Selbstschutz - Handbuch der Vorsorge für den Katastrophenfall. Ann H. Mary

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Selbstschutz - Handbuch der Vorsorge für den Katastrophenfall - Ann H. Mary

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Katastrophenfall und die Beseitigung von Katastrophenschäden.

      Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz findet heute jedoch nicht mehr statt. Die Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem Bundesminister des Innern auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle Schadensursachen berücksichtigt. Beraten werden sie dabei von der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern.

      Für Zwecke des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese in ihren friedensmäßigen Katastrophenschutz integrieren können. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Wehrpflichtige können bei mehrjähriger Verpflichtung ihren Dienst in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erfüllen.

      Warnämter

      Warnämter waren in der Bundesrepublik Deutschland bis in die 1990er Jahre mit der Warnung und Alarmierung der Bevölkerung vor Gefahren im Frieden und Verteidigungsfall betraut. Sie gehörten zum Zivilschutz.

      Die Warnämter unterstanden dem Bundesamt für Zivilschutz und fielen wie der gesamte Zivilschutz in den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Sie waren untere Bundesbehörden. Die Warnämter bildeten den Fachdienst „Warndienst“ im erweiterten Katastrophenschutz. Beim Warndienst konnte man als freiwilliger Helfer tätig werden. Eine mehrjährige Verpflichtung wurde als Wehrersatzdienst angerechnet.

      Zivilschutz

      Der „Zivilschutz“ unterscheidet sich definitionsgemäß und vor allem hinsichtlich der staatlichen Zuständigkeiten vom Katastrophenschutz. Das wird zwar häufig verwechselt, es sind grundsätzlich aber unterschiedliche Sachverhalte und Zuständigkeitsbereiche: Der Zivilschutz gehört nach Art. 73 Nr. 1 des Grundgesetzes zur ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes über „die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung“.

      Er ist ein Teilbereich der Zivilverteidigung, für die das Bundesministerium des Innern zuständig ist. Der friedensmäßige Katastrophenschutz fällt hingegen gemäß Art. 30, 70 Abs. 1 GG in die Zuständigkeit der Bundesländer.

      Private Organisationen, die im Zivilschutz mitwirken, sind:

      das Deutsche Rote Kreuz

      der Arbeiter-Samariter-Bund

      die Johanniter-Unfall-Hilfe

      der Malteser Hilfsdienst

      die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

      Soweit weitere Organisationen im Katastrophenschutz mitwirken, sind diese auch in den Zivilschutz eingebunden.

      Der nukleare Katastrophenfall

      Der Bund hat im nuklearen Notfallschutz bei der unmittelbaren Gefahrenabwehr, zu denen die Evakuierung als eine mögliche Maßnahme gehört, keine Zuständigkeiten. Der Bund hat allerdings „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ sowie die „Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden“ als radiologische Basis für Entscheidungen über Katastrophenschutzmaßnahmen herausgegeben.

      Die zuständigen Länderbehörden haben Zugang zum Entscheidungshilfesystem RODOS, das in der sogenannten RODOS-Zentrale im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben wird. Die Länder können das System entweder selbst nutzen oder die RODOS-Zentrale mit der Durchführung von Rechnungen zu Unfallereignissen beauftragen. In kerntechnischen Notfällen dient RODOS zur Durchführung von Ausbreitungsrechnungen, zur Abschätzung von Umweltkontaminationen und Strahlenexpositionen sowie zur Entscheidungsvorbereitung für Schutzmaßnahmen.

       Unfälle in kerntechnischen Anlagen

      Die bekanntesten Unfälle in kerntechnischen Anlagen sind die Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl vom 26. April 1986 und die Nuklearkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011. Neben diesen auch Super-GAU genannten Vorfällen gibt es noch weitere Unglücke, bei denen es zu erheblicher Kontamination und Umweltschäden gekommen ist.

      Die INES-Skala wurde von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) eingeführt, damit eine weltweite Standardisierung in der Meldung von Stör- und Unfällen erlangt wird und sich die Bevölkerung über den Rahmen der radiologischen Auswirkungen eines solchen Vorfalls informieren kann. Da die INES erst Anfang der 1990er Jahre eingeführt wurde, sind nicht alle früheren Ereignisse nach dieser Skala eingestuft.

      Organisationen

       Technisches Hilfswerk

      Die deutsche Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) wurde am 22. August 1950 als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes gegründet. Sie untersteht dem Bundesministerium des Innern und hat ihren Sitz in Bonn-Lengsdorf.

      Seit dem 25. August 1953 ist das THW eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ohne eigene Dienstherrenfähigkeit.

      Als Behörde ist das THW gemäß den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes anderen Behörden gegenüber zur Amtshilfe verpflichtet, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus wird das THW durch das THW-Gesetz dazu verpflichtet, auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen technische Hilfe zu leisten, wenn es sich um Katastrophen, öffentliche Notstände oder Unglücksfälle größeren Ausmaßes handelt. Dies betrifft den Einsatz des THW in der örtlichen Gefahrenabwehr der Gemeinden und Städte, also durch die Feuerwehren, aber auch für Rettungsdienste bei Massenanfällen von Verletzten, Polizeien der Länder und des Bundes oder den Zoll.

      In einigen Bundesländern kommt hierzu noch die Technische Hilfe auf Verkehrswegen. So hilft das THW bei vielen Unfällen, Unwettern, Erdrutschen oder Hochwassern und greift dabei auf seine zur Aufgabenwahrnehmung im Zivilschutz geschaffenen Potentiale an Technik und Organisation zurück.

       Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

      Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und das zentrale Organisationselement für die zivile Sicherheit. Es wurde am 1. Mai 2004 errichtet.

      Das Bundesamt nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe wahr, die ihm durch das Zivilschutzgesetz oder andere Bundesgesetze oder auf Grund dieser Gesetze übertragen werden.

      Für die Koordinierung der Katastrophenhilfe wurde in der Abteilung 1 das GMLZ – das gemeinsames Melde- und Lagezentrum eingerichtet und das Deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS) entwickelt. Auch die Betreibung und Weiterentwicklung des Satellitengestützten Warnsystems (SatWaS) ist eine Aufgabe der Abteilung 1. Das SatWaS bietet über den Rundfunk die Möglichkeit, nicht nur Gefahren anzukündigen, sondern auch Verhaltensregeln an die

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