Internationales Privatrecht. Thomas Rauscher
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2.Annahme der Verweisung und Renvoi
3.Sachnormverweisung als Ausnahme
II.Sonderfälle
1.Gespaltene Rück- oder Weiterverweisung
C.Unteranknüpfung bei Mehrrechtssystemen
I.Gesamtverweisung auf Mehrrechtsstaat
1.Einheitliches IPR und einheitliches internes Kollisionsrecht
2.Gespaltenes IPR und gespaltenes internes Kollisionsrecht
3.Gespaltenes IPR und einheitliches internes Kollisionsrecht
4.Einheitliches IPR ohne einheitliches internes Kollisionsrecht?
II.Sachnormverweisungen in Mehrrechtsstaaten
III.Ausnahme: Bezeichnung der maßgeblichen Teilrechtsordnung durch deutsches IPR
D.Intertemporale Kollisionen
II.Übergangsvorschrift zum IPR-Neuregelungsgesetz
3.Familienrechtliche Rechtsverhältnisse
III.Innerdeutsches Kollisionsrecht, Einigungsvertrag
E.Statutenwechsel und Anknüpfungszeitpunkt
II.Einfluss des Anknüpfungszeitpunktes, Wandelbarkeit, Unwandelbarkeit
III.Auswirkungen des Statutenwechsels
A.Ursache: Kollidierende Systembegriffe
I.Aufspaltung eines deutschen materiellen Systembegriffs im deutschen IPR
II.Zwischen zwei deutschen Systembegriffen stehende materielle Norm
III.Systemunterschiede zwischen deutschem und ausländischem Recht
IV.Unbekannte Rechtsinstitute eines ausländischen Rechts
V.Gesamtverweisung: Systemunterschiede im deutschen und im fremden IPR
B.Methoden der Qualifikation