Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier

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      •Friedens- und Sicherheitsrat (neu, gehört zur Kommission)

      Neben der weitgehenden Umgestaltung der Strukturen unterscheidet sich die ~ von der ehemaligen OAU vor allem in dem ausdrücklichen Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten und in der Abkehr vom Prinzip der Nichteinmischung in andere Staaten. Die Satzung der ~ sieht ein Interventionsrecht unter »schwerwiegenden Umständen« (Kriegsverbrechen; Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) vor.

      Aus sicherheitspolitischer Sicht ist die Schaffung des Friedens- und Sicherheitsrates von besonderer Bedeutung. Der Rat wurde am 25. Mai 2004 offiziell gegründet und besteht aus 15 von der Versammlung der Staats- und Regierungschefs gewählten Mitgliedern. Strittige Entscheidungen werden mit Zweidrittelmehrheit gefällt, ein Vetorecht wie im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen existiert also nicht. Ziele des Rates sind die Förderung von Frieden, Demokratie und Guter Regierungsführung. Dazu ist er mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. So kann er im Falle schwerwiegender Umstände (s. o.) in einem Mitgliedstaat der Versammlung der Staats- und Regierungschefs die Durchführung einer militärischen Intervention empfehlen. Im Falle eines verfassungswidrigen Regierungswechsels in einem Mitgliedstaat kann er sogar selbst Sanktionen gegen das Land verhängen. Der Rat soll darüber hinaus eine gemeinsame afrikanische Verteidigungs- und Sicherheitspolitik umsetzen, die im Februar 2004 von der ~ offiziell beschlossen wurde. Mit der ab Juli 2004 in der Konfliktregion Darfur eingesetzten African Mission in Sudan (AMIS) hat die ~ erstmals die Verantwortung für eine VN-mandatierte Friedensmission übernommen und damit erste Schritte hin zu einer eigenen sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit unternommen. AMIS zeigte jedoch zugleich die noch bestehenden Grenzen der Leistungsfähigkeit dieser Organisation auf.

      Zur Verwirklichung ihres Ziels wirtschaftlicher Entwicklung haben Mitgliedstaaten der ehemaligen OAU bereits im Juli 2001 in Lusaka (Sambia) einen ehrgeizigen Aufbauplan für ihren Kontinent (Bezeichnung seit Oktober 2001: New Partnership for Africa’s Development – NePAD) entwickelt, der im Gegenzug für westliche Aufbauhilfen demokratische Verhältnisse und rechtsstaatliche Regierungstätigkeit verspricht.

      Die G8 haben sich in ihrem Afrika-Aktionsplan vom Juni 2002 zur konkreten Unterstützung der NePAD-Initiative verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde beim G8-Gipfel in Heiligendamm (Juni 2007) wiederholt.

      Die zwischen EU und ~ gemeinsam erarbeitete und beim EU-Afrika-Gipfel in Lissabon am 8./9. Dezember 2007 verabschiedete EU-Afrika-Strategie und der dazugehörige Aktionsplan liefern ebenfalls einen umfassenden Rahmen für die künftige Zusammenarbeit beider Organisationen. Zu den in der Strategie definierten Zielen gehört die Förderung von Frieden und Sicherheit, nachhaltiger Entwicklung, guter Regierungsführung und Menschenrechten, die Unterstützung bei der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele sowie eine breit angelegte Partnerschaft, welche die Menschen in den Mittelpunkt stellt und die Zivilgesellschaft umfassend mit einbezieht.

      Deutschland arbeitet eng mit der ~ und verschiedenen Regionalinstitutionen zusammen und ist bei der ~ akkreditiert. Es unterstützt den Aufbau von Kapazitäten bei der ~ und ihren Regionalorganisationen bei ihrer Zusammenarbeit und Netzwerkbildung, liefert Expertise und strategische Beratung in den Bereichen Konfliktanalyse, Konfliktprävention und Konfliktbearbeitung sowie für die Entwicklung eines Frühwarnsystems, stärkt die zivilen Komponenten der afrikanischen Strukturen zur Friedenserhaltung und Friedenskonsolidierung, stärkt die Kapazitäten im Bereich der Kleinwaffenkontrolle und der Kontrolle illegalen Waffenhandels und unterstützt Friedenskonsolidierungs- und Post-Konflikt-Programme (auch über Nichtregierungsorganisationen). Bei ihrer Mission in Sudan (AMIS) wurde die ~ von Deutschland durch die Bereitstellung von Lufttransport für Truppenrotationen unterstützt.

