Der junge Reformator Luther - Teil 2 – ab 1518. Heinrich Boehmer
Чтение книги онлайн.
Читать онлайн книгу Der junge Reformator Luther - Teil 2 – ab 1518 - Heinrich Boehmer страница 2
Hamburg, 2017 Jürgen Ruszkowski
Ruhestands-Arbeitsplatz des Herausgebers
Von hier aus betreibe ich meinen Hobby-Verlag, verpacke und verschicke Bücher und gestalte meine Internet-Websites.
www.maritimbuch.de
https://sites.google.com/site/maritimegelbebuchreihe/band-92-kaiserliche-marine
https://sites.google.com/site/ruszkowskijuergen/
https://sites.google.com/site/ruszkowskijuergen/himmelslotse
Überleitung von Teil 1 zu Teil 2
Der erste Teil über den „jungen Luther“ nach Heinrich Boehmer berichtet über Martins Herkunft, seine erste Jugend, die schulische Vorbildung in Magdeburg und Eisenach, seine ersten Studienjahre, seine Bekehrung und seinen Entschluss Mönch zu werden. Es Folgt dann sein Werdegang als Novize, Mönch und Priester im Schwarzen Kloster zu Erfurt (1505 – 1508), seine Romfahrt um 1511 und seine Jahre im Predigtamt und Beauftragter für die Lectura in Biblia in Wittenberg bis zum Durchbruch seiner reformatorischen Erkenntnisse und seinen Kampf gegen das Ablasswesen – besonders gegen den Ablassprediger Tetzel. Der erste Teil endet mit dem ersten Streit mit Dr. Eck:
…Trotzdem strafte er ihn jetzt in kühl überlegenem Tone als unwissenden, törichten, vermessenen und dreisten Menschen ab, ja verdächtigte ihn indirekt bereits als Hussiten und Ketzer. Er wollte diese „Höllenspeise“ erst geduldig hinunterschlucken. Aber die Freunde zwangen ihn, Eck sogleich privatim, d. h. nur handschriftlich, zu antworten. Er hielt es jedoch für gut, diese Antwort, die sogenannten Asterisci, vorläufig zurückzuhalten und zunächst die seit Wochen schon beabsichtigte volkstümliche Schrift über den Ablass auszuarbeiten. Sie erschien vor Ende März unter dem etwas irreführenden Titel: Sermon von Ablass und Gnade. Sie ist aber kein Sermon, keine Predigt, sondern eine kurze Zusammenfassung seiner inzwischen durch die Arbeit an den Resolutionen erheblich geförderten Studien über die Ablassfrage in zwanzig markigen Thesen. Die Heilige Schrift, stellt er fest, fordert von dem Sünder nur herzliche, wahre Reue sowie den Vorsatz, hinfürder das Kreuz Christi zu tragen und die rechten Werke der Genugtuung zu tun, nämlich erstlich allerlei Werke „der Seelen eigen, als beten, Gottes Wort lesen, bedenken, hören, predigen“, zweitens allerlei Werke, die der Kasteiung des alten Adams dienen sollen, und endlich allerlei Werke der Liebe und Barmherzigkeit gegen den Nächsten. Gott verhängt zwar bisweilen auch über den Sünder allerlei Strafen zeitlicher Art. Aber diese Strafen hat kein Mensch – also auch der Papst nicht – Gewalt, nachzulassen. Der Ablass ist nur Erlass der Kirchenstrafen. „Mein Wille, Bitte und Rat ist, dass niemand mehr Ablass löse, denn er ist weder geboten noch geraten, weder verdienstlich noch ein Werk des Gehorsams, sondern im Gegenteil eine Versuchung, sich dem schuldigen Gehorsam zu entziehen. Ob die armen Seelen durch Ablass aus dem Fegfeuer erlöst werden können, weiß ich nicht und glaube ich nicht. Auch hat die Kirche darüber noch nichts beschlossen. Sicher wirst du jedenfalls gehen, wenn du für sie bittest und sonst wirkest. Dass mich diejenigen, denen diese Wahrheiten an ihrem Verdienst Abbruch tun, einen Ketzer schelten, achte ich nicht groß. Die so handeln, beweisen nur, dass sie finstere Gehirne sind, die Bibel nie gerochen, die Kirchenväter nie gelesen, ihre eigenen Lehrer nie verstanden haben, denn wäre das der Fall, so wüssten sie, dass man niemanden so nennen soll, ehe man ihn gehört und seines Irrtums überführt hat.“
