Recht der Kreditsicherheiten. Peter Bülow

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Recht der Kreditsicherheiten - Peter Bülow C.F. Müller Lehr- und Handbuch

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b)Berechtigung zur Leistung durch Kündigung der Grundschuld

       c)Leistung auf die gesicherte Forderung: Rückübertragung der Grundschuld

       d)Leistung auf die Grundschuld: Eigentümergrundschuld

       e)Leistung sowohl auf Forderung wie Grundschuld

       f)Leistungsbestimmung

       3.Leistung des Eigentümers, der nicht zugleich persönlicher Schuldner ist (Interzession und Ablösung)

       a)Hypothek und Grundschuld

       b)Besonderheiten bei der Grundschuld

       c)Regress des Eigentümers: Aufwendungsersatz und Übergang der gesicherten Forderung sowie des Grundpfandrechts

       aa)Aufwendungsersatz

       bb)Übergang der hypothekengesicherten Forderung

       cc)Das Problem des Ausgleichs unter mehreren Sicherungsgebern

       dd)Anspruch auf Abtretung der grundschuldgesicherten Forderung, Probleme der isolierten Abtretung und Doppelleistungsgefahr

       d)Übergang des Grundpfandrechts

       4.Verteidigung des Eigentümers

       a)Einwände bei Hypothek und Grundschuld

       b)Besonderheiten der Verteidigung des mit einer Hypothek belasteten Eigentümers bei Interzession

       c)Verteidigung des Grundschuldners

       F.Rechtsgeschäftliche Übertragung von Grundpfandrechten sowie des Rückübertragungsanspruchs

       1.Übertragung des Grundpfandrechts durch den Berechtigten

       a)Buchgrundpfandrechte

       b)Briefgrundpfandrechte

       2.Übertragung durch den Nichtberechtigten

       a)Gutgläubiger Erwerb und Publizität

       b)Briefgrundpfandrechte

       aa)Formelle und materielle Legitimation

       bb)Form der Abtretungserklärung

       cc)Divergenz zwischen Brief und Grundbuch

       c)Besonderheiten der Hypothek

       aa)Durchbrechung der Akzessorietät

       bb)Das Problem der Doppelleistungsgefahr

       cc)Einreden

       3.Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und neuem Grundpfandgläubiger

       a)Schutz des Eigentümers durch §§ 1157, 892 BGB

       b)Insbesondere: Schutz des grundschuldbelasteten Eigentümers

       aa)Das Problem des gutgläubig-einredefreien Erwerbs nach § 1157 Satz 2 BGB

      

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