      Afrikanischer Nationalkongress

      (engl.: African National Congress – ANC)

      Afrikanische Partei in Südafrika, die 1912 von den Bantu mit dem Ziel sozialer, ökonomischer und politischer Gleichberechtigung für die schwarze Bevölkerung gegründet wurde. Vor dem Hintergrund der Politik der Apartheid der weißen Minderheitsregierung leistete der ~ in der Zeit von 1960 bis 1990 politische Arbeit im Untergrund. Ihr politischer Führer, Nelson Mandela, wurde nach dem Ende der Apartheid im Juli 1991 zum Präsidenten Südafrikas mit einer weißen Regierung gewählt. Im Dezember 1993 führten die Verhandlungen des ~ mit der Regierung zur neuen Verfassung. Mandela wurde 1994 mit der absoluten Mehrheit vom Volk zum Präsidenten gewählt. Inkatha

      Agenda für den Frieden

      Dokument des ehemaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN-GS) Boutros Boutros-Ghali vom 17. Juni 1992, in dem dieser in Umsetzung der Erklärung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN-SR) vom 31. Januar 1992 der ersten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs abgehaltenen Sitzung des VN-SR eine »Analyse sowie Empfehlungen zu der Frage auszuarbeiten [hatte], wie die Kapazität der Vereinten Nationen zur vorbeugenden Diplomatie, zur Friedensschaffung und zur Friedenssicherung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch) und ihrer Bestimmungen gestärkt und effizienter gestaltet werden kann«.

      Die aus zehn Kapiteln bestehende ~ ermöglichte erstmals einen ganzheitlichen Blick auf das Krisenmanagement-Instrumentarium der Vereinten Nationen nach dem Ende des Kalten Krieges, geht von einem erweiterten Sicherheitsbegriff aus und entwickelt einen modellhaften Konfliktlösungskreislauf.

      Kernpunkte der ~ sind u. a.:

      •die Ausweitung des klassischen Konzepts friedenserhaltender Maßnahmen durch den präventiven Einsatz von Friedenstruppen;

      •die Schaffung von »standby-arrangements« der VN;

      •die Stärkung der Rolle der Regionalorganisationen (Regionale Abmachungen) im Bereich friedenserhaltender Maßnahmen;

      •die Schaffung von »standby-forces« der VN;

      •die Stärkung der Rolle des Internationalen Gerichtshofs;

      •die dauerhafte Überwindung der Finanzkrise der VN und

      •die Institutionalisierung von Treffen des VN-SR auf hoher Ebene.

      Die ~ wurde im VN-SR und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen intensiv erörtert und in wissenschaftlichen Kreisen diskutiert. In der am 3. Januar 1995 vorgelegten »Ergänzung zur Agenda für den Frieden« griff Boutros-Ghali einzelne Aspekte erneut auf, berücksichtigte Erfahrungen und Erkenntnisse der zurückliegenden Jahre (z. B. zur Rolle der VN in innerstaatlichen Konflikten) und identifizierte weiteren Entscheidungsbedarf (im Bereich Peacekeeping z. B. Abgrenzung von Führungsebenen, Notwendigkeit schneller Eingreifkräfte, angemessene Ausrüstung/Ausbildung, Informationspolitik). Auch wenn die Agenda für den Frieden durch spätere Reformansätze weiterentwickelt und überlagert wurde, bleibt sie von Bedeutung als ein Dokument der Weichenstellung für die Vereinten Nationen und die sukzessive Weiterentwicklung der VN-Friedenssicherung in einer zeithistorischen Phase des weltpolitischen Umbruchs.

      Agenda für Entwicklung

      Als Ergänzung zur Agenda für den Frieden und nach Aufforderung durch die VN-Generalversammlung (1992) durch den ehemaligen Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN-GS), Boutros Boutros-Ghali, unter Berücksichtigung von Anregungen der Mitgliedsländer im Mai 1994 vorgelegter Bericht für ein umfassendes Entwicklungskonzept, das auf den fünf Säulen Frieden, Wirtschaft, Umwelt, soziale Gerechtigkeit und Demokratie ruht. Zusammen mit den durch Boutros-Ghali im November 1994 ergänzend vorgelegten Empfehlungen (insbesondere zur Revitalisierung

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