Kartellrechtliche Schadensersatzklagen. Fabian Stancke
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Kartellbehördliche Entscheidungen werden regelmäßig als Grundlage für kartellrechtliche Schadensersatzklagen genutzt. Zur Beherrschung dieser Verfahren reichen Kenntnisse des klassischen Kartellrechts nicht aus. Vielmehr sind vertiefte Kenntnisse des (internationalen) Zivilverfahrensrechts, des kartellrechtlichen Schadensrechts und der Wettbewerbsökonomie erforderlich. Des Weiteren müssen die strategischen und praktischen Besonderheiten dieser Verfahren bekannt sein. Das Handbuch vermittelt einen praxisorientierten Überblick über diese Themen.
Seit der Vorauflage haben sich Rechtsprechung und Wissenschaft erheblich weiterentwickelt. Urteile des EuGH und des BGH sowie die 10. GWB-Novelle haben offene Fragen geklärt, aber auch neue Fragen aufgeworfen. Ziel des Handbuches ist es, einen klaren und übersichtlichen Leitfaden für die praktische Lösung der mit kartellrechtlichen Schadensersatzklagen verbundenen Rechtsprobleme zu bieten.
Aus den Themen: strategische Fragen, Zuständigkeitsrecht, prozessuale Besonderheiten kartellrechtlicher Schadensersatzklagen, Zugang zu Informationen, Haftungsgrund, Verjährungsrecht, Haftungsfolgen und ökonomische Schadenstheorie, Gesamtschuld und Regress, Vergleichsgestaltung, Schadenspauschalisierungsklauseln und Organhaftung sowie Amtshaftung.
Seit der Vorauflage haben sich Rechtsprechung und Wissenschaft erheblich weiterentwickelt. Urteile des EuGH und des BGH sowie die 10. GWB-Novelle haben offene Fragen geklärt, aber auch neue Fragen aufgeworfen. Ziel des Handbuches ist es, einen klaren und übersichtlichen Leitfaden für die praktische Lösung der mit kartellrechtlichen Schadensersatzklagen verbundenen Rechtsprobleme zu bieten.
Aus den Themen: strategische Fragen, Zuständigkeitsrecht, prozessuale Besonderheiten kartellrechtlicher Schadensersatzklagen, Zugang zu Informationen, Haftungsgrund, Verjährungsrecht, Haftungsfolgen und ökonomische Schadenstheorie, Gesamtschuld und Regress, Vergleichsgestaltung, Schadenspauschalisierungsklauseln und Organhaftung sowie Amtshaftung.