BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil. Harm Peter Westermann

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BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil - Harm Peter Westermann Schwerpunkte Pflichtfach

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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_5c3d8125-bc97-55fe-8e79-1dccdded94d5">Abgrenzung und Folgefragen anhand der Beispielsfälle

       d)Schuldverhältnisse ohne Leistungspflicht iSd § 241 Abs. 1

       5.Zielschuldverhältnis und Dauerschuldverhältnis

       § 3Schuldrechtliche Pflichten – Einteilung und Abgrenzungen

       I.Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1)

       1.Funktionen und Bedeutung

       2.Nebenleistungspflichten

       3.Primärleistungspflichten und Sekundärleistungspflichten

       4.Tun und Unterlassen (§ 241 Abs. 1 S. 2)

       II.Schutzpflichten (§ 241 Abs. 2)

       1.Begriff und Funktion

       2.Inhalt und Reichweite

       3.Schutzpflichten, Leistungspflichten und Nebenleistungspflichten

       4.Deliktische und vertragliche Schutzpflichten

       III.„Schulden“ und „Haften“

       1.Begrifflichkeiten

       2.Unbeschränkte Vermögenshaftung des Schuldners als Regelfall

       3.Beschränkte Vermögenshaftung des Schuldners in Ausnahmefällen

       4.Eigenmächtige Durchsetzung der Haftung in Ausnahmefällen

       IV.Naturalobligationen

       V.Obliegenheiten

       VI.Lösung Fall 7

       § 4Die Entstehung von Schuldverhältnissen

       I.Überblick

       1.Gesetzliche Schuldverhältnisse

       2.Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse

       a)Allgemeine Rechtsgeschäftslehre

       b)Die Draufgabe (§§ 336-338)

       II.Kontrahierungszwänge

       1.Allgemeine Charakteristiken

       2.Beispiele

       a)Spezialgesetzliche Kontrahierungszwänge

       b)Kontrahierungszwänge nach allgemeinen Regeln (§ 826 BGB, § 21 Abs. 1 AGG)

       III.Unbestellte Leistungen (§ 241a)

       1.Zweck und Systematik

       2.Voraussetzungen

       3.Rechtsfolgen

       a)§ 241a Abs. 1: Ausschluss vertraglicher Ansprüche

       b)§ 241a Abs. 2: Gesetzliche Ansprüche

       4.Lösung

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