entscheidungen teilzuhaben.
Das Recht, von mitfühlenden, sensiblen und kompetenten Menschen gepflegt zu werden, die sich bemühen, die Bedürfnisse der/s Kranken zu verstehen.
Das Recht, den Prozess des Todes zu verstehen und auf alle Fragen ehrliche und vollständige Antworten zu bekommen.
Das Recht, Trost in geistigen Dingen zu suchen.
Das Recht, körperlich schmerzfrei zu sein.
Das Recht der Kinder, am Tod teilzuhaben.
Das Recht zu sterben.
Das Recht, friedlich und in Würde zu sterben.
Das Recht, nicht einsam zu sterben.
Das Recht, zu erwarten, dass die Unantastbarkeit des Körpers nach dem Tod respektiert wird. 25
Bedürfnisse am Ende des Lebens
Univ.-Doz. Mag. Dr. Franz Schmatz, Psychotherapeut, Lebens- und Sozialberater, Professor an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Krems/Wien, hat zahlreiche Publikationen, darunter 22 Bücher und Broschüren, geschrieben.