Die straflose Vorteilsnahme. Tobias Friedhoff

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Die straflose Vorteilsnahme - Tobias Friedhoff Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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Änderungen der Korruptionstatbestände durch europäische und internationale Übereinkommen in der näheren Zukunft

       VII.Zusammenfassung

       B.Das durch den Tatbestand der Vorteilsannahme geschützte Rechtsgut

       I.Die Unentgeltlichkeit der Amtsführung?

       II.Die Reinhaltung der Amtsausübung?

       III.Die Unverfälschtheit des Staatswillens?

       IV.Das Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung als primäres Rechtsgut des § 331 StGB

       V.Kritik am Rechtsgut „Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung“ – das „Vertrauen in etwas“ als kein vom Strafrecht zu schützendes Rechtsgut

       VI.Gegenkritik: Nur das Rechtsgut „Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung“ rechtfertigt die Strafbarkeit der Vorteilsannahme

       VII.Zusammenfassung und Konsequenz für die weitere Untersuchung

       C.Der Tatbestand der Vorteilsannahme

       I.Der objektive Tatbestand

       1.Das Tatsubjekt

       a)Amtsträger

       aa)Der Amtsträger nach deutschem Recht

       bb)Ausländische Amtsträger

       b)Der für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete

       2.Der Vorteil

       a)Materielle Vorteile

       b)Immaterielle Vorteile

       c)Drittvorteile

       d)Zusammenfassung

       3.Die Tathandlungen

       a)Das Fordern eines Vorteils

       b)Das Sichversprechenlassen eines Vorteils

       c)Die Annahme eines Vorteils

       4.Das Tatbestandsmerkmal „für die Dienstausübung“ und die tatbestandliche Erfassung von Zuwendungen zur Klimapflege

       a)Das Tatbestandsmerkmal „für die Dienstausübung“

       b)Erfasst § 331 Abs. 1 StGB tatsächlich Vorteile zur „Klimapflege“?

       II.Der subjektive Tatbestand

       III.Die Genehmigung nach § 331 Abs. 3 und § 333 Abs. 3 StGB

       1.Die vorherige Genehmigung als Tatbestandsausschließungsgrund

       2.Die mutmaßliche Genehmigung bei genehmigungsfähigen Vorteilen

       a)Die Voraussetzungen der mutmaßlichen Genehmigung nach der herrschenden Meinung

       b)

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