Die straflose Vorteilsnahme. Tobias Friedhoff

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Die straflose Vorteilsnahme - Tobias Friedhoff Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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      Inhaltsverzeichnis

       Vorwort

       Abkürzungsverzeichnis

       Teil 1 Einleitung

       Teil 2 Bestandsaufnahme – Der Tatbestand der Vorteilsannahme

       A.Die neuere Gesetzgebungsgeschichte der Tatbestände der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung

       I.Die Vorteilsannahme bis zum Jahr 1974

       II.Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch von 1974 und die durch dieses Gesetz hervorgerufenen Änderungen an § 331 StGB

       III.Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption von 1997

       1.Die Änderungen durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption, insbesondere die Lockerung der Unrechtsvereinbarung

       2.Die Gründe des Gesetzgebers für die Lockerung der Unrechtsvereinbarung, insbesondere die Erfassung der Zuwendungen zum „Anfüttern“ und zur „Klimapflege“

       IV.Exkurs: Der Gesetzesentwurf des Bundesrates von 1995 mit dem Ziel der Ausweitung der Strafbarkeit durch erhebliche Lockerung der Unrechtsvereinbarung

       1.Die Systematik und Begründung des Gesetzesentwurfs

       2.Kritik an dem Gesetzesentwurf, insbesondere an dem Wegfall der Unrechtsvereinbarung

       V.Die Entwicklung des Tatbestandes der Vorteilsgewährung von 1974 bis heute (2012)

       1.Die Entwicklung der Vorteilsgewährung bis zum KorrBekG von 1997

       2.Die weitere Angleichung der Vorteilsgewährung an den Tatbestand der Vorteilsannahme durch das KorrBekG

       VI.Mögliche Änderungen der Korruptionstatbestände durch europäische und internationale Übereinkommen in der näheren Zukunft

       VII.Zusammenfassung

       B.Das durch den Tatbestand der Vorteilsannahme geschützte Rechtsgut

       I.Die Unentgeltlichkeit der Amtsführung?

       II.Die Reinhaltung der Amtsausübung?

       III.Die Unverfälschtheit des Staatswillens?

       IV.Das Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung als primäres Rechtsgut des § 331 StGB

       V.Kritik am Rechtsgut „Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung“ – das „Vertrauen in etwas“ als kein vom Strafrecht zu schützendes Rechtsgut

       VI.Gegenkritik: Nur das Rechtsgut „Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung“ rechtfertigt die Strafbarkeit der Vorteilsannahme

       VII.Zusammenfassung und Konsequenz für die weitere Untersuchung

       C.Der Tatbestand der Vorteilsannahme

       I.Der objektive Tatbestand

       1.Das Tatsubjekt

       a)Amtsträger

       aa)Der Amtsträger nach deutschem Recht

       bb)Ausländische Amtsträger

       b)

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