Verkehrsunfallflucht. Carsten Krumm

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Verkehrsunfallflucht - Carsten Krumm Praxis der Strafverteidigung

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der Verteidigung mit dem/der Mandanten/in

       V.Kontaktaufnahme der Verteidigung mit der Staatsanwaltschaft; Anfertigung einer Verteidigungsschrift (auch „Schutzschrift“ oder „Einlassung“)

       VI.Strategie bei möglichen führerscheinverwaltungsrechtliche Folgen der Fahrerlaubnis-Behörde nach Beendigung des Strafverfahrens

       VII.Mögliche kfz-versicherungsvertraglichen Folgen nach Beendigung des Strafverfahrens, Regress der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung gegen den/die Mandaten/in

       VIII.Verteidigung älterer Verkehrsteilnehmer

       IX.Frühzeitiges Einschalten eines Sachverständigen durch die Verteidigung

       1.Wann besteht Veranlassung, einen Sachverständigen einzuschalten?

       2.Beweisantrag oder Sachverständigengutachten im Auftrag der Verteidigung („Privatgutachten“) und Selbstladungsrecht der Verteidigung gemäß §§ 220, 38 StPO.

       3.Was ist bei Beauftragung eines Sachverständigengutachtens im Auftrag der Verteidigung („Privatgutachten“) beachten?

       X.Wahlgegenüberstellung/Wahllichtbildvorlage/Wiedererkennen

       Teil 2 Verteidigungsstrategien im Hinblick auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 142 StGB

       I.Unfall im öffentlichen Straßenverkehr

       1.Unfall

       2.Öffentlicher Verkehrsraum

       a)Beispiele für öffentlichen Verkehrsraum

       b)Beispiele für nicht-öffentlichen Verkehrsraum

       c)„Zusammenhang“ mit dem öffentlichen Verkehr

       d)Unbeachtliche „Bagatellunfälle“

       II.Unfallbeteiligter

       III.Feststellungsberechtigter

       IV.Feststellungen

       V.Falsche Angaben

       VI.Alkoholkonsum

       VII.Feststellungen durch andere Personen („Dritte“)

       VIII.Wartepflicht und Wartedauer

       IX.Unerlaubtes „Sich-Entfernen“ vom Unfallort

       X.Spätere Pflichterfüllung

       1.Rückkehr nach sofortiger Flucht

       2.„Nachträgliche“ Feststellungen (Abs. 2)

       3.Unverzügliche Feststellungen (Abs. 2)

       4.Tätige Reue (Abs. 4)

       XI.Erlaubtes „Sich-Entfernen“ vom Unfallort bei Festellungs-Verzicht oder Einwilligung des Feststellungsberechtigten

       1.(Tatbestandsausschließender) Verzicht des Feststellungsberechtigten auf Feststellungen am Unfallort

       2.Rechtfertigungsgrund

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