Verkehrsunfallflucht. Carsten Krumm
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V.Kontaktaufnahme der Verteidigung mit der Staatsanwaltschaft; Anfertigung einer Verteidigungsschrift (auch „Schutzschrift“ oder „Einlassung“)
VI.Strategie bei möglichen führerscheinverwaltungsrechtliche Folgen der Fahrerlaubnis-Behörde nach Beendigung des Strafverfahrens
VII.Mögliche kfz-versicherungsvertraglichen Folgen nach Beendigung des Strafverfahrens, Regress der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung gegen den/die Mandaten/in
VIII.Verteidigung älterer Verkehrsteilnehmer
IX.Frühzeitiges Einschalten eines Sachverständigen durch die Verteidigung
1.Wann besteht Veranlassung, einen Sachverständigen einzuschalten?
2.Beweisantrag oder Sachverständigengutachten im Auftrag der Verteidigung („Privatgutachten“) und Selbstladungsrecht der Verteidigung gemäß §§ 220, 38 StPO.
3.Was ist bei Beauftragung eines Sachverständigengutachtens im Auftrag der Verteidigung („Privatgutachten“) beachten?
X.Wahlgegenüberstellung/Wahllichtbildvorlage/Wiedererkennen
Teil 2 Verteidigungsstrategien im Hinblick auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 142 StGB
I.Unfall im öffentlichen Straßenverkehr
a)Beispiele für öffentlichen Verkehrsraum
b)Beispiele für nicht-öffentlichen Verkehrsraum
c)„Zusammenhang“ mit dem öffentlichen Verkehr
d)Unbeachtliche „Bagatellunfälle“
VII.Feststellungen durch andere Personen („Dritte“)
VIII.Wartepflicht und Wartedauer
IX.Unerlaubtes „Sich-Entfernen“ vom Unfallort
X.Spätere Pflichterfüllung
1.Rückkehr nach sofortiger Flucht
2.„Nachträgliche“ Feststellungen (Abs. 2)
3.Unverzügliche Feststellungen (Abs. 2)
XI.Erlaubtes „Sich-Entfernen“ vom Unfallort bei Festellungs-Verzicht oder Einwilligung des Feststellungsberechtigten
1.(Tatbestandsausschließender) Verzicht des Feststellungsberechtigten auf Feststellungen am Unfallort