Die straflose Vorteilsnahme. Tobias Friedhoff
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aa)Der Wortlaut des Tatbestandes „Bestechung“
bb)Der Tatbestand im Vergleich zu § 304 öStGB (vor 2008)
2.Die Ausweitung des Tatbestandes der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2008
a)Der Tatbestand der „Geschenkannahme durch Amtsträger oder Schiedsrichter“
aa)Der Wortlaut des Tatbestandes „Geschenkannahme durch Amtsträger oder Schiedsrichter“
bb)Die Änderungen gegenüber dem Tatbestand vor 2008
b)Der Tatbestand der „Bestechung“
aa)Der Wortlaut des Tatbestandes der „Bestechung“
bb)Die Unterschiede zwischen dem Tatbestand der „Bestechung“ und dem Tatbestand der „Geschenkannahme durch Amtsträger oder Schiedsrichter“
c)Die Gründe des österreichischen Gesetzgebers für die Ausweitung der Strafbarkeit
d)Kritische Stimmen aus der österreichischen Literatur zur Ausweitung der Strafbarkeit
3.Die Wiedereinschränkung der Strafbarkeit der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009
a)Die Tatbestände der Vorteilsannahme und der Bestechlichkeit
aa)Der Wortlaut der Tatbestände der Vorteilsannahme und der Bestechlichkeit
bb)Die Änderungen der §§ 305, 304 öStGB n. F. gegenüber dem Tatbestand der „Geschenkannahme durch Amtsträger und Schiedsrichter“, § 304 öStGB (2008)
(1)Die Unterscheidung zwischen pflichtgemäßem und pflichtwidrigem Handeln des Amtsträgers
(2)Das Erfordernis einer „strengen Unrechtsvereinbarung“
(3)Der notwendige Verstoß gegen dienst- oder organisationsrechtliche Vorschriften bei § 305 öStGB n. F.
(4)Der Wegfall der Geringfügigkeitsklausel und die Einführung einer zweiten Qualifikationsstufe
b)Die Tatbestände der Vorteilszuwendung und der Bestechung
c)Die neuen Tatbestände zur Erfassung von Vorfeldhandlungen – Die Tatbestände „Vorbereitung der Bestechlichkeit und der Vorteilsannahme“ und „Vorbereitung der Bestechung“
aa)Der Wortlaut des Tatbestandes „Vorbereitung der Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme“ und seine tatbestandlichen Voraussetzungen
bb)Der Wortlaut des Tatbestandes „Vorbereitung der Bestechung“ und seine tatbestandlichen Voraussetzungen
d)Die Gründe des österreichischen Gesetzgebers zur Wiedereinschränkung der Strafbarkeit
aa)Das Primärziel: Präzisierung der Tatbestände durch bessere Beschreibung des strafbaren Verhaltens, insbesondere für den Bereich des Anfütterns
bb)Die Einführung der Verwaltungsakzessorietät zur Begrenzung der Strafbarkeit und die Widerspiegelung des erhöhten Unrechtsgehalts bei der Annahme von Vorteilen für pflichtwidriges Handeln
e)Kritik an der Eingrenzung der Strafbarkeit durch die österreichische Strafrechtsliteratur
aa)Die Kritik an der akzessorischen Verweisung auf dienst- und organisationsrechtliche Vorschriften