Verteidigung bei Korruptionsfällen. Klaus Bernsmann

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Verteidigung bei Korruptionsfällen - Klaus Bernsmann Praxis der Strafverteidigung

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II.Täterkreis – Tathandlungen

       III.Pflichtwidrige Diensthandlungen und Unrechtsvereinbarung

       IV.Ermessen

       V.Vorsatz und Unrechtsbewusstsein

       E.Vorteilsgewährung, § 333 StGB

       I.Allgemeines

       II.Tathandlungen

       1.Anbieten

       2.Versprechen

       3.Gewähren

       III.Vorteil

       IV.Für die Dienstausübung

       V.Genehmigung, § 333 Abs. 3 StGB

       F.Bestechung, § 334 StGB

       G.Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und der Bestechung, § 335 StGB

       H.Sonderprobleme, §§ 331 ff. StGB

       I.Sponsoring

       II.Wahlkampfspenden

       III.Drittmitteleinwerbung im Hochschulbereich

       I.Verjährung

       J.Beteiligung

       K.Konkurrenzen

       Teil 2 Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten, § 108e StGB

       Teil 3 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 Abs. 1 und 2 StGB

       A.Allgemeines

       B.Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, § 299 Abs. 1 StGB

       I.Täterkreis

       II.Tathandlungen

       C.Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 Abs. 2 StGB

       I.Täterkreis

       II.Tathandlungen

       III.Rechtswidrigkeit/Irrtum/Tätige Reue

       D.Bestechlichkeit und Bestechung im ausländischen Wettbewerb, § 299 Abs. 3 StGB

       E.Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 300 StGB

       Teil 4 Untreue (§ 266 StGB)

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