Die straflose Vorteilsnahme. Tobias Friedhoff

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Die straflose Vorteilsnahme - Tobias Friedhoff Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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href="#ulink_e484dedf-ffb4-5a3f-941d-083a252b464d">cc)Die Bewertung der Wiedereinführung der Unterscheidung zwischen pflichtwidrigem und pflichtgemäßem Amtshandeln und der Tatbestandsqualifikationen wegen hoher Zuwendungswerte

       II.Stellungnahme zur geschichtlichen Entwicklung der Tatbestände

       1.Die Erweiterung der Tatbestände 2008 – eine gute Idee in schlechter Umsetzung

       2.Die Wiedereinschränkung der Tatbestände 2009 – ein korruptionsstrafrechtlicher Rückschritt mit interessanten Ansätzen

       3.Zusammenfassung und Ergebnis der Entwicklung der Strafbarkeit der Vorteilsannahme in Österreich

       III.Überlegungen und Schlussfolgerungen für den Tatbestand der Vorteilsannahme in Deutschland

       1.Eine größere Bestimmtheit der strafbaren Handlung, insbesondere im Bereich der korruptiven Vorfeldhandlungen

       2.Die Sanktionierung von korruptiven Vorfeldhandlungen – Zuwendungen zur Klimapflege und das Anfüttern

       3.Die Verweise auf feste Wertgrenzen in den Tatbeständen

       4.Der Verweis auf dienst- und organisationsrechtliche Verbots- und Erlaubnissätze

       B.Strafrechtsvergleichender Teil – Schweiz

       I.Die Tatbestände der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung und ihre Tatbestandsmerkmale

       1.Der Wortlaut des Tatbestandes der Vorteilsannahme

       2.Der Wortlaut des Tatbestandes der Vorteilsgewährung

       3.Die Ausführungen des schweizerischen Gesetzgebers zur Ausgestaltung der Tatbestände der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung

       4.Das Tatbestandsmerkmal des nicht gebührenden Vorteils und der Bezug zwischen Annahme des Vorteils und Amtsführung und deren Auslegung durch Wissenschaft und Rechtsprechung

       a)Der nicht gebührende (Dritt-) Vorteil

       b)Der Bezug zwischen Annahme des Vorteils und Amtsführung

       aa)„Im Hinblick auf die Amtsführung“ – Wesen und Ziel dieses Konstrukts in Art. 322sexies schwStGB

       (1)Der „verdünnte“ Äquivalenzbezug

       (2)Strafbarkeit von korruptiven Vorfeldhandlungen als Ziel des „verdünnten“ Äquivalenzbezugs

       bb)Erfasst der Tatbestand der Vorteilsannahme nur Vorteile für zukünftiges Amtshandeln oder auch Belohnungen für vergangene Tätigkeiten?

       (1)Eine Ansicht: Die Tatbestände erfassen nur Vorteile für künftige Diensthandlungen

       (2)Andere Ansicht: Die Tatbestände erfassen sowohl Vorteile für künftige wie für vergangene Diensthandlungen

       II.Die „Gemeinsamen Bestimmungen“, Art. 322octies schwStGB

       1.Der Wortlaut des Art. 322octies schwStGB

       2.Die Ausführungen des schweizerischen Gesetzgebers zu Art. 322octies schwStGB

       3.Der Art. 322octies Nr. 2 schwStGB in der Wissenschaft und Rechtsprechung

       a)Zur Notwendigkeit des Art. 322octies Nr. 2 schwStGB nach Ansicht der Wissenschaft

       b)Zur Ausgestaltung der Merkmale der Geringfügigkeit und Sozialüblichkeit in Wissenschaft und Rechtsprechung

       III.Abschließende

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