DS-GVO/BDSG. David Klein

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DS-GVO/BDSG - David  Klein Heidelberger Kommentar

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Verurteilungen und Straftaten

       Artikel 11Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

       Kapitel IIIRechte der betroffenen Person

       Abschnitt 1Transparenz und Modalitäten

       Artikel 12Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

       Abschnitt 2Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten

       Artikel 13Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

       § 29 BDSGRechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten

       § 32 BDSGInformationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

       Artikel 14Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

       § 33 BDSGInformationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

       Artikel 15Auskunftsrecht der betroffenen Person

       § 30 BDSGVerbraucherkredite

       § 34 BDSGAuskunftsrecht der betroffenen Person

       Abschnitt 3Berichtigung und Löschung

       Artikel 16Recht auf Berichtigung

       Artikel 17Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

       § 35 BDSGRecht auf Löschung

       Artikel 18Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

       Artikel 19Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

       Artikel 20Recht auf Datenübertragbarkeit

       Abschnitt 4Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

       Artikel 21Widerspruchsrecht

       § 36 BDSGWiderspruchsrecht

       Artikel 22Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

       § 31 BDSGSchutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften

       § 37 BDSGAutomatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

       Abschnitt 5Beschränkungen

       Artikel 23Beschränkungen

       Kapitel IVVerantwortlicher und Auftragsverarbeiter

       Abschnitt 1Allgemeine Pflichten

       Artikel 24Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen

       Artikel 25Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

       Artikel 26Gemeinsam Verantwortliche

       Artikel 27Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern

       Artikel 28Auftragsverarbeiter

       Artikel 29Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters

       Artikel 30Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

       Artikel 31Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

       Abschnitt 2Sicherheit personenbezogener Daten

       Artikel 32Sicherheit der Verarbeitung

       Artikel 33Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde

       Artikel 34Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

       Abschnitt 3Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation

       Artikel 35Datenschutz-Folgenabschätzung

       Artikel 36Vorherige Konsultation

       Abschnitt 4Datenschutzbeauftragter

       Artikel 37Benennung eines Datenschutzbeauftragten

       § 5 BDSGBenennung

       § 38 BDSGDatenschutzbeauftragter nichtöffentlicher Stellen

       Artikel 38Stellung des Datenschutzbeauftragten

       § 6 BDSGStellung

       Artikel 39Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

       § 7 BDSGAufgaben

       Abschnitt 5Verhaltensregeln und Zertifizierung

       Artikel 40Verhaltensregeln

       Artikel 41Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln

       Artikel 42Zertifizierung

       Artikel 43Zertifizierungsstellen

       § 39 BDSGAkkreditierung

       Kapitel VÜbermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen

       Artikel 44Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung

       Artikel 45Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

       Artikel 46Datenübermittlung vorbehaltlich

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