Beschäftigte im Öffentlichen Dienst II. Alexander Block

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Beschäftigte im Öffentlichen Dienst II - Alexander Block TVöD in der Praxis

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„entsprechende Tätigkeit“ gg) „gründliche und vielseitige Fachkenntnisse“ (Entgeltgruppe 6) hh) „selbstständige Leistung (Entgeltgruppen 7, 8, 9a, 9b Fallgruppe 2) ii) „gründliche, umfassende Fachkenntnisse (Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 2) jj) „abgeschlossene Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeit“ (Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1) aaa) „abgeschlossene Hochschulbildung“ (§ 8 TV EntgO Bund) bbb) „entsprechende Tätigkeiten“ kk) „besonders verantwortungsvolle Tätigkeit“ (Entgeltgruppe 9c) ll) „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“ (Entgeltgruppe 10 und 11) mm) „Maß der Verantwortung“ (Entgeltgruppe 12) nn) „abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeiten“ (Entgeltgruppe 13) aaa) „abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung“ (§ 7 TV EntgO Bund) bbb) „entsprechende Tätigkeit“ oo) „besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit“ (Entgeltgruppe 14) pp) „Maß der Verantwortung“ (Entgeltgruppe 15) 4. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten 5. Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Berufsgruppen 6. Teile IV bis VI Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Verwaltungszweige IV. Überleitung vorhandener Beschäftigter 1. Überleitungsgrundsatz 2. Verbleib in der bisherigen Entgeltgruppe 3. Höhergruppierung auf Antrag a) Einführung der neuen Entgeltordnung b) Einführung der neuen Entgeltgruppe 9c 4. Stufenzuordnung bei antragsmäßiger Höhergruppierung a) Überleitung in die EntgO b) Einführung der Entgeltgruppe 9c V. Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TVöD) 1. Allgemeines a) Zweck der Tarifnorm b) Verhältnis zum Grundsatz der Tarifautomatik 2. Interessenlage der Beteiligten und Rechtsprechungsentwicklung 3. Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit a) Tarifliche Wertigkeit b) Übertragung im Wege der Direktionsrechtsausübung 4. Vorübergehende Übertragung a) Allgemeines b) Übertragungsvorgang c) Vorübergehender Bedarf aa) Allgemeines bb) Abgrenzung 5. Einzelfälle a) Erprobung b) Übertragung von Führungspositionen auf Probe oder Zeit c) Überbrückung d) Vertretungsfälle 6. Erforderliche Ausübungsdauer der höherwertigen Tätigkeit a) Tatsächliches Ausüben der höherwertigen Tätigkeit b) Grundsatz: Monatsfrist aa) Fristbeginn: § 187 Abs. 2 BGB bb) Dauer: 30 Tage cc) Fristende: § 188 Abs. 1 BGB c) Öffnungsklausel für landesbezirkliche Tarifverträge (§ 14 Abs. 2 TVöD) 7. Rechtsfolge: persönliche Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD a) Rückwirkende Zahlung der Zulage b) Höhe der Zulage aa) Neuregelung der Bemessungsvorschrift bb) Bemessungsgrundlage c) Fälligkeit der Zulage 8. Beendigung der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit 9. Beteiligung der Mitarbeitervertretungen a) Mitbestimmung von Personal- oder Betriebsrat b) Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten 10. Zusammenfassung VI. Zuordnung zu den Stufen der Entgelttabelle 1. Tabellenentgelt (§ 15 TVöD) a) Allgemeines b) Höhe des Tabellenentgelts c) Neuregelung der Entgelte durch Tarifeinigung 2018 und 2020 2. Stufenzuordnung (§ 16 TVöD) a) Neuregelung des Einstufungsrechts aa) Strukturelle Änderungen des Einstufungsrechts bb) Stufenprüfung und -zuordnung bei Neueinstellungen b) Anzahl der Stufen in den Entgeltgruppen aa) Stufenanzahl bb) Besondere Überleitungsregeln für die EG 9a–15 aaa) Überleitung aus der Stufe 5 zum Stichtag bbb)

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