Öffentliches Finanzrecht. Henning Tappe
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Inhalt und Konzeption: Das Lehrbuch stellt grundlegende und zentrale finanzverfassungsrechtliche und finanzrechtliche Fragen didaktisch aufbereitet dar. Den Studierenden werden die finanzrechtlichen Strukturen und Weichenstellungen der «Finanzverfassung» auf • staatlicher (Bund und Länder), • europäischer (Europäische Union und Einflüsse des Unionsrechts auf das Recht der Mitgliedsstaaten, europäische Staatsschuldenkrise, Fiskalpakt, Maßnahmen zur Eurorettung) und • kommunaler (Mindestfinanzausstattung, kommunaler Finanzausgleich und Haushaltssicherungskonzepte) Ebene übersichtlich und strukturiert vorgestellt – ohne dass sich die Darstellung dabei in Verästelungen und Einzelregelungen verliert.
Die systematische Behandlung der einzelnen Themengebiete wird dabei durch zahlreiche Beispielsfälle und Schaubilder abgerundet. Insofern richtet sich das Lehrbuch auch weniger an Praktiker als vielmehr an Studierende der einschlägigen juristischen Schwerpunktbereiche sowie Studierende der Wirtschaftswissenschaften, die sich mit Finanzwissenschaft beschäftigen und das derzeit geltende Recht kennenlernen möchten.
Besondere Aktualität hat das Buch mit Blick auf die Umgestaltung des Grundgesetzes im Bereich der Ausgabenverteilung (Art. 104b ff. GG) und des bundesstaatlichen Finanzausgleichs (Art. 107 GG). Die neuen Regeln (Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung statt des herkömmlichen Länderfinanzausgleichs i.e.S.) gelten ab 2020 und sind bereits berücksichtigt.
Die systematische Behandlung der einzelnen Themengebiete wird dabei durch zahlreiche Beispielsfälle und Schaubilder abgerundet. Insofern richtet sich das Lehrbuch auch weniger an Praktiker als vielmehr an Studierende der einschlägigen juristischen Schwerpunktbereiche sowie Studierende der Wirtschaftswissenschaften, die sich mit Finanzwissenschaft beschäftigen und das derzeit geltende Recht kennenlernen möchten.
Besondere Aktualität hat das Buch mit Blick auf die Umgestaltung des Grundgesetzes im Bereich der Ausgabenverteilung (Art. 104b ff. GG) und des bundesstaatlichen Finanzausgleichs (Art. 107 GG). Die neuen Regeln (Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung statt des herkömmlichen Länderfinanzausgleichs i.e.S.) gelten ab 2020 und sind bereits berücksichtigt.