Verteidigung bei Korruptionsfällen. Klaus Bernsmann

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Verteidigung bei Korruptionsfällen - Klaus Bernsmann Praxis der Strafverteidigung

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      Verteidigung bei Korruptionsfällen

      von

       Prof. Dr. Klaus Bernsmann

      Ruhr-Universität Bochum

      und

       Prof. Norbert Gatzweiler

      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Köln

      unter Mitarbeit

      von

       Dr. Katharina Rausch

      Rechtsanwältin in Köln

      2., neu bearbeitete Auflage

      eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH

       www.cfmueller.de

      Verteidigung bei Korruptionsfällen › Herausgeber

Praxis der Strafverteidigung
Begründet von
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008)
Herausgegeben von
Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin
Schriftleitung

      Anmerkungen

       [1]

      RAK OLG-Bezirk München

      Verteidigung bei Korruptionsfällen › Autoren

      Prof. Dr. Klaus Bernsmann ist Lehrstuhlinhaber für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ruhr-Universität zu Bochum. Kontakt: [email protected]

      Prof. Norbert Gatzweiler ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Köln und Honorarprofessor an der Universität zu Köln. Zudem war er langjähriger Mitherausgeber der Zeitschrift „Strafverteidigerforum“. Kontakt: [email protected]

      Dr. Katharina Rausch ist Rechtsanwältin in Köln.

      Impressum

      Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

      Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

      ISBN 978-3-8114-4811-7

      E-Mail: [email protected]

      Telefon: +49 6221/489-555

      Telefax: +49 6221/489-410

      (c) 2014 C.F. Müller, eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH

      Heidelberg, München, Landsberg, Frechen, Hamburg

       www.cfmueller.de www.hjr-verlag.de

      Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM) Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des ebooks das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen. Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Der Verlag schützt seine ebooks vor Missbrauch des Urheberrechts durch ein digitales Rechtemanagement. Bei Kauf im Webshop des Verlages werden die ebooks mit einem nicht sichtbaren digitalen Wasserzeichen individuell pro Nutzer signiert. Bei Kauf in anderen ebook-Webshops erfolgt die Signatur durch die Shopbetreiber. Angaben zu diesem DRM finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Anbieter.

      Die Strafverfolgung wegen Korruptionsdelikten hat ungebrochen Konjunktur. Wie es scheint, hat sie seit dem Jahr, in dem der vorliegende Band das erste Mal erschienen ist, sogar noch zugenommen. Dazu dürften nicht zuletzt spektakuläre Verfahren im Zusammenhang mit großen Unternehmen beigetragen haben, bei denen es zu enormen Vermögensabschöpfungen gekommen ist, Strafverfolgung sich also für den Staat buchstäblich bezahlt gemacht hat. Die Motivation, gerade bei der Bekämpfung von Korruption einen Schwerpunkt der Strafverfolgung zu setzen, wurde dadurch gewiss nicht gedämpft.

      Die Verteidigung hat bei (möglichen) Korruptionsfällen einen schweren Stand. Die Tatbestände sind denkbar weit gefasst, sie beanspruchen zum Teil Geltung weit über Deutschlands Grenzen hinaus. Die Rechtsprechung hat wenig zu ihrer Eingrenzung getan. Sie räumt dem Rechtsanwender einen erheblichen Spielraum ein und beschränkt sich häufig auf den bloßen Hinweis, die Umstände des Einzelfalls seien maßgeblich. Dass die zunehmende Kasuistik mehr Rechtssicherheit schafft, darf bezweifelt werden. Die Verteidigung steht oftmals vor der Aufgabe, ein faires Verfahren und sorgfältige Rechtsanwendung erst einmal einfordern zu müssen.

      Hierfür leisten die Autoren mit dem jetzt in 2. Auflage vorliegenden Band weiterhin wertvolle und vielfältige, ja man darf sagen, unverzichtbare Hilfe. Seiner Bedeutung entsprechend nimmt die Darstellung des materiellen Korruptionsstrafrechts breiten Raum ein. Ohne vertiefte Kenntnisse, wie sie hier vermittelt werden, steht die Strafverteidigung von vornherein auf verlorenem Posten. Zudem ist aber auch eine souveräne Kenntnis der prozessualen Aspekte vonnöten, die gleichfalls ausführlich dargestellt werden.

      Der Anspruch der Autoren, eine möglichst umfassende und zugleich anwendungsbezogene Darstellung zu bieten, wird unterstrichen durch den angesichts internationaler Vorgaben (EU-Bestechungsgesetz, Internationales Bestechungsgesetz) notwendigen Blick über die Grenzen, die Einbeziehung der strafrechtlichen Untreue (§ 266 StGB) als typisches Begleitdelikt sowie schließlich die Erörterung der (außer-)strafrechtlichen Nebenfolgen in Korruptionsfällen.

      Wie schon die erste Auflage spiegelt auch die Neuauflage die langjährige

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