Die Schrift hatte eben die Presse verlassen, als ihm zu seiner Verwunderung gemeldet wurde, der Abt Valentin von Lehnin wünsche ihn zu sprechen. Der Prälat überbrachte ihm ein überaus gnädiges Handschreiben des Bischofs von Brandenburg, in dem derselbe ihn wissen ließ, dass er zwar nichts Irriges, sondern alles „gut katholisch“ in den Resolutionen gefunden habe und das unbedachte und unbescheidene Auftreten der neuen Ablassprediger selber durchaus verdamme. Trotzdem müsse er ihn aber ersuchen, jetzt noch zu schweigen und nichts Neues über die Ablassfrage zu veröffentlichen. Der Abt bestätigte diese Weisung mündlich und fügte noch hinzu: der Bischof wünsche auch, dass der eben erschienene Sermon aus dem Handel gezogen werde. Bruder Martin war über diesen ganz unerwarteten Besuch und die noch weniger erwartete Liebenswürdigkeit des Bischofs so erfreut. dass er sogleich alles versprach, was man von ihm forderte. Auf den Bischof aber machte hinwiederum die kaum erwartete Nachgiebigkeit des seit Monaten schon als Ketzer verschrienen Professors einen so guten Eindruck, dass er ihn noch vor Ostern (4. April) von seinem Versprechen entband, d. h. ausdrücklich ermächtigte, den Sermon weiter ausgehen zu lassen und die Resolutionen endlich in Druck zu geben. Man muss danach doch bekennen, dass Herr Hieronymus Schulze nicht zu den Erleuchteten seines Standes gehörte. Denn dass Luther nicht mehr auf dem Boden der katholischen Kirche stand, das hätte er bei einiger Sachkenntnis und Aufmerksamkeit doch aus dem Sermon und den Resolutionen auf den ersten Blick ersehen müssen. Aber freilich, er war von Haus aus Jurist und nicht Theologe und hatte es wohl nicht für nötig gehalten, die beiden Schriften ordentlich zu studieren, ja vielleicht sie überhaupt gar nicht gelesen. Luther war mit diesem Bescheid natürlich sehr zufrieden und erließ nunmehr, wie es scheint, sogleich in deutscher wie in lateinischer Sprache eine öffentliche Erklärung oder Protestation, in der er sich ausdrücklich zu dem Sermon bekannte und feststellte, dass er weder von seiner Universität noch von seinen weltlichen und geistlichen Obern verdammt sei, sondern nur von etlichen dreisten und eilfertigen Leuten frevelhafterweise als Ketzer verschrien werde. Er bitte, ihn entweder eines Besseren zu belehren oder das Urteil Gottes und seiner Kirche abzuwarten. „Ich bin nicht so frevel (vermessen), dass ich meine Sinne (Meinung) vor allen erhebe (vorziehe), aber auch nicht so vergessen (töricht), Gottes Wort hinter Menschenfabeln setzen zu wollen.“
Danach konnte der Sermon ungehindert seinen Weg weitergehen, und er ging ihn jetzt auch sogleich mit solchem Erfolge, dass der Zweck, den Luther bei seiner Veröffentlichung im Auge gehabt hatte, die Verdrängung der Thesen vom buchhändlerischen Markt, in der Tat erreicht wurde. Während von dem Thesenplakat kein einziges Exemplar des Urdrucks sich erhalten hat, sondern nur drei Exemplare von zwei späteren Nachdrucken, sind von dem Sermon noch Dutzende von Exemplaren sowohl des Urdrucks wie der zwölf in Wittenberg, Leipzig, Augsburg, Nürnberg, Basel im Laufe des Jahres 1518 erschienenen Nachdrucke vorhanden: ein Beweis, wie eifrig die Schrift, insbesondere in dem städtereichen Süden, begehrt und gelesen wurde. Sie ist die erste Schrift Luthers, die in Süd- und Mitteldeutschland auch das „Volk“, d. h. die nicht lateinkundigen Schichten der städtischen und zum Teil wohl auch schon der ländlichen Bevölkerung, erreichte, und sie bewirkte, dass auch die übrigen Schriften, die er in diesen Wochen mit unermüdlicher Feder geschaffen hatte, die kurze Auslegung der zehn Gebote, in derer zum ersten Mal seine neuen religiösen Anschauungen für das Verständnis dieses als Beichtspiegels in der Fastenzeit so viel gebrauchten Katechismusstückes verwertete, der lateinische Sermon über die Buße, in dem er seine neue Auffassung über die Buße kurz darlegte, und der lateinische Sermon über die würdige Vorbereitung zum Abendmahl, fleißig gekauft und gelesen wurden. Der letzte ist besonders denkwürdig, weil er hier zum ersten Mal feststellt nicht der ist recht bereitet für das heilige Mahl, der sich selbst würdig dünkt, weil er seine Todsünden gebeichtet hat, sondern der, der sich ganz unwürdig solcher Gnade dünkt, weil er seine Sünden und Mängel aufs tiefste fühlt und allein in demütigem Vertrauen zu der Zusage Gottes an den Altar herantritt.