Nachhaltig investieren für Dummies. Alexandra Bolena

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Nachhaltig investieren für Dummies - Alexandra Bolena страница 19

Nachhaltig investieren für Dummies - Alexandra Bolena

Скачать книгу

der EU sechs Themen beziehungsweise Umweltziele identifiziert:

      1 Klimaschutz

      2 Anpassung an den Klimawandel

      3 Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (bis Juli 2022)

      4 Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling (bis Juli 2021)

      5 Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (bis Juli 2021)

      6 Schutz gesunder Ökosysteme (bis Juli 2022)

      Die EU-Kommission legt nun schrittweise fest, welche Tätigkeiten innerhalb dieser Themen jeweils als nachhaltig zu betrachten sind. Basis ist ein 2019 vorgelegter ausführlicher Expertenbericht der Technical Expert Group (TEG). Dieser hat bis dato 67 wirtschaftliche Aktivitäten aus acht Branchen identifiziert, die klimarelevant positiv sind. Zudem wurde eine Methodik entwickelt, um zu überprüfen, ob Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Wirkung zeigen. In Folge soll präzise abgeleitet werden, welche Aktivitäten tatsächlich als klima-kompatibel erachtet werden können.

      Rund um das Thema Klimawandel werden Ihnen in diesem Zusammenhang sicher auch die Begriffe »Scope 1« bis »Scope 3« unterkommen.:

       Scope 1 umfasst alle direkt von einem Unternehmen durch Verbrennung verursachten Emissionen.

       Scope 2 umfasst die mit eingekaufter Energie verursachten Emissionen (zum Beispiel Elektrizität oder Fernwärme).

       Scope 3 umfasst Emissionen, die durch erworbene Vorleistungen und Dienstleistungen Dritter verursacht werden – quasi ein klimarelevantes Äquivalent zur Zulieferkette (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

      

Kernenergie ist nicht Teil der Taxonomie, obwohl sie bei der Stromerzeugung hinsichtlich CO2-Ausstoß als nahezu klimaneutral angesehen wird. Sie könnte also einen Beitrag zu den ersten beiden Zielen »Klimaschutz« und »Anpassung an den Klimawandel« leisten. Allerdings steht Kernenergie in Konflikt mit dem vierten Ziel »Kreislaufwirtschaft«. DNSH konnte nicht verifiziert werden, da ungeklärte Fragen zur Entsorgung des atomaren Abfalls die Umwelt mehr beeinträchtigen, als Atomkraft klimarelevanten Nutzen bringt. Atomenergie wird daher – so zumindest der aktuelle Stand der Dinge im Frühsommer 2021 – nicht als geeignete Technologie zur Finanzierung des Green Deal anerkannt.

      Das DNSH-Prinzip ist quasi der kleinste gemeinsame Nenner und das größte gemeinsame Vielfache der Nachhaltigkeit. Es beschreibt Minimumanforderungen und soll gleichzeitig den Weg in die Zukunft aufzeigen.

      Sie können sich sicher leicht vorstellen, dass es nicht einfach sein wird, Branchen zu identifizieren, die alle Nachhaltigkeitskriterien komplett erfüllen. Aber genau das ist die Herausforderung. Verstärkend auf diesen Prozess wirkt die seit März 2021 in Kraft getretene EU-Offenlegungsverordnung, die – nomen est omen – nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für den Finanzsektor verlangt. Institutionelle Finanzmarktteilnehmer genauso wie Finanzberater werden dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Analysen miteinzubeziehen. Das heißt nichts anderes, als dass auch Privatanlegern erstens Informationen über die Nachhaltigkeitswirkung von Finanzprodukten zur Verfügung gestellt werden und zweitens Nachhaltigkeitspräferenzen abgefragt werden müssen.

      Betreffend Transparenzpflichten sind Finanzprodukte derzeit im Zuge der sogenannten Securities Financing Transactions Regulation – kurz SFTR – wie folgt eingeordnet:

       Finanzprodukte mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen (»Artikel 8 Produkte«, auch »lightgreen« genannt)

       Finanzprodukte, die eine Nachhaltigkeitswirkung anstreben (»Artikel 9« beziehungsweise »darkgreen« Produkte«)

       Sonstige Finanzprodukte (»Artikel 6«)

      Als Basis für diese Klassifizierung dienen wiederum Nachhaltigkeitsratings – auf diese wird im Kapitel 6 noch näher eingegangen –, die ESG-Faktoren berücksichtigen. Praktisch heißt das, dass es konkrete Positiv- und Negativkriterien geben soll, anhand derer Investmententscheidungen getätigt werden. Die Liste über »gute« und »schlechte« Investments ist allerdings auf EU-Ebene noch nicht final erstellt. Vielmehr bleibt sie notgedrungen »Work in progress« und kann nicht vollständig sein, bevor es nicht zu allen sechs Umweltzielen konkrete Empfehlungen und Ausarbeitungen gibt. (Dies soll bis Juli 2022 der Fall sein.)

      Ausschlusskriterien dienen dazu, Unternehmen oder Staaten vom Investmentuniversum auszuschließen. Ein Grund kann sein, dass Unternehmen bestimmte Produkte herstellen, an- oder abbauen beziehungsweise produzieren, die man nicht unterstützen will, zum Beispiel Uran, Waffen, Alkohol oder Tabak. Ein anderer Grund kann sein, dass im Zuge der Produktionskette bestimmte soziale, ökologische oder Governance-bezogene Kriterien nicht erfüllt werden.

      Der Überlegung, bestimmte Kriterien auszuschließen, kann die Vorgabe einer Religion (siehe Kapitel 2) oder eben die eigene Wertvorstellung zugrunde liegen. Investoren können sich dabei an internationalen Normen und Standards, die von NGOs und Organisationen wie der OECD, der ILO oder der UN definiert werden, orientieren. Wenn Unternehmen zum Beispiel grobe Verletzung von Menschenrechten, Kinderarbeit oder Verstöße gegen Arbeitsnormen nachgewiesen werden oder man draufkommt, dass sie umweltpolitisch getrickst haben, landen sie schnell auf «schwarzen Listen« dieser NGOs. In Folge – und je mehr sich der Nachhaltigkeitsansatz auch in der Finanzwelt durchsetzt – werden jene Probleme haben, sich am Markt zu guten Konditionen zu finanzieren. Die Finanzbranche übt über ihre Investmentstrategien hier also ganz schön Druck aus.

      Auch schlechte Unternehmens-Governance wirkt ausgesprochen abschreckend auf Anleger, wie zum Beispiel die gesamte Autobranche, allen voran VW, 2015 schmerzhaft rund um »Dieselgate« erleben musste.

      

Als Dieselgate werden illegale Manipulationen verschiedener Autohersteller zur Umgehung gesetzlich vorgegebener Abgasgrenzwerte bezeichnet. Nach dem Auffliegen des Skandals war das Anlegervertrauen am Boden, etliche Autohersteller auf Ausschlusslisten gelandet und VW nah am Abgrund. Die Abgasaffäre ließ Köpfe rollen und kostete Milliarden; in Folge sorgte Dieselgate aber auch für einen Innovationsschub in der Automobilbranche, der andernfalls vielleicht noch länger auf sich hätte warten lassen.

      Ausschlusskriterien üben also ohne Zweifel unmittelbar Druck auf Unternehmen und ganze Branchen aus, ihr Geschäftsmodell zu überdenken und in Innovationen zu investieren und zwar mit dem Ziel, sich ESG-konform zu entwickeln. Auf Dauer kann sich schließlich kein Unternehmen leisten, von Finanzströmen abgeschnitten

Скачать книгу