Die straflose Vorteilsnahme. Tobias Friedhoff

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Die straflose Vorteilsnahme - Tobias Friedhoff Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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Tatbestände der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung durch die Wissenschaft

       IV.Die Tatbestände „Bestechen“ und „Sich bestechen lassen“

       V.Stellungnahme zum schweizerischen Korruptionsstrafrecht, insbesondere zu den Tatbeständen der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung

       1.Die systematische Einordnung des Ausschlusses von sozialadäquaten Vorteilen in dem Tatbestandsmerkmal des nicht gebührenden Vorteils

       2.Art. 322quinquies, 322sexies erfassen auch Vorteile für vergangene Amtshandlungen

       3.Problematischer Verweis der Art. 322ter, 322quater schwStGB auf Art. 322octies Nr. 2 schwStGB

       VI.Überlegungen und Schlussfolgerungen für den Tatbestand der Vorteilsannahme in Deutschland

       1.Das Äquivalenzverhältnis zwischen Vorteil und Diensthandlung in Deutschland und der Schweiz

       2.Der nicht gebührende Vorteil und Art. 322octies Nr. 2 schwStGB als wörtliche Manifestation des Ausschlusses sozialadäquater Verhaltensweisen aus der Strafbarkeit

       3.Konsequenz: Erhebliche Lockerung des Äquivalenzverhältnisses ist möglich, erfordert aber eine Begrenzung des Tatbestandes durch ein anderes Tatbestandsmerkmal

       Teil 6 Der Tatbestand der Vorteilsannahme de lege ferenda

       A.Ausgangslage für die Überlegungen hinsichtlich eines neuen Tatbestandes der Vorteilsannahme

       I.Die Entwicklung des Tatbestandes der Vorteilsannahme von der Erfassung konkreter, rechtmäßiger Diensthandlungen hin zur Erfassung von korruptiven Vorfeldhandlungen

       II.Der Tatbestand der Vorteilsannahme als „synthetischer Tatbestand“ im System des StGB

       B.Der Formulierungsvorschlag zur Reform des Tatbestandes der Vorteilsannahme

       I.Der Formulierungsvorschlag für den Tatbestand der Vorteilsannahme – Wortlaut

       II.Erläuterung des Tatbestandsentwurfs der Vorteilsannahme, seiner Systematik und seiner Tatbestandsmerkmale

       1.Die Systematik des § 331 Abs. 1 bis 3 StGB (E)

       a)§ 331 Abs. 1 StGB (E)

       b)§ 331 Abs. 2 und 3 StGB (E)

       2.Der Bezug zwischen Annahme des Vorteils und der Amtsstellung

       3.Das Erfordernis des Hervorrufens des Anscheins einer unsachlichen, vom Vorteils beeinflussten Dienstausübung zur Erfüllung des Tatbestandes

       4.Die zur Strafbarkeit eines Verhaltens führenden Umstände, § 331 Abs. 3 S. 1 StGB (E)

       a)Die Klarstellungs- und Differenzierungsfunktion des § 331 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 StGB (E)

       b)Die Einbeziehung der Häufigkeit der Vorteilsannahme zur Unterbindung korruptiver Vorfeldhandlungen, § 331 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StGB (E)

       c)Die strafbarkeitsbegründende zeitliche Komponente zwischen Vorteil und nicht bestimmter Diensthandlung, § 331 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StGB (E)

       5.Die zur Straflosigkeit eines Verhaltens führenden Umstände, § 331 Abs. 3 S. 2 und 3 StGB (E)

       a)Die vorherige behördliche Genehmigung, § 331 Abs. 3 S. 2 StGB (E)

       b)Die Annahme des Vorteils aus Gründen der Höflichkeit und der jeweiligen

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