Hertensteiner Gespräche in Heilbronn. Heinrich Kümmerle
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Zudem führte er an, dass oftmals von Migranten exklusiv betriebene Kultur- und Sportvereine kontraproduktiv zu allen Integrationsbemühungen seien, da sie die zu integrierenden Bevölkerungsteile von der Gesamtbevölkerung exkludieren.
Alle Diskussionsteilnehmer waren sich darin einig, dass Rechte auch Pflichten mit sich bringen und sich potentielle Neubürger schnellstmöglich in die bereits bestehenden Strukturen einbinden sollten und auch Pflichten, wie z.B. bei der Feuerwehr und Rettungsdiensten mit übernehmen müssten.
Abschließend führte Juratovic an, dass sich die erfolgreichste und schnellste Integration am Arbeitsplatz sicherstellen lässt, wenn sich alle unabhängig der Herkunft mit ihren beruflichen Problemen und Herausforderungen auseinandersetzen müssen.
5. Zukünftige Struktur der EU als Europäischer Bundesstaat
Moderator war Michael Georg Link MdB. Er kam sehr schnell zu der Tatsache, dass der Europäische Bundesstaat schon seit Langem rechtlich verbindlich als Ziel sowohl in den EU-Verträgen als auch im Grundgesetz festgelegt wurde.
Seine erste Schlussfolgerung, man müsse vom jetzigen Ist-Zustand ausgehend herausfinden, was für einen Bundesstaat man wolle und wie in diesem die Zuständigkeiten verteilt sein sollen. Deshalb wurde die Arbeitsgruppe in die folgenden Untergruppen geteilt:
Europäischer Bundesstaat: Welche Institutionen brauchen wir dafür?
In der Diskussion gab es aber dann doch den radikalen Vorschlag, die Europäische Union aufzugeben und völlig neu zu entwickeln. Die Diskussion dieses Ansatzes brachte zwar gute Einsichten, wie eine „neue EU“ aussehen könnte, wurde aber von den meisten Teilnehmern als nicht umsetzbar angesehen. Deshalb solle die Fortentwicklung der EU weiterhin nur auf der Basis des „jetzigen Standes“ erfolgen.
Allerdings wurde auch festgestellt, dass weder der Rat noch die Kommission eine solche Aufgabe „nebenbei“ erledigen könne.
Um eine fundierte Diskussions- und Entscheidungsgrundlage zu erhalten, sollte erneut ein Konvent einberufen werden, u.a. mit folgenden Schwerpunktaufgaben:
Bestandsaufnahme und Bewertung des bisher gelaufenen Integrationsprozesses;
Entwicklung der Grundlagen für die künftigen EU-Strukturen;
Darstellung der Umsetzungsschritte zur „neuen EU“.
Wie soll die Kompetenzverteilung sein?
Unstrittig war die weitere Stärkung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments (z.B. die Einräumung des Initiativrechts). Das Parlament sollte dabei und dies gemäß einer echten Gewaltenteilung zum Kontrollorgan einer künftigen europäischen Regierung ausgebaut werden.
Dafür ist auch eine europaweite Vereinheitlichung der Bestimmungen zur Wahl des Europäischen Parlaments, u.a. mit dem Ziel einer möglichst gleichgewichtigen Repräsentanz der Bürger aller EU-Mitgliedsstaaten notwendig.
Der Rat der Staats- u. Regierungschefs ist z. Zt. das Hauptorgan der EU. Die Mitglieder des Rats werden nicht unmittelbar gewählt. Sie erhalten ihre Legitimation indirekt durch die Wahlen in den Mitgliedsländern. Der Rat soll ein Teil der EU-Legislative bleiben aber zu einer „zweiten Kammer“, neben dem Europäischen Parlament werden. Deren Mitglieder wären dann in den jeweiligen Mitgliedstaaten oder gar in den jeweiligen Regionen unmittelbar zu wählen.
Alle Teilnehmer waren sich einig, dass diese Strukturänderung auf große nationale Widerstände stoßen werden.
Die EU-Kommission in ihrer jetzigen Form ist ein „Mischgebilde“ mit legislativen und exekutiven Aufgaben. Sie sollte zur europäischen Regierung (Exekutive) unter Kontrolle der Legislative umgebaut werden.
Zudem wurde die Frage gestellt, was für Aufgaben und Verantwortlichkeiten den Mitgliedsstaaten bleiben, wenn ein Bundesstaat Verantwortung übernähme und darüber hinaus auch die Regionen weiter gestärkt würden.
Nachdem die Arbeitsergebnisse vorgestellt waren, wurde die Diskussion in der Gesamtgruppe fortgeführt; wobei der Aspekt der Sanktionierung immer mehr in den Vordergrund trat.
Die fehlenden oder nicht hinreichenden Sanktionierungsmöglichkeiten von antieuropäischen Fehlverhalten innerhalb der EU sei die wesentliche Gefahr für deren Existenz.
Deshalb wurde bis zuletzt darüber debattiert, welche Sanktionierungsmechanismen und -möglichkeiten in einem Europäischen Bundesstaat zwingend vorhanden sein müssen.
Das Subsidiaritätsprinzip war ebenfalls bis zuletzt Punkt der Diskussion, hierbei besonders, auf welcher Ebene man ein europäisches Sozialsystem ansiedeln solle.
6. Ausblick
Die 1. Hertensteiner Gespräche haben ihr Ziel erreicht. Man konnte keine endgültigen Ergebnisse erwarten, dies war auch von den Veranstaltern nicht beabsichtigt, sondern man wollte sich mit den ersten Gesprächen einen Überblick verschaffen, über welche Problematiken und Themengebiete man zukünftig verstärkt diskutieren muss und in welche Richtung die Bürger dabei tendieren.
Die langandauernden, vielfältigen und sehr engagiert geführten Diskussionen der 1. Hertensteiner Gespräche sprechen eindeutig für deren Fortsetzung.
Deswegen ist es unserer Absicht,
dieses Format in der derzeitigen Form und Dauer auch 2018 in Heilbronn fortzuführen und bis auf fünf Themengebiete zu erweitern.
Wir bieten den bisherigen Moderatoren an, die kommenden Gespräche in ihrem Themengebiet fortzuführen, aber auch, bilateral abgestimmt, das Thema zu tauschen oder eines der beiden neuen Themen zu besetzen.
Wir bieten den beiden Landesverbänden EUBW und JEF an, sich verstärkt bei den kommenden Gesprächen einzubringen.
Wir sind gegenüber der Beteiligung von weiteren Verbänden offen und auch bereit, die Hertensteiner Gespräche mit einem Rahmenprogramm zu ergänzen.
Wir regen an, die Gespräche grundsätzlich in den September zu legen, um einem anvisierten zukünftigen Ortswechsel an den Vierwaldstätter See und damit auch dem Datum der Verabschiedung des Hertensteiner Programms am 21. September 1946 besser Rechnung zu tragen.
Sie finden das Protokoll der 1. Hertensteiner Gespräche auch auf der Website der EUROPA-UNION Heilbronn.
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